17.03

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Für Patientinnen und Patienten ist ein nieder­schwelliger Zugang zu Gesundheitsleistungen wichtig, und zwar nicht nur im Krankheitsfall, sondern bereits im Zusammenhang mit der Vorsorge: beispiels­weise, wenn sich jemand um Unterstützung umsieht, weil sie oder ihn regel­mäßig Rückenschmerzen plagen, die zu wenig intensiv sind, um eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen, aber doch so unangenehm, um das Problem in Angriff zu nehmen und einer Verschlechterung des Zustandes vorzubeugen.

In einer idealen Welt wäre die Hausärztin oder der Hausarzt der erste Ansprech­partner in solchen Fällen beziehungsweise bei solchen Problemen, mögen sie uns vielleicht in dem Moment noch so klein oder unbedeutend erscheinen. Gemein­sam würde ein multiprofessionelles Team entsprechend den Bedürfnissen der Patientin, des Patienten ein abgestimmtes Gesundheitsvorsorgekonzept erstellen, das durch die Unterstützung der notwendigen Gesundheitsberufe zur Umsetzung gelangt. In der Realität landet ein handlungswilliger Mensch vermutlich direkt bei einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten und dieser versucht, aus dieser professionellen Perspektive Lösungen für die Beschwerden zu entwickeln.

Dieses kleine Beispiel soll einen wichtigen Aspekt des heute zu beschließenden MTD-Gesetzes verdeutlichen, das unter anderem für Patientinnen und Patienten einen niederschwelligen Zugang zu den Gesundheitsleistungen der medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe schafft, da der eigenverant­wort­liche Tätigkeitsbereich dieser Berufsgruppe im Bereich der Gesundheitsprävention erweitert wird.

Neu formuliert werden die Berufskompetenzen der jeweiligen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe mit dem Ziel, ein modernes Kompetenzprofil zu verankern, das Raum für fachliche und technische Weiter­entwicklung lässt. Gleich bleibt mit der Neuerlassung des MTD-Gesetzes der streng geregelte Zugang zu den einzelnen Gesundheitsberufen ganz im Sinne der Patientinnen- und Patientensicherheit.

Durch die im Gesetz formulierten Tätigkeitsfelder sowie die persönlichen Ausbildungsvoraussetzungen können Patientinnen und Patienten darauf vertrauen, dass fachliche Standards für die Berufsausübung etabliert sind. Neu eingeführt wird die Verordnung von Arzneimitteln und Medizinprodukten basierend auf einer ärztlichen Erstverordnung oder einer Verordnung des Gesundheitsministers.

Insbesondere die Verordnung von Arzneimitteln durch Angehörige der MTD-Berufe bedeutet eine Übertragung von Kompetenzen, damit aber auch von Verantwortlichkeiten. Im Sinne der Patientinnen- und Patientensicherheit ist folglich diese Veränderung der Anordnungs- und Verantwortungsstruktur als eine weitere Verantwortungsübernahme durch die medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe zu sehen. Diese erfordert daher jedenfalls in bestimmten kritischen Bereichen eine noch engere Abstimmung zwischen den Professionen der MTD-Berufe und der Ärztinnen- und Ärzteschaft in der Betreu­ung von Patientinnen und Patienten.

Es werden somit die fachlichen Kompetenzfelder der medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe weiter gestärkt und die Verantwortlichkeit im Hinblick auf die an erster Stelle stehende Wahrung der Patientinnen- und Patientensicherheit weiter klargestellt. Insgesamt war die Neuerlassung des MTD-Gesetzes eine langjährige Forderung der Berufsangehörigen, der nun­mehr nachgekommen wird. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

17.07

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Weiters ist Herr Bundesrat Günter Pröller zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.