14.13

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Grüne, Vorarlberg): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Nach nicht gerade einfachen Verhandlungen und sehr intensiven Diskussionen respektive durchaus veritablen Widerständen, bekannterweise vor allem aus der Wiedner Haupt­straße, ist es Ende 2021 trotzdem gelungen, mit dem Beschluss zur Einführung des Einwegpfandes einen wirklich richtig fetten Meilenstein zu set­zen – einen Meilenstein für die Ressourcenschonung, einen Meilenstein für den Tierschutz, einen Meilenstein gegen die Vermüllung der Landschaft, nicht zuletzt für die Entlastung der Gemeindekassen – diese müss­ten sonst den ganzen Müll auch wieder aufräumen – und eben für die Implementierung von Mehrwegsystemen. Das Ziel ist ja – das geht auf eine europäische Vorgabe zurück –, die Mehrwegquote von Getränkeverpackungen bis 2030 von derzeit 20 auf mindestens 30 Prozent anzuheben.

Nach einer Übergangs- und Vorbereitungsphase, die auch entsprechend genutzt wurde, geht es nun bald los: Ab 1.1.2025 ist für Einweggetränkeverpa­ckungen aus Kunststoff oder Metall flächendeckend ein Pfand einzuheben, und – das sei schon angemerkt – das kostet den Konsumenten, die Konsumentin natürlich nichts, schließlich erhält man das Geld zurück. – Also mir ist das schon ein Rätsel, worin die Logik bestehen sollte, dass man mehr zurückbekommt, als man Pfand bezahlt hat. Ich bin schon der Meinung, dass es eine gemeinsame Verantwortung ist, die Gegend nicht zuzumüllen. Es gibt übrigens auch ein Förderprogramm für die Aufstellung von Rücknahmeauto­maten mit einem Volumen von insgesamt immerhin 110 Millionen Euro.

Ein zentraler Punkt der vorliegenden Novelle ist, nun die noch zu regelnden Fra­gen für die Umsetzung festzuzurren. Festgelegt wird in diesem Zusammen­hang übrigens auch, dass ein Teil der Einnahmen für Maßnahmen zur Abfallvermeidung einzusetzen ist, was ja überhaupt das Ziel sein muss, nämlich möglichst keinen Abfall mehr zu produzieren.

Ein weiterer Aspekt der Novelle sind Vereinfachungen, zum Beispiel durch die Einführung eines elektronischen Begleitscheins bei Abfalltransporten bezie­hungsweise dem Transport von gefährlichen Abfällen. Eine Klarstellung gibt es nach Kritik seitens der Kommission betreffend Parteistellung von NGOs in Verfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Da erfolgt nun im Wesent­lichen eine Übernahme einer Bestimmung, die wir schon aus der UVP-Gesetz-Novelle kennen. Das bedeutet konkret, dass erstmaliges Vorbrin­gen von Einwendungen natürlich zulässig ist, es darf aber nicht miss­bräuchlich oder unredlich erfolgen.

Bei einer weiteren Änderung wurde vor allem der Wunsch der Gemein­den berücksichtigt. Das betrifft das vereinfachte Verfahren bei Bodenaushubde­ponien bis zu 100 000 Kubikmetern. Da wurde den Gemeinden ein expli­zites Mitwirkungsrecht beziehungsweise Parteistellung eingeräumt, das heißt, die Gemeinden können in diesem Verfahren die konkreten öffentlichen Interessen wie Gesundheit, Umwelt, Bodenverbrauch oder Wasserverkehr ein­bringen.

Das ist gut so, und es ist damit auch ein guter Tag für weniger Abfall, einfachere Verfahren und Mitsprache der Gemeinden. (Beifall bei den Grünen so­wie der Bundesrätin Eder.)

14.17

Präsident Mag. Franz Ebner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Sandra Lassnig. Ich erteile ihr das Wort.