12.17

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Vize­präsident! Frau Bundesminister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren Zuschauer! Wir diskutieren hier einen Gesetzesvorschlag, der das Datenschutzgesetz ändern soll; und obwohl es sich um eine sehr komplexe und tiefgreifende Materie handelt, wurden die Opposi­tionsparteien im Nationalrat schon wieder extrem kurzfristig informiert.

Ich habe es vorhin angesprochen und ich sage es jetzt noch einmal: Das ist weder akzeptabel, noch entspricht es den Grundsätzen einer fairen parlamentarischen Demokratie. Und dann braucht sich auch niemand darüber zu wundern, dass Österreich von einer liberalen Demokratie zu einer Wahldemokratie abgestuft wurde, denn genau ein solches Verhalten dieser Regierung ist mit dafür verantwortlich.

Die Vorgehensweise dieser Regierung ist einfach unprofessionell. Unprofessionell sage ich jetzt deshalb, weil alle anderen Worte, die mir dazu einfallen würden, wahrscheinlich einen Ordnungsruf nach sich ziehen würden.

Herr Kollege Mertel von der SPÖ hat einen sehr guten und passenden Vergleich angestellt, nämlich den Vergleich mit einem Fußballtrainer, der schauen muss, dass das ganze Gefüge zusammenpasst und zusammenhält.

Auch ich stelle einen Vergleich an, nämlich zum Strafrecht – das wird dir (in Rich­tung Bundesrat Mertel) als Juristen wahrscheinlich gefallen. Angesichts dieser Vorgangsweise der Regierung könnte man sagen: Sie sind nicht unbe­scholten, sondern Wiederholungstäter, denn es war ja schon beim voran­gegangenen Tagesordnungspunkt so und viele andere Male haben wir es auch schon erlebt. Und zweitens, und das unterstelle ich Ihnen jetzt, machen Sie von der Regierung das mit voller Absicht, also mit Vorsatz. Beides ist inakzeptabel.

Vor eineinhalb Jahren, meine Damen und Herren, gab es ein Erkenntnis des Ver­fassungsgerichtshofes, das die Verfassungswidrigkeit des § 9 Datenschutzge­setz festgestellt und eine verhältnismäßige Neuregelung gefordert hat.

Eineinhalb Jahre später wurde der erste Initiativantrag im Justizausschuss einge­bracht, bestehend nur aus redaktionellen Änderungen. Und dann – und das ist meiner Meinung die größte Frechheit bei Ihrem Vorgehen –, jeweils nur Stunden vor den letzten Ausschusssitzungen im Nationalrat, folgten kurzfristige Abänderungsanträge ganz nach dem Motto: Friss, Vogel, oder stirb!

Diese Zeit, meine Damen und Herren, ist ganz einfach zu kurz, um sich ernsthaft mit einer Gesetzesmaterie auseinanderzusetzen, in der es um nichts weniger als um die Einschränkung von Grundrechten geht. Leider wissen wir ja aus der Vergangenheit, dass diese Regierung die Grundrechte der Bürger, wenn es ihr gerade passt, auch gerne einmal mit Füßen tritt. Seit einigen Tagen wissen wir, dass auch Mitglieder dieser Bundesregierung vorsätzlich die Verfassung brechen. Passend zu diesem Gesetz ist Ihr Verhalten gegenüber den Oppositionsparteien, gegenüber dem Parlament und der demokratischen Prozessgestaltung schlichtweg unprofessionell und respektlos.

Die FPÖ hat mehrmals auf die Wichtigkeit dieses Gesetzes hingewiesen, weil es eben um die Abwägung von Grundrechten geht: Datenschutz, Meinungs­freiheit, Pressefreiheit, Redaktionsgeheimnis. Das sind keine Themen, die man über Nacht bespricht, vor allem wenn das Thema ja bereits eineinhalb Jahre im Raum steht.

Da gab es weiters im Gesetz einige Begriffe, die in Wahrheit auch nicht klar definiert wurden. Genau aus diesem Grund hat dann unser Justizsprecher Harald Stefan im Nationalrat einen Rückverweisungsantrag an den Justizausschuss gestellt, damit in aller Ruhe darüber diskutiert und debattiert werden kann. Was hat diese Regierung gemacht? – Sie hat das abgelehnt, und jetzt wird wieder eine weitere Husch-Pfusch-Regelung durchgepeitscht. Kollege Schreuder von den Grünen hat es ja gesagt: Was wäre euch lieber gewesen: dass wir gar kein Gesetz haben? – Jetzt haben wir halt ein Husch-Pfusch-Gesetz. (Bundesrat Schreuder: Habe ich nicht gesagt!) – Das ist die Arbeitsweise dieser Regierung. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend jetzt noch zur Frau Präsidentin Göll von der ÖVP: Vielleicht verstehen Sie jetzt auch, warum wir es nicht immer ganz ernst nehmen können, wenn Sie uns dann von da oben belehren wollen und uns etwas über die Würde des Hauses erzählen wollen, denn Ihre eigene Partei ist es, die ja als der angeblich stärkere Teil dieser Regierung genau die von Ihnen oft zitierte Würde des Hauses immer wieder mit Füßen tritt. (Beifall bei der FPÖ.)

12.22

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bernhard Ruf. Ich erteile ihm das Wort.