12.25
Bundesrat Günter Pröller (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Am Ende dieser Periode hat diese Regierung es auf den letzten Drücker noch einmal geschafft, so ein großes Paket, die Dienstrechts-Novelle, zu beschließen. Sie wissen auch, dass dieses Dienstrechtspaket eigentlich gemeinsam mit einer Besoldungsreform beschlossen werden hätte sollen.
Der Nationalrat beschloss mehrheitlich zahlreiche Neuerungen, und die sollen Änderungen, Verbesserungen für den öffentlichen Dienst bringen. Er sieht unter anderem eine geringfügige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrer vor, die den Schuldirektor bei Verwaltungsaufgaben in Zukunft unterstützen sollen. Oder beispielsweise: Ein Unfall im Rahmen der exekutivdienstlichen Ausbildung oder Fortbildung zählt nun als Dienstunfall. Das war schon lange notwendig – das war auch eine Forderung von uns – und ist für die Bediensteten eine sehr gute Sache. Auch die Dienstfreistellung für die Rehaaufenthalte von Kindern bis zu einem Ausmaß von 14 Tagen ist erwähnenswert und auch, dass die Geldaushilfe oder der Gehaltsvorschuss erhöht werden.
Damit sind wir aber mit dem Lob auch schon fertig. Was wir sehr kritisch sehen, ist vor allem, dass die Novelle – sie steht wieder im großen Rahmen der EU-Vorgaben hinsichtlich des Interessenkonfliktes – auch als Misstrauensbekundung gegenüber allen öffentlich Bediensteten gesehen werden könnte. Durch diese Maßnahme kommt es sogar zu einem Generalverdacht gegenüber allen Beamten, weil man ja immer einen gewissen Interessenkonflikt herbeireden kann. Das schadet wahrscheinlich den Bediensteten, vor allem der in Punkt 43 BDG explizit angesprochene Punkt in Bezug auf den Interessenkonflikt.
Es war aber schon bisher so, dass der Beamte in seiner dienstlichen Tätigkeit auf das Interesse der Wahrnehmung von außen Bedacht zu nehmen gehabt hatte. Ja, das war logisch, das war schon so. Nunmehr wird das verschärft, und das könnte heißen: Wenn der Bedienstete in einer politischen Institution oder auf einer politischen Ebene oder in einer politischen Vorfeldorganisation arbeitet, wenn es im Rahmen einer politischen Tätigkeit ist und wenn der Bedienstete dann auch noch seine kritische Stimme gegen das System äußert, kann es wahrscheinlich für den Bediensteten sehr gefährlich werden.
Sie alle, vor allem die Grünen, reden ja von der freien Meinungsäußerung, gegenseitigem Respekt und Toleranz, aber da werden Meinungs- und Sprechverbote für Beamte eingesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)
Viele Beamte und Kollegen von mir sagen: Na, am besten ist es, wir melden uns von den sozialen Medien ab, sagen keine Meinung mehr in der Öffentlichkeit. Ist das wirklich das, was Sie erreichen wollen? Ist das Ihr Verständnis von Meinungsfreiheit und Demokratie? Von unserer Seite wird es keine Zustimmung geben.
Zweitens, der nächste Punkt, die Änderung im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz: In Bezug auf die Definition von Geschlechterrollen geht es aus unserer Sicht in eine komplett falsche Richtung. Da hilft auch kein Kopfschütteln. Es ist so, und das wurde auch am Sonntag klar bestätigt.
Da, wo bei den Geschlechterrollen Mann und Frau klar definiert waren, hält jetzt stattdessen das – unter Anführungszeichen –„sogenannte“ Geschlecht Einzug. Da wird Geschlecht anhand der Geschlechtsidentität – da reden wir von der Identität des betroffenen Bediensteten –, des Geschlechtsausdrucks, was immer das im Detail heißt, und der Geschlechterrolle, die der Bedienstete dann selbst definiert, beschrieben.
Das hinterfrage ich, und das ist nicht das, was wir und vor allem auch ein sehr großer Teil der österreichischen Bevölkerung für notwendig und für sinnvoll halten. (Bundesrat Schreuder: ... das VfGH-...!)
Ich denke, alleine an diesem Ansatz sieht man schon, in welche falsche Richtung es in dieser Frage der Geschlechterrolle auch im Bereich des öffentlichen Dienstes geht. (Bundesrat Schreuder: Da geht’s um VfGH-...! – Ruf: ... „falsche Richtung“?) Und die ÖVP sitzt in der ersten Reihe fußfrei und ist immer dabei.
Dann noch eines als Heeresangehöriger: Herr Minister, einerseits wollen Sie qualifizierte Bedienstete im Gesundheits- und Pflegebereich gewinnen. Sie schaffen ein neues Entlohnungsschema für die Vertragsbediensteten im Gesundheits- und Krankenpflegebereich, in den Justizanstalten und in Heeressanitätszentren. Aber es darf – und das haben Sie vielleicht vergessen – auf jeden Fall keine Benachteiligung für Unteroffiziere des österreichischen Bundesheeres im K-Schema geben und vor allem keine Verschlechterungen finanzieller Art.
Sie haben auch keine Lösungen für die Gehaltsunterschiede im öffentlichen Dienst gefunden. Gerade Offiziere, die ein Studium abgeschlossen haben, werden beim Bundesheer weiterhin wie Maturanten bezahlt. Auch die Geldanpassung für Unteroffiziere wurde nicht eingeführt.
Es hilft halt nicht, wenn Sie die Soldaten immer wieder loben, zu Recht loben, aber dann mit dieser Dienstrechts-Novelle zeigen, wie viel oder wie wenig Ihnen die Soldaten im öffentlichen Dienst tatsächlich wert sind.
Ich möchte mich auch bei allen Blaulichtorganisationen und bei meinen Kameraden beim österreichischen Bundesheer bedanken, aber auch bei den vielen Freiwilligen, nämlich für ihren Einsatz für in Not geratene Menschen etwa, wie wir schon im Vorfeld angesprochen haben, bei der Hochwasserkatastrophe in Österreich.
Wir werden auch den Entschließungsantrag betreffend die finanzielle Soforthilfe unterstützen. – Ich bedanke mich recht herzlich. (Beifall bei der FPÖ.)
12.31
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster ist Herr Bundesrat Mag. Bernhard Ruf zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.