18.01

Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minister! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Was wir jetzt hier debattieren, hören und erleben, gab es im Wesentlichen schon einmal, und zwar im Jahr 2019. Damals hat der Verfassungsgerichtshof unserer Klage recht gegeben und das Gesetz von ÖVP und FPÖ zur Datenerfassung und Datenspeicherung aufgehoben, mit der sinngemäßen Begründung, dass die Ermächtigungen zu weitgehend beziehungsweise zu überschießend seien.

Jetzt, fünf Jahre später, versuchen ÖVP und Grüne erneut, die Tür zu einer anlasslosen Massenüberwachung aufzumachen. Geplant sind mit dieser Novelle anlasslose Durchsuchungen von Personen und Fahrzeugen, das Scannen von Fahrzeugen und Kennzeichentafeln und ein gemeinsamer Zugriff auf alle Polizeidaten durch sämtliche Sicherheitsbehörden.

Summa summarum geht es also um sehr weitreichende Befugnisse für die Polizei, die schon dem Grunde nach genau überlegt, rechtlich richtig eingeordnet und mit hoher Sensibilität bewertet werden müssen. Die Grenzlinie zwi­schen den notwendigen Befugnissen zur Terrorismus- und Verbrechensbekämp­fung und einer überzogenen Massenüberwachung und somit einer Gefähr­dung von Grundrechten ist aus unserer Sicht, aus Sicht der SPÖ mit dieser Novelle überschritten. (Beifall bei der SPÖ.)

Darüber hinaus fehlen uns auch prägnante und präzise Definitionen im Gesetz. Was sind bitte zum Beispiel: besonders gefahrengeneigte Einrichtungen? – Das kann alles und nichts sein.

Diese hochsensible Materie bräuchte also einen umfassenden und sorgfältigen Begutachtungsprozess, Sie aber bringen diesen Gesetzentwurf wieder einmal über einen Initiativantrag ins Parlament ein. Dass die Grünen da mitspie­len, ist eher verwunderlich. Es ist wenig überraschend, dass selbst der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes diese Gesetzesnovelle auf mehreren Seiten regelrecht vernichtet. Dieser Gesetzentwurf gleicht einer Nacht-und-Nebel-Aktion und ist legistisch wieder einmal schlecht gemacht.

Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem Gesetz aus Überzeugung und aufgrund rechtlicher Bedenken nicht zustimmen. Anlasslose Massenüberwachung auf Kosten von Grundrechten wird es mit der SPÖ nicht geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.03

Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Matthias Zauner. Ich erteile das Wort.