18.19

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Weil ja von Herrn Kolle­gen Reisinger ganz bewusst die Frage gestellt wurde, warum die Grünen da zustimmen, möchte ich schon auch sagen, dass wir uns das auch nicht leicht machen (Bundesminister Karner nickt zustimmend), denn gerade das Abwä­gen von solchen Grundwerten, Freiheitsrechten, Bürgerrechten, Menschenrechten (Bundesrat Spanring: ... Corona!) gegen das Streben nach quasi absoluter Sicherheit – man will ja immer die Garantie für Sicherheit, dass die Sicherheit gewährleistet wird –, das in eine Balance zu bringen, ist keine triviale Angelegenheit, das ist keine einfache Angelegenheit. Das ist eine Angelegenheit, die man sehr genau überprüfen muss, das muss man ganz genau auf die Waage legen (Bundesrätin Schumann: Das hat er ja gesagt! – Bundesrat Schennach: Genau das hat er gesagt! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ), und da kann man absolut nicht – keinesfalls! – politisch leichtfertig agieren.

Jetzt möchte ich schon eines ganz deutlich sagen – und das ist etwas, das mich auch irritiert –: Wenn dann der Verfassungsdienst mit einer Kritik an die­sem Gesetz zitiert wird und man deswegen eine ganz lange Begutachtungs­frist macht und dieses Gesetz auch genau wegen dieser Kritik des Verfassungsdienstes ändert, dann hat man ja genau diese Sachen des Verfas­sungsdienstes berücksichtigt: Es werden keine Daten gesammelt, es werden keine Menschen fotografiert. Das Einzige, das gemacht wird, ist, dass das Kennzeichen abgeglichen und geschaut wird: Ist es ein gestohlenes Auto, ja oder nein? Dann kann es weiterverwendet werden oder alle Daten wer­den gelöscht.

Das, das sage ich jetzt schon, wird vor dem Verfassungsgerichtshof halten. Davon bin ich überzeugt, sonst würde ich jetzt nicht hier stehen. (Bun­desrat Spanring: Gewessler ... Verfassungsdienst ... !) Weil (in Richtung Bun­desrat Reisinger) du die Frage gestellt hast, warum die Grünen zustimmen: Des­wegen, weil das garantiert worden ist, weil die Kritik des Verfassungs­dienstes in dieses Gesetz inkludiert worden ist, deswegen kann man dem zustimmen.

Folgendes möchte ich zu diesen Taschenkontrollen sagen: Ich habe das gerade selbst erlebt. Es ist nicht sehr schön, dass man bei einer Gay-Pride, bei der Vienna Pride, zu der man früher einfach hingegangen ist, jetzt durch eine Sicherheitskontrolle gehen muss. Wir alle – wir alle! – würden uns wün­schen, es wäre ein offener Ort und es gäbe gar keine Notwendigkeit für irgend­welche Kontrollen, aber wir wissen, dass es zum Beispiel bei Sportver­anstaltungen so etwas auch gibt, und ich glaube, niemand will es bei den Sport­veranstaltungen mehr abschaffen, niemand will, dass dort einfach keiner schaut: Ist da in der Tasche eine Puffen drin oder sonst irgend­etwas? – Da schaut man doch nach! Da sind wir doch froh, dass man nachschaut. Dass man bei gewissen Veranstaltungen, bei denen es eine Gefährdung gibt, der Polizei diese Möglichkeit gibt, in den Taschen nachzuschauen – wenn Menschen in eine Synagoge gehen oder in eine Kirche gehen oder zu einem 1.-Mai-Aufmarsch gehen –, wenn es ein Bedrohungsszenario gibt, ist richtig.

Und es ist auch wichtig, dass wir immer, immer, immer wieder – gerade wenn es um das Sicherheitspolizeigesetz geht –, immer wieder ganz, ganz scharf, nicht leichtfertig und ganz besonders vorsichtig beim Ausgleich zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit und den Grundrechten agieren. Ich glaube, wir haben das da wirklich gut geschafft. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

18.22