18.26
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Irgendwie komme immer ich zum Handkuss, wenn es davor eine Rechenschwierigkeit gab. Kollege Schmid ist gerade draußen. Ich habe nicht mehr genug Zeit gehabt, um das nachzuhören, aber elf nicht zugestimmte von 34 sind noch immer 34. (Bundesrätin Schumann: Wir stimmen jetzt überall zu! Was ist, Frau Jagl?) Irgendetwas hat da nicht gestimmt. Vielleicht hört ihr euch das noch einmal an. (Bundesrätin Schumann: Beruhigen wir uns wieder, oder was? Was soll das?! Ein bisschen der ÖVP ...!)
Wir schließen mit der Übergangsbestimmung für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen eine vorübergehende Lücke. (Bundesrätin Schumann: So lieb ist die ÖVP zu euch! Super! Die nächste Novembersitzung geb’ ich mir dann! Man muss nur warten können!) Im März erst haben wir umfassende Änderungen im Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz beschlossen, mit denen wir geschützte Berufsbezeichnungen geschaffen haben.
Nun ergänzen wir um eine Übergangsbestimmung, die ursprünglich einfach nicht enthalten war, weil es zu der Zeit die Einschätzung gab – auch von den Berufsverbänden und der Arbeiterkammer –, dass diese Regelung nicht notwendig wäre. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass wir diese Übergangsregelung doch brauchen. Analog zur Regelung für Sozialarbeiter:innen sind nämlich nun auch Personen berechtigt, die Bezeichnung Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge zu führen, die innerhalb von drei Jahren nach einem nicht einschlägigen Grundstudium ein aufbauendes Masterstudium der Sozialpädagogik im Ausmaß von 120 ECTS abschließen.
Im zweiten Tagesordnungspunkt geht es um eine 15a-Vereinbarung betreffend die Ausübung von Sozialbetreuungsberufen. Es ist tatsächlich nur eine kleine Änderung, aber damit trotzdem ein weiterer Baustein, um dem Mangel an Fachpersonal in sozialen Berufen entgegenzuwirken. In drei der neun Bundesländer stehen soziale Berufe bereits auf der Mangelberufsliste. Das bedeutet, dass einer offenen Stelle weniger als eineinhalb Arbeitssuchende gegenüberstehen. Aktuell ist das zwar nur in Oberösterreich, Vorarlberg und Salzburg der Fall, entsprechende Fachkräfte fehlen aber in ganz Österreich.
Besonders seit der Pandemie ist der Bedarf an gewissen Dienstleistungen der sozialen Arbeit massiv gestiegen, beispielsweise im Gewaltschutz, in der Familienberatung oder in der materiellen Grundsicherung; aber auch in der Alten- und Behindertenarbeit gibt es mehr Bedarf.
Die Ausübung der verschiedenen Sozialbetreuungsberufe ist mit einem Mindestalter verbunden. Dieses Mindestalter war bis jetzt je nach Bundesland unterschiedlich angesetzt. Teilweise mussten Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger das 21. Lebensjahr, teilweise das 19. Lebensjahr erreicht haben. Das wird jetzt vereinheitlicht und auf 18 Jahre herabgesetzt, womit wir einen nahtlosen Übergang zwischen Pflichtschulabschluss, der Ausbildung und dem Einstieg in einen Sozialbetreuungsberuf ermöglichen. Somit wirken wir eben auch dem Mangel an Pflege- und Betreuungskräften entgegen.
Gleichzeitig nehmen wir eine Kompetenzerweiterung für Heimhelfer:innen vor. Das ist im Sinne der angesprochenen stärkeren Zusammenarbeit verschiedener Pflege- und Gesundheitsberufe besonders wichtig. Diese Heimhelferinnen und Heimhelfer sollen künftig diplomiertes Pflegepersonal nach Anweisung unterstützen können. Zum Beispiel bei der Verabreichung von Augen- und Ohrentropfen, beim Anlegen von Kompressionsstrümpfen, bei der Vitalzeichenkontrolle wie dem Messen von Blutdruck oder Körpertemperatur, aber auch beim Messen von Blutzucker sollen die Heimhelfer:innen unterstützen. Sie erhalten dafür eine entsprechende Schulung.
Auch das sind Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, den Mangel an Fachkräften in den Pflege- und Betreuungsberufen zu bewältigen. Ich freue mich über Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
18.30
Präsident Mag. Franz Ebner: Danke, Frau Bundesrätin.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Philipp Kohl. Ich erteile ihm das Wort.