18.04

Bundesrat Christian Fischer (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Vizepräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Ursprünglich wollten wir dem Tagesordnungspunkt 25 zustimmen (Bundesrätin Miesenberger: Ja, da wart ihr im Ausschuss ...!), allerdings haben wir unser Abstimmungsverhalten geändert, weil die Regierungsfraktionen in zweiter Lesung einen umfangreichen Abänderungsantrag eingebracht haben, mit dem eine Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschlossen wurde.

Inhaltlich sehen wir zahlreiche Punkte kritisch, insbesondere auch die oftmals unklaren Begrifflichkeiten, wodurch wir Schwierigkeiten und Unklarheiten in der Praxis erwarten. Ebenso bedenklich finden wir, dass die Aufzeichnungspflicht über die Verabreichung von Arzneimitteln in der Nacht von den Ärzten auf die Pfleger abgeschoben wird und diese damit letztendlich auch die Verant­wortung tragen.

Auch dem Tagesordnungspunkt 26 müssen wir unsere Zustimmung verwehren, da diese Änderung eine weitere Entmachtung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung bedeutet, weil künftig für bauliche Maßnahmen, Mietverträge oder Ähnliches, aber auch für die Erstellung der Dienstpostenpläne nicht nur das Sozialministerium zustimmen muss, sondern nunmehr auch das Einvernehmen mit dem Finanzminister hergestellt werden soll. Es wird wieder ein Gesetz geschaffen, das nicht durchdacht ist und alles komplizierter macht.

Was bedeutet die geplante Gesetzesänderung in der Praxis? – Wenn ein Sozialversicherungsträger ein neues Projekt plant beziehungsweise Sanierungen notwendig sind, war es bisher üblich, dass der Sozialversicherungsträger die Arbeiten lediglich nach einem Beschluss im Verwaltungsrat in Auftrag geben durfte. Die vorliegende Gesetzesänderung sieht jetzt vor, dass die geplanten Tätigkeiten des Sozialversicherungsträgers durch ein zweites Ministerium bewilligt werden müssen. Sollte der Finanzminister sein Veto zu einer geplanten Sanie­rung aussprechen, sind dem Sozialversicherungsträger die Hände gebunden. Das hat zur Folge, dass für die Versicherten nicht mehr die entsprechende Qualität gewährleistet werden kann. Das öffnet Tür und Tor für private Investoren im Gesundheits- und Pflegebereich.

Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Stoppen Sie den Ausverkauf unserer Gesundheitseinrichtungen! Unternehmen Sie alles, um den Verkauf der österreichischen Vamed-Anteile rückgängig zu machen! (Beifall bei der SPÖ.) Einige Großkonzerne wittern da bereits das große Geschäft.

Nehmen Sie endlich den Beschluss der Zerschlagung unserer Sozialversicherungs­träger zurück! Die versprochene Patientenmilliarde war ein Marketinggag. Im Jahr 2023 bilanzierte die ÖGK wieder mit einem Verlust in der Höhe von sage und schreibe 386 Millionen Euro zulasten unserer Gesundheitsversorgung.

Unsere Gesundheit ist unser größtes Gut. Das haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank, offensichtlich nicht verstanden. Aus meiner Sicht verdient das ein klassisches Nicht genügend. Setzen! – Danke für Ihre Auf­merksamkeit. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Himmer: Hast du eine Lehrer­ausbildung?)

18.08

Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Herr Bundesrat.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile ihr das Wort.