12.27
Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde schon angesprochen: Die Novelle des Datenschutzgesetzes war und ist nach wie vor wirklich ein sehr heikles Unterfangen.
Es ist deswegen sehr heikel, weil wir verschiedene Grundrechte in Einklang bringen mussten. Es geht ja darum, dass wir einerseits den Schutz der Daten der Einzelnen und andererseits auch die Interessen der Allgemeinheit am Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit miteinander in Einklang bringen mussten. Das bedeutet, dass das einfach eine immense Herausforderung war, denn natürlich sind der Datenschutz und das Recht der Personen an eigenen Daten ein immens wichtiges Grundrecht und gleichzeitig ist aber auch das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit ein sehr wichtiges, weil wir den Investigativjournalismus und den Journalismus als solchen auch schützen müssen.
Dennoch hat uns der Verfassungsgerichtshof gesagt, die Medien komplett aus der DSGVO rauszunehmen, ist verfassungswidrig, weil es einfach diesen Ausgleich braucht – und diesen Ausgleich müssen wir auch ins Gesetz schreiben. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich in den letzten Monaten intensiv mit Stakeholdern getroffen habe, intensiv mit Medienhäusern gesprochen habe, mich auch intensiv mit Datenschützern ausgetauscht habe, mich auch intensiv mit der Wissenschaft ausgetauscht habe. Und ja, es hat auch länger gedauert; ich bedauere sehr, dass wir diesen Antrag nicht begutachten lassen konnten, weil es sich schlicht und ergreifend nicht ausgegangen ist.
Bis zum 30. November - - Bis zum 30. Juni – November wäre ja schön gewesen – müssen wir das umgesetzt haben, denn sonst wären die Medienhäuser komplett in der Datenschutz-Grundverordnung. Es wurde in den letzten eineinhalb Jahren nicht einfach zugeschaut. Die Datenschutzstabsstelle bei uns hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, und dieser Entwurf musste aber noch wirklich intensivst mit allen Stakeholdern durchdiskutiert und auch intensivst abgeändert werden.
Genau aus diesem Grund glaube ich, dass wir einen guten Ausgleich zwischen diesen zwei Rechten geschaffen haben, einen Ausgleich insofern, als wir einerseits das Redaktionsgeheimnis und die Quellen umfassend schützen, aber andererseits auch den Betroffenen die notwendigen Rechte, die ihnen aus der DSGVO entspringen, zur Verfügung stellen. Vor der Veröffentlichung des Artikels gibt es keine Betroffenenrechte, weil da der Schutz des Redaktionsgeheimnisses überwiegt, aber nach der Veröffentlichung haben die Betroffenen sehr wohl Rechte, die sie auch einklagen können und nach der Datenschutz-Grundverordnung auch zugestanden bekommen.
In diesem Sinne ist uns, glaube ich, wirklich die Quadratur des Kreises – wenn ich es so sagen darf – gelungen (Bundesrat Schennach: Nein, da kann ich nicht applaudieren!), und ich hoffe wirklich sehr, dass Sie uns die fehlende Begutachtung verzeihen (Bundesrat Schennach: Nein, die verzeihen wir nicht! – Bundesrätin Grimling: Nein!), aber die Berichterstattung in den Medien lässt vermuten, dass es sich wirklich um ein gut ausgeglichenes Gesetz handelt. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
12.31