14.25

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuschauer hier im Saal und vor den Bildschirmen! Es ist schon viel von meinen Vorrednern an­gesprochen worden. Bei dieser Änderung des Telekommunikationsge­setzes 2021 geht es darum, dass den Mobilfunkbetreibern die spezielle Mög­lichkeit eingeräumt wird, dass von Mitternacht bis 5 Uhr früh einzelne Komponenten zurückgefahren und abgeschaltet werden können, wenn sie diese nicht benötigen.

Wir sehen das ebenfalls so wie alle anderen aufgrund der Kostenersparnis durch die Frequenzabschaltung als durchaus positiv – wobei es bei den Neuaus­schreibungen bereits vorgesehen ist.

Geschätzte Damen und Herren, die Versorgungsleistung darf auf keinen Fall –das ist schon angesprochen worden – weniger werden, daher müssen die Mobilfunkbetreiber einen Antrag bei den zuständigen Behörden stellen, und diese entscheiden dann, ob es möglich und sinnvoll ist. Den vorliegenden Antrag werden wir daher auch mittragen und beschließen.

Frau Staatssekretärin, wir müssen wirklich danach trachten, dass gerade im ländlichen Bereich der Glasfaserausbau auch weiter vorangetrieben wird, denn es braucht ganz einfach ein gutes Internet – im privaten Haushalt wie auch bei den Betrieben. Die Digitalisierung bringt natürlich Vorteile, und wir müssen sie weiter vorantreiben, etwas, das die Bundesregierung leider etwas zu wenig macht.

Geschätzte Damen und Herren, wir müssen aber auch schauen, dass wir alle mitnehmen. Es muss immer eine analoge Anwendbarkeit für alle Bürger sichergestellt werden. Das wäre eigentlich nicht so schwer. Es ist eine Frage des Respektes. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.27

Präsidentin Margit Göll: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mar­co Schreuder. Ich erteile ihm dieses.