12.37
Bundesrat Philipp Kohl (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! „Die Gewalt ist die Waffe des Schwachen“, der Mut die des Starken. Mit diesem Zitat von Mahatma Gandhi steige ich in die Debatte betreffend Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ein.
Gewalt ist ein großes Thema unserer Zeit und leider sehr oft ein großer Bestandteil unserer Gesellschaft. Als Gewalt kann jede Form von Handlung –physisch, psychisch oder emotional – definiert werden, die darauf abzielt, anderen Personen Schaden zuzufügen, sie zu verletzen oder zu unterdrücken. Gewalt hat viele Gesichter und tritt in zahlreichen Erscheinungsformen und Ausprägungen auf. Es ist wichtig, dass wir uns dieser verschiedenen Formen bewusst sind, um wirksam dagegen vorgehen zu können.
Eine Art von Gewalt ist die psychische oder emotionale Gewalt, die oft weniger offensichtlich, aber nicht minder verletzend ist. Hierzu gehören Handlungen, die darauf abzielen, das psychische Wohlbefinden einer Person zu beeinträchtigen. Beispiele dafür sind Einschüchterung, Drohungen, Mobbing, Erniedrigungen oder Manipulation. Diese Form der Gewalt kann tiefgreifende und lang anhaltende Auswirkungen auf die mentale Gesundheit und das Selbstwertgefühl der Betroffenen haben.
Gewalt berücksichtigt sowohl direkte, sichtbare Handlungen als auch subtile, indirekte Formen der Unterdrückung und Benachteiligungen. In allen Fällen aber geht es darum, dass Gewalt Handlungen umfasst, die die Integrität, Würde und Sicherheit eines Menschen beeinträchtigen oder bedrohen. Wir müssen uns als Gesellschaft bewusst sein, dass Gewalt in keiner Form toleriert werden darf. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, gegen jede Form von Gewalt vorzugehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist daher von großer Bedeutung, dass wir uns gemeinsam für die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz einsetzen. Das Übereinkommen 190 der International Labour Organization verlangt „ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung“, eine Verhinderungsstrategie und Verfahren zur Durchsetzung und Überwachung. Opfer müssen Zugang zu Unterstützungen haben, und es müssen Maßnahmen für Untersuchungen in Fällen von Gewalt und Belästigungen getroffen werden. Zum Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt schlägt die Empfehlung Nummer 206 Maßnahmen vor.
Dieses Übereinkommen soll alle Personen schützen, die einer Beschäftigung nachgehen, einschließlich Praktikantinnen und Praktikanten, Freiwilligen und Arbeitssuchenden. Es ist entscheidend, dass es ein Arbeitsumfeld gibt, in dem Menschen sicher arbeiten können, ohne Angst vor Gewalt oder eben Belästigung.
In Österreich sind Gewalt und Belästigung bereits durch Bestimmungen im Strafgesetzbuch verboten, und das Gleichbehandlungsgebot und das Gleichbehandlungsgesetz verbieten Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe meine Rede mit einem Zitat begonnen und ich werde meine Rede auch mit diesem Zitat beenden: Die „Gewalt ist die Waffe des Schwachen“, der Mut die der Starken. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
12.41
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Korinna Schumann. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.