16.24
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm: Das E-Government-Gesetz in Österreich feiert heuer ein großes Jubiläum, nämlich den 20. Geburtstag. Damit man ein bisschen ein Gefühl dafür bekommt, wo wir vor 20 Jahren circa gestanden sind, erzähle ich vielleicht ein paar zeitgeschichtliche Anekdoten dazu:
2004 wurde Griechenland Europameister. Unser österreichisches Nationalteam war damals auf Platz 74 der Fifa-Weltrangliste. Zu dieser Zeit haben wahrscheinlich noch die Wenigsten mit Begriffen wie E-Government etwas anfangen können. Trotzdem wurden damals bereits die notwendigen Schritte gesetzt, sodass wir heute als Land im internationalen Vergleich zu den Frontrunnern zählen – und das mit Erfolg im Bereich E-Government.
Die nun vorliegende Novelle steht ganz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Wir schaffen die rechtlichen Grundlagen für einen weiteren Digitalisierungsschub in der Verwaltung und dafür, dass die digitale Transformation auch weitergehen kann. Wir bekräftigen natürlich, dass alle Menschen mitgenommen und die Werte Selbstbestimmung und Wahlfreiheit auch in dieser Gesetzesnovelle noch einmal unterstrichen werden.
Die einzelnen Änderungen in der Novelle zum E-Government-Gesetz kurz im Überblick: Wir schaffen weiterhin die Wahlfreiheit, dass die Bürgerinnen und Bürger zwischen den Arten der Kommunikation mit Behörden auswählen können. Es muss immer eine Alternative zum elektronischen Weg geben. Innerhalb der Bundesverwaltung soll nach und nach rein elektronisch kommuniziert werden und damit auch ein Digitalisierungsschub durch die Verwaltung gehen. Scans ersetzen Papierakten, das spart Platz bei Lagerflächen und natürlich auch Verwaltungskosten. Die Erleichterungen bei der ID Austria sind bereits angesprochen worden. Ganz wichtig ist die rechtliche Gleichstellung von elektronischen Ausweisen mit haptischen Lichtbildausweisen. Das sorgt für die gleiche Rechtsqualität, für die gleiche Verwendungsmöglichkeit gegenüber Behörden. So kann man sich dann beispielsweise auch bei Wahlbehörden damit ausweisen.
Ich glaube, am Ende des Tages bringt diese Novelle eine deutliche Zeitersparnis für die Bürgerinnen und Bürger und Rechtssicherheit für Wahlfreiheit. Ich freue mich, dass uns das in Österreich einen weiteren Schritt vorwärtsbringt. Danke auch an die Kolleginnen und Kollegen der FPÖ, die sich im Laufe dieser intensiven Beratung davon haben überzeugen lassen, sodass sie dem zustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der Grünen.)
16.26