14.54
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, gestern ging es um die Abwägung von Rechten, eben um öffentliches Interesse und Eigentum, heute um öffentliches Interesse und Privat- und Familienleben. Es ging um die Abwägung, das war gestern das Thema. (Zwischenruf des Bundesrates Kofler.)
Jetzt geht es um das Bundesgesetz über die Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationsberichte. Es ist eine wichtige Regelung für mehr Transparenz über die Geschäftstätigkeit von multinationalen Unternehmen, nämlich darüber, wo sie ihre Gewinne versteuern beziehungsweise wo sie sie versteuern sollten.
Multinationale Konzerne, die ihren Sitz in Österreich haben und mehr als 750 Millionen Euro Umsatz machen, müssen Ertragsteuerinformationsberichte, sogenannte Country-by-Country-Reports – deswegen auch der Name CBCR-Veröffentlichungsgesetz –, an die Steuerbehörden sowie ab 2025 auch an das öffentlich zugängliche Firmenbuchgericht übermitteln. Diese Berichte zeigen die Gewinne, die der in Österreich ansässige Konzern oder die Niederlassung in Österreich machen und ob sie diese in Österreich versteuern.
Durch das Firmenbuchgericht werden nun diese Ertragsteuerinformationen öffentlich einsehbar und damit auch öffentlich fundiert diskutierbar. Das ist ein wichtiger Punkt, denn damit müssen sich Unternehmen auch öffentlich rechtfertigen, warum sie die Gewinne nicht in dem Land versteuern, in dem sie die Gewinne machen, also offensichtlich Steuerflucht begehen. Wenn man das sieht und wenn man das öffentlich diskutiert, ist das natürlich für das Ansehen und auch die Marke des Unternehmens nicht unbedingt gut. Genau das ist ja auch Sinn der Sache.
Steuerflucht ist hochgradig unfair, aber nicht nur gegenüber den im Land steuerzahlenden Mitbewerber:innen, weil es eine immense Wettbewerbsverzerrung ist, sondern auch gegenüber der Gesellschaft, die auf die Einnahmen aus der korrekten Gewinnbesteuerung angewiesen ist und gerade in einem Wohlfahrtsstaat, wie Österreich einer ist, mit diesem Geld die soziale Sicherheit aufrechterhalten werden muss.
Man darf auch nicht vergessen, dass in Österreich tätige Unternehmen auch von dem Umfeld, das der Staat Österreich schafft, profitieren, denn nur ein sicherer Staat mit Einwohner:innen mit guten Einkommen bietet einen zahlungskräftigen Kundenstock. Nicht nur das: Das steuerflüchtige Unternehmen profitiert auch von einer guten Infrastruktur im Land, zu der es, wenn es eben keine Steuern zahlt, kaum etwas beiträgt. Da geht es neben der Mobilitätsinfrastruktur um Sicherheit, aber auch um Ausbildung, um das Gesundheitswesen für die Arbeitnehmer:innen, aber auch um die Versorgungsinfrastruktur und sicher noch um einiges mehr.
Im Sinne einer solidarischen Gesellschaft müssen wir diese Steuerflucht stoppen, denn es geht nicht, dass Gewinne privatisiert und Kosten sozialisiert werden, was bedeutet, dass den Aufwand für private Gewinne eben die Allgemeinheit trägt. Das globale Steuersystem muss fairer werden, und die heutige Regelung unterstützt eines der wichtigsten Instrumente dafür, nämlich die Transparenz. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
14.58
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Frau Bundesrätin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Stillebacher. Ich erteile ihm das Wort.