13.10
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Über das Emissionsgesetz-Luft ist in den Grundzügen ja schon in den vorangegangenen Redebeiträgen berichtet worden, deswegen werde ich das jetzt wirklich extrem kurz halten.
Wir machen einerseits EU-Rechtsumsetzung, wir aktualisieren nämlich den Rahmen für die Emissionsberichterstattung, aber auf der anderen Seite – und da komme ich zur Frage von Bundesrat Bernard – wird damit auch die gesetzliche Grundlage für die Aufsichtstätigkeit der zuständigen Behörde geschaffen.
Wir sind bei der Regelung dieser Aufsichtstätigkeit dem erfolgreichen Muster des Wasserrechtsgesetzes gefolgt, und die Frage, die in Bezug auf die Aufsichtstätigkeit gestellt wurde, war ja: Wie schaut es ressourcenmäßig aus? Wie oft wird kontrolliert et cetera? – Das kann ich gleich noch anführen. Das war eine Frage, die die Sozialdemokratie im Nationalrat immer sehr interessiert hat, deswegen beantworte ich sie jetzt auch gleich.
Die Kontrolldichte liegt im Ermessen der Behörde. Im Regelfall erfolgen die Kontrollen anlassbezogen, aber wir haben hier darauf geschaut, dass bei den Kontrollen größtmögliche Synergie mit bestehenden Strukturen besteht, damit es eben nicht zu einer Mehrbelastung kommt. In der Ammoniakreduktionsverordnung selbst, wo wir jetzt eben die Kontrollmöglichkeit einführen, gibt es keine Mindestquote an zu kontrollierenden Betrieben, aber wir werden diese Kontrollen wohl in großer Synergie mit den Kontrollen nach der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung durchführen, das ist nämlich dieselbe Behörde. Dort gibt es eine Mindestkontrolldichte, und in aller Regel werden wohl die Synergien zwischen den Kontrollen nach der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung und jenen nach der Ammoniakreduktionsverordnung genutzt werden.
In diesem Sinne gibt es zwar keine Vorschriften an die Behörde betreffend Kontrolldichte oder Umsetzung, aber ich bin sehr sicher, dass die Behörden genau diese Synergien nutzen werden.
Das Zweite betrifft die S-Bahn-Stammstreckensanierung: Das ist ein Jahrhundertprogramm für die Qualität des öffentlichen Verkehrs im Großraum Wien. Wir holen die Stammstrecke, eine zentrale Ader – alle, die Öffis in Wien nutzen, wissen das – im öffentlichen Verkehr in der Bundeshauptstadt, auf ein modernes Niveau. Das ermöglicht modernere Züge, längere Züge, vor allem aber auch dichtere Takte.
Wenn diese Sanierung abgeschlossen ist, heißt das, wir schaffen auf der S-Bahn-Stammstrecke technisch U-Bahn-Takt, 2,5-Minuten-Takt. Das ist technisch wirklich ein Sprung ins 21. Jahrhundert, und das ist wirklich wichtig und ein Großprojekt. (Beifall bei den Grünen.)
Es gibt dazu eine umfassende Infoseite, www.s-bahn.wien, die die Wiener Linien und die ÖBB betreiben, denn, selbstverständlich, das ist eine Großbaustelle, das hat Auswirkungen, es gibt daher auch ein umfassendes Ersatzkonzept und umfassende Informationsarbeit. Das Projekt wird natürlich auch vom BMK kofinanziert, und die Wiener Linien und die ÖBB informieren laufend darüber.
Ich darf noch, weil es diesbezüglich soeben auch in der Länderkammer ein Plädoyer gegeben hat, zur Nature Restoration, also zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur auf europäischer Ebene ein Wort verlieren. Kollege Magnus Brunner hat gerade vorhin eine faktenbasierte Diskussion gelobt, ich würde mir eine solche wirklich auch zu dieser Verordnung wünschen. (Beifall bei den Grünen.)
An alle, die Sorgen haben: Bitte schauen Sie in den Verordnungstext! Wir haben zweieinhalb Jahre nämlich wirklich die Anliegen der Bundesländer verhandelt, wir haben darum gerungen. Dieses Gesetz gibt jetzt größtmögliche Flexibilität in der Umsetzung.
Wir entscheiden gemeinsam, wie wir mit diesem Gesetz umgehen wollen, was unser Renaturierungsprogramm ist. Es schaut auch nicht in die Vergangenheit – das war ein Thema, das am Anfang ganz stark ins Treffen geführt worden ist –, sondern es schaut in die Zukunft, weil wir alle wissen: Wir brauchen eine gesunde Umwelt, eine gesunde Natur, um sicher Lebensmittel produzieren zu können, um gut, intakt leben zu können und wirtschaften zu können.
Dementsprechend darf ich wirklich alle – und ich weiß und Sie wissen, die Bundesländer haben hier eine gewichtige Rolle – noch einmal bitten, sich mit dem Gesetz, so wie es jetzt auf dem Tisch liegt, auseinanderzusetzen. Es ist ein gutes geworden. Ich glaube, wir schulden es zukünftigen Generationen, dass wir alle gemeinsam daran arbeiten, es über die letzte Hürde zu heben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
13.15
Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Daniel Schmid. Ich erteile ihm das Wort.