22.04
Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen sowie Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren heute das Abgabenänderungsgesetz, und es wird ein ganzes Bündel an Maßnahmen beschlossen, wobei die Infos von den unterschiedlichsten Stellen zur Vereinfachung und Verbesserung des Gesetzes von den Mitarbeitern der Finanzverwaltung eingearbeitet wurden. Unter anderem kommt es zu einer vereinfachten Rechnungsstellung für kleine Unternehmer oder – noch eine kleine Änderung mit großer Wirkung –: Lebensmittelspenden werden steuerbefreit.
Bisher war es nämlich so, dass, wenn man Lebensmittel gespendet hat, für diese weiterhin Steuer bezahlt werden musste, und das ist in Zukunft eben nicht mehr notwendig. Somit setzen wir mit dem heutigen Beschluss ein starkes Zeichen gegen die Lebensmittelverschwendung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Vom fertigen Lebensmittel zum Erzeuger: Wir besprechen heute ebenso einen wichtigen Punkt für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich, denn wir führen mithilfe der Einführung des rollierenden Verfahrens der Einheitswertfeststellung den konsequenten Weg der Entlastung fort.
Der Einheitswert ist für viele landwirtschaftliche Betriebe das Mittel, das zur Bemessung der Steuern und Abgaben herangezogen wird. Durch die Einführung des rollierenden Verfahrens zur Aktualisierung des land- und forstwirtschaftlichen Einheitswertes schaffen wir hier ein weiteres Stück Entbürokratisierung für die Betriebe. Gleichzeitig sichern wir das Einheitswertsystem ab und machen es zukunftsfit.
Worum geht es? – Bisher wurde der Einheitswert alle neun Jahre bei einem Hauptfeststellungsverfahren überprüft. Mit dem zukünftig angewendeten rollierenden Verfahren wird anhand von unterschiedlichen Indizes überprüft, ob und inwieweit für Teilbereiche neue Einheitswertbescheide ergehen sollen.
Ich kann Ihnen garantieren – auch Ihnen vonseiten der SPÖ –, die Bauern werden dadurch keine Millionäre werden, sondern es geht einfach darum, ihnen eine gewisse Planungssicherheit zu geben. Eine Neubewertung soll nämlich nur dann erfolgen, wenn sich anhand offizieller Statistiken eine feststellbare nachhaltige Änderung der Ertragsaussichten oder Rahmenbedingungen für die entsprechende Bewirtschaftungsart ergibt.
Es werden vor allem Daten, welche derzeit zum Teil schon freiwillig im Grünen Bericht ausgewiesen sind, nunmehr gesetzlich verankert. Die Finanzverwaltung erstellt aus den Veränderungen der Indizes einen Durchschnitt, und nur dann, wenn sich dieser um 20 Prozent ändert, wird eine Neufeststellung der Einheitswerte in die Wege geleitet.
Es freut mich außerdem, dass wir nun auch die Klimadaten berücksichtigen, denn die Land- und Forstwirtschaft ist es, die vom Klimawandel direkt betroffen ist, egal ob Dürre, Überschwemmung oder Hagel, welche Wetterextreme auch immer, die Landwirtschaft merkt es einfach direkt. Das wird in Zukunft auch bei der Berechnung des Einheitswertes als mindernd berücksichtigt und wirkt somit entlastend für die Familien und für die Betriebe.
In Zukunft ist eine Aktualisierung der Einheitswerte also nicht mehr an eine Jahresfrist geknüpft, sondern an tatsächliche Veränderungen. Das führt wie schon erwähnt zu Entbürokratisierung, für die Betriebe genauso wie für die Verwaltung selber.
Wenn man sich vorstellt, dass bislang rund eine halbe Million Bescheide alle neun Jahre von der Finanzverwaltung erlassen wurden, so ist dies nun nicht mehr erforderlich. Nur dann, wenn sich wirklich etwas ändert, muss ein neuer Einheitswert festgestellt und ein neuer Bescheid erlassen werden.
Zusammengefasst bringt die Novelle eine objektive Bewertung der Einheitswerte und somit der Pauschalierung. Sie bringt den landwirtschaftlichen Betrieben eine gewisse Planungssicherheit hinsichtlich der Abgaben und der Steuerlast, und sie bringt uns einen Schritt weiter in der so oft geforderten Entbürokratisierung und wirkt somit gegen die Zettelwirtschaft. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ich hätte somit auch der SPÖ gleich drei Gründe genannt, heute für den Beschluss zu stimmen. Ich finde es schon ein bisschen spannend, denn wenn man außerhalb dieser Mauern ist, stellen sich die FPÖ und die SPÖ draußen ganz gern hin und sagen, sie seien jene, die sich groß für die Rechte der Bäuerinnen und Bauern einsetzen, aber wenn man dann hier sieht, wie sie wirklich abstimmen, merkt man, dass das einfach nicht passiert.
Man sieht es heute am Erneuerbares-Gas-Gesetz, man hat es bei der letzten Sitzung beim Agrardiesel oder wenn es darum geht, dass man zum Beispiel Stalleinbrüche verhindert, gesehen. (Zwischenruf der Bundesrätin Schumann.)
Deswegen – zu später Stunde –: Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie dem heutigen Gesetzesvorschlag zu! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
22.08
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Klemens Kofler. Ich erteile ihm das Wort.