Berichterstatterin Heike Eder, BSc MBA: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2024 betreffend ein Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Philipp Kohl. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.