14.42
Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Ich möchte jetzt vorweg gleich die Gelegenheit nutzen, als Oberösterreicherin quasi meinem oberösterreichischen Kollegen Franz alles Gute für den Vorsitz, die Präsidentschaft zu wünschen, im Sinne eines guten und fortschrittlichen Oberösterreichs in Österreich.
Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Interesse an Grundstücken und vor allem daran, wem was gehört, ist, möchte ich fast sagen, ein Grundinteresse in Österreich. Es ist jetzt rechtlich geregelt, dass jede und jeder das Grundbuch einsehen kann.
Ein bisschen etwas zur Entstehungsgeschichte des Grundbuchs zu sagen ist vielleicht auch interessant. Die Aufzeichnungen von Rechten an Grundstücken haben eine lange Tradition. Das Grundstück gibt es in seiner heutigen Rechtsform bereits seit 1883. (Bundesrat Schennach spricht mit Bundesrät:innen seiner Fraktion.) – Geschätzter Herr Kollege Schennach, ein bisschen leiser, bitte! Danke. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.) – Da wäre schlafen fast gescheiter. (Ho-Rufe bei der SPÖ.)
100 Jahre später, 1980, wurde mit der Speicherung sämtlicher Dokumente in einer Grundstücksdatenbank begonnen. Seit 1992 sind alle Eintragungen österreichweit digital vorhanden. Sämtliche Grundbuchs- und Katasterdaten sind heute übers Internet abrufbar, und seit 2012 gibt es die neue Grundstücksdatenbank, wie wir sie jetzt kennen und auch sehr gerne nutzen und in Anspruch nehmen.
Es ist damit gewährleistet, dass man das Hauptbuch und auch die Urkundensammlung einsehen kann. Wie ist das möglich? – Bei Gericht, bei Notaren und über das Internet. Spätestens wenn jemand Interesse hat, Grund und Boden zu erwerben, zu kaufen, sei es ein Grundstück, Wohnungseigentum – also wenn Sie eine Eigentumswohnung erwerben –, ist es auch unumgänglich, dass man sich anhand des Grundbuchs informiert, wer bücherlich eingetragen ist und wer Eigentümer, Eigentümerin des Objekts ist und auch welche Belastungen eingetragen sind.
Wenn der Kauf der Eigentumswohnung beispielsweise grundbücherlich abgewickelt ist, ist dann der neue Eigentümer im Grundbuchsauszug ersichtlich. Kommt es – das wurde schon erwähnt, aber ich möchte es auch noch erwähnen – zur Eigentumsveränderung, beispielsweise durch eine Scheidung, sind entsprechende Urkunden als Nachweis notwendig. In einem solchen Fall eines Scheidungsvergleichs enthält der Vertrag nicht nur grundbücherlich relevante Informationen, beispielsweise die Obsorge für die Kinder, und da ist schon infrage zu stellen, ob das beim Abruf überhaupt ersichtlich sein sollte.
Anhand dieses Beispiels bestätigt sich die Notwendigkeit der heute vorliegenden Grundbuchs-Novelle, und zwar wegen des Rechts auf Privatsphäre und Familienleben. Mit der Grundbuchs-Novelle können die Einsicht und die Aufnahme von Urkunden ins Grundbuch beschränkt werden. Damit kommen wir einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nach, und ja – das ist schon erwähnt worden, und da sind wir uns in dieser Runde großteils einig –, wir finden es wichtig und richtig, die familiären und privaten Daten, die eigentlich der Sache des Grundbuchs gar nicht dienlich sind, zu schützen.
Wie funktioniert es? – Beim Bezirksgericht kann man künftig einen gebührenfreien begründeten Antrag stellen, dass die Einsicht in eine bestimmte Urkunde beschränkt werden kann. Das soll auch für Altfälle gelten, also für Urkunden, die bereits in der Grundstücksdatenbank sind. Es werden damit natürlich vielleicht zwei Urkunden erzeugt und es entsteht dadurch ein gewisser Aufwand, aber die Datensicherheit, die dadurch gewährleistet wird, steht sicher darüber.
Alle weiteren relevanten Dinge hat meine Kollegin, meine Vorrednerin, bereits erwähnt. Ich komme daher zum Schluss: Sehr geehrte Damen und Herren, das Grundbuch entwickelt sich mit Sicherheit stetig weiter. Die vorliegende Novelle hebt die Qualität der Grundbuchsdaten und schafft Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
14.47
Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Frau Bundesrätin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Manfred Mertel. Ich erteile ihm das Wort.