12.22

Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Ministerin! Wertes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Live­streamzuschauer und TV-Zuschauerinnen! Liebe freiwillige und unfreiwil­lige Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal! Liebe Frau Ministerin, ich darf Ihnen zu zwei Dingen gratulieren: erstens zum Nachwuchs – also dieses Weih­nachten wird sicher ein besonderes werden, glaube ich – und zweitens darf ich Ihnen auch gratulieren, denn im Gegensatz zu mancher Kollegin aus Ihrer Partei haben Sie es nämlich geschafft, über die verschiedenen Betroffenen nicht drüberzufahren, sondern sie einzubeziehen, die Meinung der Stakeholder nicht zu ignorieren, sondern zu respektieren, wodurch Ihnen auch ein Interes­senausgleich in einem sehr komplizierten Bereich gelungen ist, den man sich bei anderen ideologiegetriebenen Bereichen wünschen würde. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder. – Bundesrat Spanring – in Richtung Bundesrat Schreuder –: Bravo, Marco! Vielen Dank, dass du geklatscht hast!)

Jetzt noch einmal zu meinen Vorrednern: Kollege Mertel hat den Ver­gleich mit dem Fußballspiel gebracht. Ja, wenn es in der 90. Minute 0 : 0 steht, dann sollte man die Nachspielzeit für einen raschen Konter nutzen, damit man noch zum Abschluss kommt. Alles andere wäre ein Verschleppen, und das wäre in meinen Augen unpatriotisch. (Bundesrätin Schumann: Das passt bei der Demokratie...! )

Mit dieser Gesetzesvorlage wurde jetzt etwas erreicht, das im Grunde fast un­möglich scheint, nämlich Datenschutz, Redaktionsgeheimnis und Presse­freiheit als Grundrechte in Einklang zu bringen. Die Rolle der Medien in einer Demokratie ist eine sehr wichtige. Als vierte Gewalt im Staat, als – schon vom Kollegen Schreuder angesprochen – Public Watchdogs leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Balance in einer Demokratie. Das gilt natürlich auch und vor allem für die öffentlich-rechtlichen Sender, die ja zunehmend von ebenfalls ideologiegetriebenen Bubblefakekanälen wie dem Channel der Halbwahrheiten und des Hasses, FPÖ-TV, in Bedrängnis gebracht werden und die gegen die Angriffe auf die Meinungsfreiheit verteidigt werden müssen.

Ja, ich sage es klar: Österreich darf in diesem Bereich nicht die Slowakei werden. Ich halte es wirklich für verwerflich, wenn gerade ein potenzieller Fake­kanzler die Europameisterschaft nutzt, um auf den ORF einzudreschen. Auch der ORF ist rot-weiß-rot und ist unser Rundfunk. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Rufe bei der FPÖ: Euer Rundfunk! Ja! Euer Rundfunk!) – Nur, weil er euch nicht in das Konzept passt - - (Bundesrat Steiner: Parteiisch! Euer Rundfunk! Das wird nicht besser!) – Also gut. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Steiner.) – Ich verkneife mir jetzt meine - - Ich muss mir bei euren Äußerungen auf die Zunge beißen. (Bundesrat Steiner: Ja, natürlich!)

Gut, der Schutz der Medien ist jetzt auch durch dieses Gesetz ausgiebig ge­währleistet, in concreto durch einen starken Redaktionsschutz und einen umfangreichen Quellenschutz. Das sogenannte datenschutzrechtliche Redaktionsgeheimnis wurde deshalb mit einem effektiven Umgehungs­schutz ausgestattet. In meinen Augen sehr lobenswert ist dabei die zeitliche Differenzierung, die ja gewährt, dass in der Phase vor der Veröffent­lichung sämtliche Auskunftsrechte ausgeschlossen sind, weil in dieser besonde­ren journalistischen Phase der Schutz der Meinungsfreiheit Vorrang genießt. Auskunftsrechte gibt es natürlich nach der Veröffentlichung eines et­waigen Artikels.

Auch durch die erstmals vorgesehene eigene Regelung für Bürger:innen, Journalist:innen wurde eine moderne Grundlage für den Schutz der immer bu­nter werdenden Medienlandschaft gewährt. Damit ist ein sehr guter Spagat zwischen dem Schutz der Pressefreiheit, dem Schutz von Investigativ­journalismus und den datenschutzrechtlichen Erfordernissen des Verfas­sungsgerichtshofes gelungen. Dadurch macht diese Novelle aus der Not eine hohe Tugend und hat damit unsere Zustimmung mehr als verdient. –Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.27

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesrat.

Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić. Ich erteile ihr das Wort.