20.10
Bundesrätin Mag.a Claudia Arpa (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Zuhörende! Worum geht es denn bei diesem Gesetzentwurf? – Es geht darum, dass nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Land- und Fortwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft die Möglichkeit eingeräumt werden soll, Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit zu errichten. Davon sind insbesondere die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen und die Bundesanstalt für Wasserwirtschaft betroffen.
Welches Ziel wurde betreffend dieses Gesetzes gesetzt? – Als Ziel wird die stärkere Positionierung in Richtung internationale Vernetzung angegeben. Auch der Aufbau eines breiten Kompetenzbereiches wird als Zielsetzung im Gesetz angeführt. Ich möchte hier aber einmal ganz kurz festhalten, dass es auch bisher eine internationale Vernetzung gegeben hat und diese Vernetzung auch ohne diese Teilrechtsfähigkeit möglich war. Ich möchte auch noch einmal festhalten, dass unsere Beamten und Beamtinnen gut ausgebildet sind und die entsprechende Expertise mitbringen.
Wir als SPÖ-Fraktion sehen da einen weiteren Wildwuchs an Gesellschaften, und aus unserer Sicht widerspricht das ja auch dem Gebot der sparsamen Verwaltung. Was meine ich damit? – In § 5a Abs. 2 heißt es: „Die Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit wird durch den Dienststellenleiter“ – und jetzt kommt es – „oder“ – und da liegt die Betonung – „durch eine andere geeignete, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bestellte Person als Geschäftsführer nach außen vertreten.“ – Es ist also durchaus möglich, dass man da statt dem Geschäftsführer auch noch eine zusätzliche Person einstellen kann.
Ein weiterer Punkt, den ich noch ansprechen möchte, betrifft die Tätigkeit. Es steht unter anderem im Gesetz: „Erwerb von Vermögen und Rechten durch unentgeltliche Rechtsgeschäfte“ oder auch „Durchführung von Veranstaltungen, die mit den Aufgaben der betreffenden Dienststelle vereinbar sind, sowie auch deren Organisation und Abwicklung für Dritte“. Ich habe mir die Erläuterungen genauer angeschaut, und in den Erläuterungen werden dazu „Informationsveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Festveranstaltungen und dergleichen“ angeführt. Wer da der Auftraggeber sein kann, bleibt unserer Fantasie überlassen.
Abschließend möchte ich aber auch noch anführen, dass ein Nebeneinander von unterschiedlichen Dienstrechtsbestimmungen einer effizienten Personalvertretung nicht förderlich ist. Wohin die extensive Bildung ausgelagerter Gesellschaften führen kann, zeigt uns ja auch das Beispiel des Übertragens der entsprechenden Aufgaben an die völlig intransparente Cofag, was laut Verfassungsgerichtshof dem Sachlichkeitsgebot widerspricht. Deswegen werden wir diesem Gesetzantrag, der auch wieder als Initiativantrag eingebracht worden ist, nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.14
Vizepräsident Dominik Reisinger: Danke.
Als nächster Redner ist Herr Bundesrat Ferdinand Tiefnig gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.