18.33
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Innenminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich kann mich tatsächlich noch ganz genau daran erinnern, als von der letzten Regierung unter Innenminister Kickl die BBU beschlossen wurde. Vereinfacht gesprochen, um dies noch einmal zu erläutern: alle Agenden rund um Asyl und Unterbringung in den Erstaufnahmestellen sowie die Rechtsberatung in einer Agentur – und das alles war im Innenministerium angesiedelt.
Ich selbst habe damals im Erstaufnahmezentrum West in der Rechtsberatung gearbeitet, und es war relativ schnell klar, auch in der Kolleg:innenschaft, dass das Konstrukt in der Form, wie es entstanden ist, eine unabhängige Rechtsberatung nicht sicherstellt, und die Sorge war groß. Das hätte zu einem Faktum werden können, ist es aber nicht, denn – wie wir uns erinnern – es kam Ibiza, es kamen Neuwahlen, dann kam Schwarz-Grün, dann kam unsere Justizministerin Alma Zadić, und die hat für diese BBU insbesondere für die Rechtsberatung einen Rahmenvertrag ausgearbeitet, und zwar einen ziemlich guten Rahmenvertrag, der quasi die Unabhängigkeit der Rechtsberatung garantiert hat.
Aber wir haben es heute schon mehrfach gehört: Der Verfassungsgerichtshof hat das aufgehoben. Warum? – Weil ein Rahmenvertrag nicht ausreichend für die Verankerung ist. Heute wird diese Verankerung der unabhängigen Rechtsberatung in einem Gesetz fixiert.
Es wurde wirklich sehr viel daran gearbeitet, dass das in der Form, so wie es jetzt beschlossen wird, auch hält, und dafür wurden sehr viele Expertinnen und Experten miteinbezogen. Es gab Rückkoppelungen mit den NGOs, mit der BBU selbst und mit anderen Stakeholdern.
Ich bin tatsächlich richtig froh, dass das jetzt in der Form passiert. Die Rechtsberatung, so wie sie jetzt auch existiert, hat tatsächlich ein sehr hohes Ansehen gewonnen. Die Mitarbeiter:innen in der Rechtsberatung sind hoch engagierte Juristinnen und Juristen, die tagtäglich gute Arbeit leisten und so auch die Gerichte in ihrer Art und Weise entlasten, wie sie eben den Geflüchteten konstruktiv im Verfahren zur Seite stehen.
Ich freue mich für meine ehemaligen Kolleginnen und Kollegen, dass sie in ihrer zukünftigen Arbeit nicht mehr auf den Rahmenvertrag angewiesen sind, sondern jetzt durch ein Gesetz schwarz auf weiß in ihren Agenden bestätigt sind. Das ist gut, wichtig und richtig und daher schon einmal Danke für die breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Das war jetzt die eine Sache, aber zum anderen muss ich jetzt schon noch etwas sagen: zum Entschließungsantrag der Kollegin Hahn. Ich habe mir den jetzt durchgelesen und mir gedacht: Ich verstehe das nicht, habe ich irgendetwas übersehen? Ich habe dann selber noch einmal nachfragen müssen, denn es geht ja im Wesentlichen um die Wiederbelebung des so wichtigen Integrationsjahres und die Ausstattung mit Mitteln.
In der Realität ist es so, dass wir als Regierung, so will ich das sagen, das Integrationsjahr mit 75 Millionen Euro für das Jahr 2024 und wiederum mit 75 Millionen Euro für das Jahr 2025 ausgestattet haben. Das ist nicht eine Wiederbelebung, ich würde sagen, das ist ein ganz kräftiges und auch notwendiges Lebenszeichen, das dem Integrationsjahr gegeben wird. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Das ist Ansichtssache!)
Um das noch ein bisschen mehr im Detail auszuführen: Es wird so sein, dass Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerber:innen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit, vor allem junge Menschen, an die Berufswelt, an den Arbeitsmarkt herangeführt werden und engmaschig dahin gehend begleitet werden.
Für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 25 werden ab Herbst 2024 5 000 Plätze in sogenannten Jugendkollegs zur Verfügung stehen. Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird ein einjähriges Vollzeitangebot im Ausmaß von 35 Wochenstunden gemacht, das sowohl Deutschkurse als auch erste Erfahrungen am Arbeitsmarkt in Form von Arbeitstrainings umfasst. (Bundesrätin Schumann: Wo ist denn das? Wo machen Sie denn das? In Wien vielleicht! Wien ist leiwand!)
Vielleicht um das ein bisschen mehr zu konkretisieren: Da darf ich auf die AMS-Vorständin Petra Draxl verweisen, die sicherlich eine angesehene Expertin und kompetente Partnerin ist. Die berichtet eben, dass für Jugendliche bis 25 dieses Vollzeitangebot im Ausmaß von den beschriebenen 35 Wochenstunden im Rahmen des Jugendkollegs gemacht wird. Dieses beinhaltet Deutsch, Mathematik, Kultur, Sport, intensives Tagesprogramm. Da gibt es auch Unterbrechungen für Arbeitstrainings und es werden auch Digitalisierung und Basisbildung implementiert.
Das Ziel ist es tatsächlich, dass es in allen Bundesländern dieses Angebot gibt, das wird ausgeschrieben, das ist im Tun. Und was ich auch nicht unerwähnt lassen möchte, ist, dass es ja in gewissen Bundesländern bereits gut funktioniert. Ich nenne da als gutes Beispiel Oberösterreich, weil es dort tatsächlich einen sehr großen Druck von den Firmen, von der Industrie gibt, dass man Menschen, die hier bleiben werden, in den Arbeitsmarkt hineinbringt und davor natürlich auch entsprechend ausbildet. Es wird auch speziell etwas für Frauen geben, das ist mir auch ganz wichtig.
Ich denke, dass dieser Entschließungsantrag dahin gehend bereits erfüllt ist, und ich hoffe, dass es nach 2025 dann weitergehen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP. – Bundesrätin Schumann: Na dann! Alles gut! Bravo!)
18.39
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Eine weitere Wortmeldung liegt vor, und zwar jene des Bundesrates Andreas Arthur Spanring. Ich erteile ihm das Wort.