14.39

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Der jetzigen Grundbuchs-Novelle liegt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auf Schutz des Privat- und Familienlebens in Bezug auf Veröffentlichungen im Grundbuch zugrunde. Dazu ist vorweg einmal zu sagen: Das Grundbuch samt all seinen Urkunden ist öffentlich. – Das ist ganz spannend: Damit sind wir wieder einmal beim öffentlichen Interesse, was Grund und Boden betrifft, was wir ja auch gestern besprochen haben.

Die Anforderungen des Grundbuchsystems sind Richtigkeit, Genauigkeit und Überprüfbarkeit, und um diesen gerecht zu werden, wurden bisher sämtliche im Zusammenhang mit dem grundbuchsrelevanten Geschäft verbundene Urkunden in die Urkundensammlung des Grundbuchs aufgenommen. Das waren oft auch sehr persönliche Urkunden wie Scheidungsunterlagen oder Exekutionsbewilligungen.

Da kommen wir dann gleich zum Grund für die Grundbuchs-Novelle. Manche, wie die eben genannten Urkunden, betreffen nämlich sehr persönliche Bereiche und Daten der beteiligten Personen oder sogar unbeteiligter Personen. Da lautet die Entscheidung, dass es zu einer Verletzung des Menschenrechts auf Schutz des Privat- und Familienlebens gekommen ist.

Die neue Regelung will nun sowohl dem Bedürfnis nach Transparenz im Rechtsverkehr – welche die Anforderungen des Grundbuchsystems gewähr­leisten – als auch dem notwendigen Schutz persönlicher Daten gerecht werden. Da bedarf es einer Abwägung der Grundrechte – ich hoffe, Herr Kollege Kofler, Sie hören zu –; Abwägung bedeutet einen schonenden Ausgleich für die Aufrechterhaltung und das Wirksambleiben aller betrof­fenen Grundrechte. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler.)

In diesem Sinn gibt es beim Grundbuch so eine Art bloße Bewilligungsurkunden, die nur indirekt für die Grundbuchseintragung notwendig sind, wie zum Beispiel solche, die die Identität oder Sachverhalte bestätigen. Das kann ein Pass sein, ein Nachweis über den Personenstand oder die Staatsbürgerschaft, aber auch steuerliche Unbedenklichkeitsbescheide oder eben Scheidungsurkunden. Diese Bewilligungsurkunden werden zukünftig nicht mehr in die Urkundensammlung aufgenommen, aber eine zusätzliche Regelung wird jetzt sein, dass beim Bezirks­gericht ein gebührenfreier Antrag gestellt werden kann, bestimmte Daten, die in diesen Urkunden vorkommen, schwärzen zu lassen. Da muss das Gericht abwägen, ob die Interessen des Privatlebens schwerer wiegen als das rechts­staatliche Interesse an der Veröffentlichung der gesamten Urkunde.

Ja, das kostet vorab vielleicht mehr richterliche Zeit, aber, wie meine Kollegin Agnes Sirkka Prammer im Nationalrat betont hat: Zukünftige Rechtspraxis und Rechtsprechung wird die Abwägung klären. Vorab mehr Zeit in den Datenschutz und das Recht auf den Schutz des Privat- und Familienlebens zu investieren, ohne aber die Transparenz oder die Verlässlichkeit des öffentlichen Grundbuch­systems zu gefährden, erscheint jedenfalls gerechtfertigt. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.42

Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Barbara Prügl. Ich erteile ihr das Wort.