10.36

Bundesrat Ernest Schwindsackl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ohne Vergangenheit keine Zukunft – das betrifft auch das heute und jetzt behandelte, diskutierte Pensionsanpassungsgesetz. Lange Zeit bedeuteten ja Alter und Krankheit den Verlust der Existenzgrundlage. Mit der Zunahme der Lohnarbeit durch die industrielle Revolution wurden Forderungen nach einer gesetzlichen Altersvor­sorge für Angestellte und Arbeiter immer lauter.

1906 wurde das erste Pensionsversicherungsgesetz verabschiedet. Das öster­reichische Pensionssystem hat sich seit dieser Zeit durch viele Reformen erstens einmal weiterentwickelt und auch den demografischen Veränderungen und natürlich auch den finanziellen Herausforderungen angepasst.

Besonders erwähnenswert ist das Jahr 1954 – Waschi Mertel, unser Geburts­jahr –, da wurde die 13. Rente, so wurde sie damals noch benannt, als Sonderzahlung beschlossen. Österreich war damals weltweit das erste Land, das eine zusätzliche Monatspension einführte. (Ruf: Genau!) Die damalige Regierungskonstellation – ich rufe sie in Erinnerung: Bundeskanzler Julius Raab, Vizekanzler Adolf Schärf – ist ja bekannt.

1961 erfolgte die Einführung der 14. Rente – wiederum: Bundeskanzler Raab und damals Vizekanzler Pittermann. Davon konnten und können Pensionistinnen und Pensionisten in anderen europäischen Ländern nur träumen.

Zur Jetztzeit: Es sind rund 2,3 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten in der gesetzlichen Pensionsversicherung, die mit der 4,6-prozentigen Erhöhung die Preissteigerungen der letzten zwölf Monate voll abgegolten bekommen.

Die Bundesregierung hat in den letzten drei Jahren die Pensionen um über 20 Prozent angehoben (Beifall bei der ÖVP), weil die Inflation etwas hoch war – übrigens auch in vielen anderen europäischen Ländern, die für die Pen­sionisten keine Erhöhung vorgenommen haben. 2023 wurden die Pensionen um 5,8 Prozent und 2024 sogar um 9,7 Prozent erhöht. Das öffentliche Pensionssystem sichert die Grundlage für den Großteil der immer älter werdenden Bevölkerung in Österreich.

Unser Pensionssystem, geschätzte Damen und Herren, ist eines der besten der Welt, und das soll es auch bleiben, trotz aller Unkenrufe und sonstiger Bemerkungen. Dazu wird es einerseits notwendig sein, dass wir einen möglichst hohen Beschäftigungsstand mit guten Arbeitsplätzen haben, andererseits aber auch, dass wir das faktische Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche heranführen.

Wir haben, wie schon erwähnt, ein ausgezeichnetes Pensionssystem – man kann es gar nicht oft genug erwähnen. Bei uns können die Pensionistinnen und Pensionisten mit dem, was sie an Pension bekommen, auch ihr Leben gestalten. Es geht darum, dass dieser erarbeitete Wohlstand bei der älteren Generation, die sich diesen ja verdient hat, auch gegeben ist und erhalten bleibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Dafür haben wir als Volkspartei, auch innerhalb dieser Bundesregierung, in den letzten Jahren vieles getan und beigetragen, nicht nur bei den Pensions­erhöhungen, sondern auch mit den Steuerentlastungen.

Die Abschaffung der kalten Progression wirkt sich auch bei jenen Pensionis­tinnen und Pensionisten positiv aus, die Steuern zahlen. Bei ihnen wirkt sich natürlich auch die Absenkung des Eingangssteuersatzes aus.

Mit diesem Gesetz wird nicht nur die Pensionsanpassung für das kommende Jahr beschlossen, sondern auch die Schutzklausel für 2025 fortgesetzt. Das heißt, es braucht sich niemand, der im kommenden Jahr in den wohlverdienten Ruhestand geht, Sorgen und Gedanken darüber machen, dass die Pension nicht aufgewertet wird.

Den Seniorinnen und Senioren in Österreich ist ja nicht nur die Sicherheit der Pensionen wichtig, sondern natürlich auch ganz lebensnahe Bereiche wie Gesundheit, Pflege – das ist eine große Herausforderung für den Bund, für die Länder und natürlich auch für die Gemeinden – sowie die Sicherheit und auch das Thema Altersdiskriminierung. Gerade das Thema Altersdiskriminierung, das ja mittlerweile, kurz vor der Wahl, auch von einigen Oppositionspolitikern entdeckt wurde – vorher konnten sie mit dem Begriff nicht viel anfangen –, muss auch im Fokus der Verantwortungsträger stehen, Stichwort analog, digital: Das muss bei diversen Förderansuchen parallel möglich sein.

Die Altersgrenze bei Kreditvergaben für Senioren ist im Vorjahr durch das engagierte Vorgehen unserer Bundesvorsitzenden und auch des Seniorenrates gefallen. Kündigungen von Versicherungen und Führerscheinschikanen ab 70, die vonseiten der EU überlegt werden, muss natürlich entschieden entgegen­getreten werden.

Zum Schluss: Seniorinnen und Senioren stehen auch nach ihrer Pensionierung voll im Geschehen: wirtschaftlich und gesellschaftlich. Viele wären auch bereit, ihre beruflichen Expertisen – diese Erfahrungswerte, die ja ältere Menschen haben, um die uns Jüngere natürlich beneiden, denn die Erfahrungen müssen sie selber machen; jedes Kleinkind wird einmal auf die Herdplatte greifen, obwohl man zehnmal sagt: Mach es nicht!, es tut es trotzdem – weiterhin zur Verfügung zu stellen. Daher muss eine Eingliederung in den Arbeitsprozess nach Pension­santritt auch steuerlich attraktiv gestaltet werden: eine Forderung, die wir auch an die neue Bundesregierung herantragen werden. – Ein steirisches Glückauf! Danke. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

10.42

Vizepräsident Dominik Reisinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Manuela-Anna Sumah-Vospernik. Ich erteile ihr dieses.