Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 5 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtli­chen Protokolls:

„Tagesordnungspunkt 5

Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird an­genommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Das Amtliche Protokoll gilt daher hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 5 ge­mäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf und Zuweisung

Vizepräsident Mag. Franz Ebner: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 13 Anfragen, 4196/J-BR/2024 bis 4208/J-BR/2024, eingebracht wurden.

Eingelangt ist der Entschließungsantrag 421/A(E)-BR/2024 der Bundesräte Korinna Schumann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung eines Kündigungsschutzes für schwer kranke Arbeitnehmerinnen und eines Entgeltfortzahlungsfonds zur Absicherung der Betriebe“, der dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zugewiesen wird.

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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermine werden Mittwoch, der 10. Juli 2024, 13 Uhr, und Donnerstag, der 11. Juli 2024, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnungen dieser Sitzungen kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungs­recht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 9. Juli 2024, 12 Uhr, vorgesehen.

Vielen Dank.

Die Sitzung ist geschlossen.