18.08
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne, Oberösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Unter den Tagesordnungspunkten 25 und 26 beschließen wir die Novellierung einer Reihe von Gesetzen. Zwei davon möchte ich an dieser Stelle herausgreifen.
Die Änderungen in den Sozialversicherungsgesetzen ASVG, BSVG und GSVG stellen sicher, dass der Bezug einer Versehrtenrente, welche aufgrund der Verminderung der Arbeitsfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls zugestanden wird, weder auf den Anspruch auf Ausgleichszulage zur Pension noch auf den Anspruch auf Sozialhilfe anzurechnen ist. Ich denke, das ist eine sehr, sehr gute Sache.
Bedeutungsvoll erscheint mir auch die Änderung im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, durch die es zu einer grundsätzlichen Neuformulierung der Kompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege kommt. Gänzlich neu ist in Zukunft die Möglichkeit, Arzneimittel in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege sowie Pflegeinterventionen und -prophylaxen zu verordnen. Ähnlich der Formulierung im MTD-Gesetz ist wiederum eine Weiterverordnung nach ärztlicher Erstverordnung oder eine Erstverordnung auf Basis einer Verordnung des Gesundheitsministers vorgesehen.
Wie schon bei Tagesordnungspunkt 21 erwähnt, ist diese Übertragung von Kompetenzen im Sinne der Patientinnen- und Patientensicherheit vor allem auch als eine weitere Verantwortungsübernahme durch die Gesundheitsberufe zu sehen. Durch diese Veränderung der Anordnungsstruktur und damit einhergehend auch Verantwortungsstruktur wird es jedenfalls in bestimmten kritischen Bereichen zu einer noch engeren Abstimmung zwischen den Professionen der Pflege und der Ärztinnen- und Ärzteschaft in der Betreuung von Patientinnen und Patienten kommen.
Ich denke, da muss sich Kollege Fischer keine Sorgen machen, denn auch darauf wird sicherlich ganz sensibel Bedacht genommen.
Es werden damit die fachlichen Kompetenzfelder der professionellen Pflege weiter gestärkt, und auch die Verantwortlichkeit im Hinblick auf die an erster Stelle stehende Wahrung der Patientinnen- und Patientensicherheit wird weiter klargestellt. Ich bitte daher um breite Zustimmung. (Beifall bei den Grünen.)
18.10
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Frau Bundesrätin.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Johanna Miesenberger. Ich erteile das Wort.