17.24

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Beim Beschluss betreffend die Änderung des Medizinproduktegesetzes geht es um eine extrem technische Novelle, um eine EU-Vorgabe umzusetzen. Wir sind aber mit dieser Form der Umsetzung überhaupt nicht einverstanden. Es ist dies nämlich eine Übergangsbestimmung, um zu bescheinigen, dass Medizin­produkte und In-vitro-Diagnostika auch nach Ablauf weiter Verwendung finden dürfen, weil es sonst zu einem Engpass kommt.

In der Novelle ist von „Benannten Stellen“ die Rede – wer immer diese „Benannten Stellen“ sind. Und die nächste interessante Formulierung ist, dass gebrauchte Produkte „kein unannehmbares Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit der Patienten, Anwender oder anderer Personen“ darstellen dürfen. Was bedeutet denn „unannehmbares Risiko“ beziehungsweise was ist ein annehmbares Risiko? Was ist der Unterschied zwischen einem annehmbaren Risiko und einem unannehmbaren Risiko? – So wie das formuliert wurde, ist das unserer Meinung nach ein unannehmbarer Text, und deshalb werden wir auch nicht dafür stimmen.

Die zweite Änderung findet unsere Zustimmung, obwohl auch diese Novelle sehr seltsam ist. Da geht es darum, sicherzustellen, dass zumindest bedürftige Menschen die entsprechenden rezeptpflichtigen Arzneimittel bekommen. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass das das Rote Kreuz macht. In Anbetracht dessen frage ich: Warum nicht die Johanniter? Warum nicht die Malteser? Warum nicht die Arbeiter-Samariter? Warum nicht die Berufsrettung? – Es gibt in diesem Zusammenhang verschiedene Organisationen, da wird aber aus­schließlich auf das Rote Kreuz abgestellt. Und dazu kommt noch, dass das Rote Kreuz davon ausgenommen wird, eine Fälschungsprüfung bei den Medika­menten, die sie dann zu verteilen haben, vorzunehmen. Auch das ist etwas seltsam. Man könnte auch sagen, die Umsetzung ist ein bisschen stümperhaft. Trotzdem wollen wir sicherstellen, dass bedürftige Menschen Medikamente bekommen, und deshalb werden wir dieser Novelle zustimmen.

Herr Bundesminister! Wenn wir schon hier beisammen sind, möchte ich noch etwas erwähnen: Ich habe in Straßburg etwas mit all jenen Ländern unter­nommen, die bis heute eine der wichtigsten Konventionen nicht ratifiziert haben, in der es um Medizinkriminalität, die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch Straftaten geht. Das ist eine Konvention, welche die Menschen schützt.

Österreich hat diese Konvention 2011 unterschrieben, aber niemals ratifiziert, während Albanien 2015 unterschrieben und 2016 ratifiziert hat und die Türkei 2012 unterschrieben und 2017 ratifiziert hat, und so weiter. Der einzige Grund, warum dieser Schutz in Europa aufrecht ist, ist, weil drei afrikanische Staaten ohne Müh und Not diese Konvention ratifiziert haben, nämlich Guinea, Burkina Faso und Marokko. Daher wirkt und funktioniert diese Konvention.

Es ist nach wie vor ein Rätsel, warum Österreich bis heute nicht ratifiziert hat. Wir alle wissen doch, woher die Medikamente kommen und wie viele Placebos zum Teil in notwendigen Medikamenten sind, und diese Konvention dient genau dazu, sicherzustellen, dass es keine Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten gibt.

Herr Bundesminister, Sie haben noch einige Monate, und vielleicht könnten Sie diese Monate dazu nützen, um intern, in Ihrem Haus, dem nachzugehen, warum denn um alles in der Welt diesbezüglich nichts weitergeht und warum man zwar eine Konvention unterschreibt, dann aber nach so langer Zeit nicht daran denkt, diese zu ratifizieren, damit diese Konvention, die für uns alle sehr wichtig ist, nämlich die Sicherung vor Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, auch bei uns Gültigkeit hat.

Viele andere Staaten der Europäischen Union haben in den letzten Monaten diese Konvention ratifiziert; wir tun überhaupt nichts. – Vielleicht kann uns ja der Herr Minister im Oktober, wenn wir wieder zusammenkommen, über­raschen, dass wir endlich zu dieser Ratifizierung kommen.

In diesem Sinne: Wir werden das Medizinproduktegesetz ablehnen, aber das zweite, das sogenannte Rotkreuzgesetz, annehmen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

17.30

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. – Bitte schön, Frau Bundesrätin.