18.10

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bun­desrät:innen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Gerade die krisenhaften Entwicklungen der letzten Jahre und deren Folgen haben uns anschaulich verdeutlicht, wie wichtig Wettbewerb am Energiemarkt ist, und zwar für jeden und jede von uns.

Dass der heimische Strom- und Gasmarkt in weiten Teilen durch eine hohe Konzentration gekennzeichnet ist, wissen Sie alle, das ist kein Geheimnis. Auch die Bundeswettbewerbsbehörde und die E-Control haben im Zwischen­bericht 2023 ihrer gemeinsamen Taskforce Energie die Schlussfolgerung gezo­gen, dass der Wettbewerb am inländischen Energiemarkt „2022 quasi zum Erliegen gekommen“ sei, und daraus leitet sich natürlich ein Auftrag an uns, an die Politikerinnen und Politiker ab, einen rechtlichen Rahmen zu schaf­fen, der dazu beiträgt, potenzielle Marktmissbräuche etwa durch die Forderung unangemessen hoher Preise hintanzuhalten. Genau dieses Ziel möchten wir mit dem vorliegenden Sondergesetz erreichen.

Mit dem vorgeschlagenen Bundesgesetz soll das ohnehin schon im Kartellgesetz bestehende und für sämtliche Märkte geltende Missbrauchsverbot einer marktbeherrschenden Stellung speziell für den Energiesektor konkretisiert und für marktbeherrschende Energieversorgungsunternehmen eben eine wettbewerbsrechtliche Beweislastumkehr eingeführt werden.

Warum ist das so wichtig und warum, denken wir, ist das so wirkungsvoll? – Nach aktueller Rechtslage trifft die Beweislast für den Nachweis des Missbrauchs von Marktmacht durch marktbeherrschende Unternehmen die Kartell- und Wettbewerbsbehörden, insbesondere die ermittelnde BWB, also die Bundeswettbewerbsbehörde. Der gerichtsfeste Nachweis eines Missbrauchs ist in der Praxis de facto kaum zu erbringen, denn es gibt eine unglaubliche Informationsasymmetrie zwischen den Beteiligten. Um diesem Umstand gerecht zu werden, gerade am Energiemarkt, wollen wir die Beweislast umdrehen; die EVUs, also die Energieversorgungsunternehmen, müssen gegenüber allenfalls ermittelnden Behörden beweisen, dass sie ihre Marktmacht eben nicht missbraucht haben.

Eine vergleichbare Bestimmung gibt es schon in Deutschland – bereits seit mehr als 15 Jahren bewährt, bereits mehrfach verlängert. Die Bestimmung gilt neben marktbeherrschenden Anbietern von Elektrizität und leitungsgebunde­nem Erdgas auch für die Fernwärme. Weil natürlich gerade inländische Fernwärmenetze regional und lokal begrenzt sind, auch Alternativen nur einge­schränkt oder nicht verfügbar sind, ist es eine gute Sache, dass das auch für Fernwärme gilt.

Wichtig zu betonen ist auch noch – ich glaube, das hat auch - -, jetzt bin ich mir nicht sicher, ob es Bundesrätin Gerdenitsch oder Bundesrat Tiefnig gesagt hat –, dass die Bestimmungen des Kartellgesetzes sowie des Wettbewerbsgeset­zes und somit auch sämtliche Ermittlungsbefugnisse und Antragsrechte der Wettbewerbs- und Kartellbehörden auch auf das Sondergesetz zur Anwen­dung kommen. Es kommen somit alle kartellrechtlichen Folgen in Betracht, wenn gegen das vorgeschlagene Gesetz verstoßen wird, von Abstellungsmaß­nahmen bis zu Bußgeldern durch das Kartellgericht.

Da sich die Wettbewerbssituation rasch ändern kann, haben wir im Ein­klang mit der deutschen Rechtsprechung vorerst eine Befristung bis 31.12.2027 vorgesehen; analog zur deutschen Rechtslage natürlich, nicht Rechtsprechung.

Mir ist wichtig, noch eines zu betonen: Dieses neue Gesetz soll mögliche schwarze Schafe am Energiemarkt, welche bislang nicht wettbewerbsrechtlich belangt werden konnten und sich potenziell auf dem Rücken der Endkun­den und Endkundinnen unrechtmäßig bereichert haben, verhindern. Es geht also nicht um irgendeine Art von Generalverdacht, sondern darum, dass wir die, die wirklich schwarze Schafe sind, zukünftig ausfindig machen und dann auch sanktionieren können. Das ist, denke ich, im Interesse aller Endkun­dinnen und Endkunden: einen fairen Wettbewerb am österreichischen Energie­markt sicherzustellen und potenziellem Missbrauch keinen Platz zu geben.

Der Vorschlag ist im Nationalrat einstimmig angenommen worden. Ich darf auch im Bundesrat um Ihre Unterstützung und Zustimmung bitten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesrät:innen Mertel, Schmid und Sumah-Vospernik.)

18.14

Präsidentin Margit Göll: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. Ich erteile ihr das Wort.