14.23

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Herr Präsident – auch von mir alles Gute für die Präsidentschaft! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen vor den Bildschirmen und hier im Saal! Denken wir an Servicegebühren bei Telekommunikationsanbieter:innen oder so manche Troubles mit Energieanbietern! Wenn wir ein Problem mit dem Service dieser Unternehmen oder anderen Dingen haben, kommen wir kaum zu den relevanten Stellen durch; oft wird man telefonisch abgeschasselt, wie man in Wien sagt, oder bekommt keine Antwort auf Briefe.

Man ärgert sich über gefühlt oder tatsächlich ungerechte Behandlung beziehungs­weise Übervorteilung. Meist schreckt man dann aber davor zurück, zu klagen, weil es alleine – als Frau oder als Mann – schlichtweg zu unsicher erscheint, weil die Erfolgschancen gegen einen übermächtigen Prozessgegner zu gering erscheinen und es einfach zu teuer werden könnte.

Nun ist es aber so, dass gemeinnützige – und das ist ein wichtiger Punkt, das heißt, nicht auf Gewinn ausgerichtete – und dem Vereinszweck nach konsu­mentenschutzrechtliche Einrichtungen, wie es sie ja jetzt auch schon gibt und wie sie mittels Sammelklage auch teilweise schon tätig werden – wie zum Beispiel die Arbeiterkammer, der ÖGB, der VKI, aber nun auch private und eben gemeinnützige Vereine wie der VSV, der Verbraucherschutzverein –, zukünftig als sogenannte Qualifizierte Einrichtungen ermächtigt werden, für Konsu­ment:innen gegen mutmaßlich rechtswidrig handelnde Unternehmen vorzu­gehen und gebündelt mittels Verbandsklage Ansprüche gegen sie geltend zu machen.

Das ist konsumentenrechtlich immens empowernd, denn man ist nicht mehr allein, man ist nicht die Einzige, die glaubt, im Recht zu sein, sondern hat die Unterstützung und auch die rechtliche Vorabprüfung durch einen Konsu­ment:innenschutzverein. Das ermutigt, vor allem im Falle von Übervorteilung, rechtlich tätig zu werden.

Ja, es braucht 50 Männer und Frauen, also 50 Verbraucher:innen, für so eine Verbandsklage, aber ich gehe davon aus, dass das in der heutigen digitalen und medialen Zeit zu bewerkstelligen ist, denn oft geht es ja um wohl­bekannte Anliegen, die schon lange diskutiert werden und gerne verfolgt werden würden.

Darüber hinaus ist der Anwendungsbereich für Verbandsklagen weitaus größer als der von der EU vorgegebene. Er betrifft nämlich die Sachverhalte des gesamten Privatrechts, nicht nur bestimmte Bereiche, wie es die EU-Richtlinie vorsieht. Auch das ist ein Erfolg. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

Zu seinem Recht durch Klage zu kommen, ist nun eben niederschwellig möglich. Es ist niederschwellig und relativ risikofrei, da mit relativ geringen Kosten zu rechnen ist, die ja in den Gesetzesänderungen auch festgelegt werden, nämlich mit maximal 20 Prozent des eingeklagten Anspruchs, aber bis maximal 250 Euro. Auch das ist ein super Erfolg für den Konsument:innenschutz. (Beifall bei den Grünen.)

Diese Möglichkeit der Verbandsklagen wird aber auch präventiv wirken, da die Konzerne mit mehr und gewichtigeren Klagen rechnen müssen, die nicht zuletzt aufgrund ihrer Reichweite auch medial aufschlagen werden. Das wird wohl dazu führen, dass Unternehmen konsument:innenorientierter werden handeln müssen.

Zusätzlich schafft das Instrument der Verbandsklage rechtliche Chancengleich­heit. Es sind nicht mehr David und Goliath, die gegeneinander antreten – oder aus Angst eben nicht gegeneinander antreten –, und das ist ein immenser demo­kratiepolitischer Gewinn, weil so das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt wird. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist daher für mich – und ich glaube für viele hier – unverständlich, dass die SPÖ da nicht mitgeht, weil es ein wirklich toller Tag für den Konsument:innen­schutz ist. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Sei nicht traurig!)

14.28

Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Frau Bundesrätin.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Viktoria Hutter. Ich erteile ihr das Wort.