15.03

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Der vorliegende Entwurf eines Bundesgesetzes über die Veröffentlichung länder­bezogener Ertragsteuerinformationsberichte – oder einfacher gesagt: Country-by-Country-Reporting – verbessert die Transparenz der Tätigkeit multinationaler Unternehmen; es wurde schon viel dazu gesagt. Multinationale Großunter­nehmen stellen Staaten oft mit intransparenten Geschäftspraktiken vor Heraus­forde­rungen. Zugrunde liegt das Problem, dass die Gewinnerwirtschaftung multinationaler Unternehmen teils schwer nachvollziehbar ist – schwer nachvoll­ziehbar für Bürgerinnen und Bürger, schwer nachvollziehbar für die NGOs, für Journalist:innen, aber auch für die Zivilgesellschaft. Das verhindert, dass wir eine ehrliche Debatte darüber führen, wie mit Steuertricks und Steuerunehrlichkeit gearbeitet wird.

Ich glaube schon, dass wir in einer Demokratie so weit sein müssen, dass es Transparenz in diesem Zusammenhang gibt, damit wir öffentlich darüber debattieren können, damit letzten Endes auch der Gesetzgeber zielgerichtete Regelungen treffen kann, denn es geht um Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Viele Unternehmen, Klein- und Mittelbetriebe zahlen ihre Steuern in Österreich, und es ist auch nur fair, dass auch all jene, die global agieren, große Konzerne, die global, in verschiedenen Ländern agieren, ebenfalls ihren fairen Anteil an Steuern in Österreich zahlen.

Deswegen wurde diese Richtlinie auf europäischer Ebene mit deutlich strengeren Berichtspflichten auf den Weg gebracht. Das Ziel der Richtlinie war dabei eben, die Transparenz der Tätigkeit solcher Konzerne zu erhöhen. Unternehmen müssen dem Firmenbuchgericht in Zukunft ein sogenanntes Country-by-Country-Reporting vorlegen. Was steht in so einem Bericht? – In so seinem Bericht steht, wie viel Geld ein Konzern in einem Land verdient, wie viel Steuern, genauer Ertragsteuern, er dort zahlt. Das heißt, das Ganze bringt uns allen Klarheit: Wo erzielen Konzerne welche Umsatzerlöse und in welchem Land zahlen sie Ertragsteuern? Genau diese Transparenz macht eine öffentliche Debatte über den Grad der Steuerehrlichkeit auch möglich.

Damit das Gesetz nicht zahnlos bleibt, gibt es auch Strafen, die dahinterstehen, und ja, die Strafen waren tatsächlich der Knackpunkt, warum es letzten Endes länger gedauert hat. Wir haben uns dafür entschieden, dass es zwei Formen von Strafen gibt, und zwar sogenannte Zwangsstrafen. Die können wiederholt verhängt werden, wenn das Unternehmen oder der Konzern nichts offengelegt hat. Bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften sind das bis zu 20 000 Euro, bei großen Kapitalgesellschaften sogar bis zu 50 000 Euro, mehrfach ver­hängt.

Das Zweite – das halte ich für entscheidend – ist ein Novum in unserem Firmen­buchgericht, das sind Ordnungsstrafen. Ab sofort gibt es, wenn das Unter­nehmen etwas Falsches angibt, Ordnungsstrafen, sogar bis zu 20 000 Euro. Das ist insofern spannend und wichtig, als dass wir das Instrument der Ordnungs­strafen in diesem Bereich bis jetzt nicht kennen. Wenn Falsches offengelegt wird, wird es jetzt auch strafbar sein. Für große Kapitalgesellschaften beträgt der Betrag bis zu 50 000 Euro und bei Vertreter:innen eines Unternehmens von öffentlichem Interesse sogar bis zu 100 000 Euro.

Insofern glaube ich, dass das wirklich ein gutes Mittel ist, um mehr Transparenz im Kampf gegen Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung zu erzielen. Ich hoffe, es stößt auf breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

15.08