18.17

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Noch einmal zu Tagesordnungspunkt 25: Worum es da geht, muss schon noch einmal ausgeleuchtet werden, finde ich.

Gemäß Antrag soll nämlich der Abschlag bei Inanspruchnahme einer Invaliditäts-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitspension vor Vollendung des 60. Lebensjahres von derzeit maximal 13,8 Prozent auf 9 Prozent gesenkt werden, wenn innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Stichtag zehn Jahre Schwerarbeit vorliegen. Das gilt für Personen, die Schwerarbeit geleistet haben – für alle, nicht nur für Pflege­kräfte, aber für die eben jetzt auch.

Diese Forderung wird richtigerweise mit der besonderen psychischen und physischen Belastung sowie der Ausbildungsdauer der Pflege- und Sozialbetreu­ungsberufe begründet, weil eben nur wenige in diesem Bereich Beschäftigte es schaffen, die Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension zu erfüllen.

Das heißt, wir schaffen damit eine Verbesserung für jene Personen, die in der Pflege tätig sind und schwer arbeiten. Ich verstehe jetzt überhaupt nicht, warum die SPÖ nicht zustimmt, denn eine halbe Stunde zuvor wurde ein Antrag ein­gebracht, in dem gefordert wurde, die Schwerarbeitsregelung für die Pflegekräfte umzusetzen. Das ist ein Schritt in diese Richtung. Ich verstehe Ihre Ablehnung nicht! (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich verstehe auch nicht die Ablehnung dessen, dass es Pflegekräften gestattet sein soll, Medikamente weiter zu verordnen und das auch ohne ärztliche Anordnung zu tun. Diese Forderung kommt aus der Berufsgruppe. Die Berufs­gruppen wollen das. Das ist kein Abschieben der Verantwortung, das ist eine Ausweitung der Kompetenzen. Die Pflegekräfte sind dafür ausgebildet, und es ist endlich an der Zeit, glaube ich, auch diesen Forderungen nachzugeben. Diese Ärztevorbehalte, die wir in vielen Bereichen haben, sind antiquiert. Das heißt, Pflegepersonal soll das tun, was seiner Ausbildung entspricht, und das wird jetzt auch umgesetzt. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wir greifen die Selbstverwaltung nicht an, wir stärken sie. Warum? – Die Sozial­versicherung bekommt erstmals aus dem Finanzausgleich, aus Steuermitteln, 300 Millionen Euro zusätzlich, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Das ist eine Stärkung der Selbstverwaltung. Wir wissen nämlich, dass dort die Situation finanziell so ist, dass zusätzliche Leistungen, die von den Versicherten gebraucht werden, nur dann erbracht werden können, wenn das Geld dafür auch da ist. 300 Millionen Euro pro Jahr über den Finanzausgleich in den nächsten fünf Jahren sind sichergestellt, um auszubauen, was es an zusätzlichen Leistungen braucht.

Ich finde, das ist eine Stärkung und keine Schwächung der Selbstverwaltung. Das ist keine Verteidigung dessen, was in Zeiten der letzten Regierung statt­gefunden hat, denn die Patientenmilliarde gibt es tatsächlich nicht. Deshalb wird jetzt zusätzliches Geld in diesem Bereich bereitgestellt, und ich finde, das ist richtig so. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

18.21

Präsident Mag. Franz Ebner: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Daniel Schmid. Ich erteile ihm das Wort.