18.04
Bundesrat Matthias Zauner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes mit drei ganz wesentlichen Änderungen. Die erste betrifft den Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten, die zweite eine Änderung der Durchsuchungsanordnung und die dritte eine digitale Akteneinsicht bei den Landespolizeidirektionen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Verteidigerinnen und Verteidiger in Strafsachen.
Der erste Bereich, der Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten, ist jener Teil, auf den Herr Vizepräsident Reisinger gerade eingegangen ist. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Bestimmung gekippt, deshalb ist es notwendig geworden, eine neue Bestimmung zu erlassen. Worum geht es? – Polizistinnen und Polizisten sollen die Möglichkeit haben, Kennzeichen digital zu erfassen, um zu überprüfen, ob zum Beispiel ein Auto eine Gefährdung darstellt, sei es, weil es Anlassfälle gibt, sei es, weil es gestohlen wurde, et cetera, et cetera.
Wesentlich ist – und das ist die Änderung im Vergleich zu früher –, dass keine Fotos von Lenkerinnen und Lenkern angefertigt werden und dass diese Daten nicht gespeichert werden. Daher wird diese Bestimmung verfassungsrechtlich halten. Wesentlich ist, dass rasch festgestellt werden kann, ob ein Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist. Dabei geht es um Schlepperbekämpfung, um die Ermittlungen im Zusammenhang mit gewerbsmäßigen Vermögensdelikten und um Terrorismusbekämpfung. Worum es nicht geht – und das habe ich gerade ausgeführt –, ist eine, wie Sie es bezeichnen, anlasslose Massenüberwachung und eine Einschränkung der Grundrechte. Herr Vizepräsident, dagegen verwehren wir uns auf das Allerschärfste. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Schreuder.)
Der zweite Bereich betrifft die digitale Akteneinsicht bei den Landespolizeidirektionen. Da geht es um eine Vereinfachung in der Verwaltung und um die Sicherstellung einer sicheren elektronischen Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollzugsbehörden. Ich gehe doch davon aus, dass man dieser Maßnahme im digitalen Zeitalter zustimmen kann.
Im dritten Bereich – und da ist schon verwunderlich, ähnlich wie beim ersten Punkt, der Kennzeichenerkennung, dass das in Wahrheit ein Beschluss ist, der nur von den Regierungsparteien mitgetragen wird – geht es darum, Menschen beim Zutritt zu Großereignissen wie Fußballmatches nach gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen. Diese Möglichkeit besteht schon jetzt.
Nun soll diese Maßnahme aber auch bei besonderen Lagen, sprich bei Terrordrohungen zum Beispiel auf Sehenswürdigkeiten, ermöglicht werden: Polizistinnen und Polizisten sollen in dem Fall – bei begründeten Gefährdungslagen, wir haben das im Ausschuss diskutiert – auf Basis einer Anordnung der zuständigen Sicherheitsbehörde – auch da sind wir also weit weg von Massenüberwachung, auch da sind wir weit weg von der Einschränkung der Grundrechte –, in besonderen Lagen die notwendigen Mittel in die Hand kriegen, um solche Durchsuchungen durchführen zu können. Auch das ist richtig und wichtig in Zeiten wie diesen. (Beifall bei der ÖVP.)
Das heißt: Mit dieser Novelle sorgen wir dafür, moderne Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Wir geben den Polizistinnen und Polizisten die Möglichkeit, Terrorismus, Extremismus und Straftaten noch besser zu bekämpfen und vor allem, gerade was den dritten Punkt anlangt, diesen auch vorzubeugen.
Ich sage es zum Abschluss noch einmal: Ich finde es schon sehr bedenklich, dass diesem Gesetzentwurf, der der Polizei mehr Möglichkeiten gibt, die wichtig für die Sicherheit im Land sind, nur die beiden Regierungsparteien zustimmen. Dass die Freiheitlichen nicht zustimmen, ist bei all den Sonntagsreden, die sie sonst trommeln, bei denen es um Sicherheitspolitik geht, besonders befremdlich. Die Freiheitlichen agieren da als sicherheitspolitische Geisterfahrer. (Zwischenruf der Bundesrätin Schartel.) Dass die Sozialdemokratie dagegen ist, wundert bei sämtlichen Showaktionen der Sozialdemokratie in Sicherheitsfragen, wie wir das zum Beispiel in der letzten Bundesratssitzung erlebt haben, nicht. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Der Verfassungsdienst macht auch Showpolitik? – Zwischenruf des Bundesrates Reisinger.)
Wir stimmen jedenfalls aus Überzeugung zu. Ich darf unserem Bundeskanzler Karl Nehammer und unserem Innenminister Gerhard Karner, die dafür sorgen, dass wir der sicherheitspolitische Sicherheitsgarant dieser Republik sind, ein herzliches Dankeschön sagen. (Beifall bei der ÖVP sowie Bravoruf des Bundesrates Himmer.)
18.09
Präsident Mag. Franz Ebner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günter Pröller. Ich erteile dieses.