12.51
Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber (Grüne, Steiermark): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Zusehende! Als Unternehmerin weiß ich: Unser Arbeitsmarkt ist im Wandel. Waren es früher die Unternehmen, die sich ihre Arbeitskräfte aussuchen konnten, ist es heute vielfach umgekehrt. Die Rollen sind vertauscht, und das ist auch durchaus gut so. Unternehmen stehen im Wettbewerb um die besten Köpfe. Da geht es nicht nur um gute Bezahlung, es müssen auch die Arbeitsbedingungen wettbewerbsfähig sein, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Personal muss man heute intensiv suchen und umwerben.
Diese Veränderungen spürt natürlich auch der öffentliche Dienst. Auch dort müssen die Bedingungen laufend angepasst und verbessert werden, um in diesem Wettbewerb um Arbeitskräfte bestehen zu können. Aus diesem Grund liegt heute auch eine umfassende Dienstrechts-Novelle auf dem Tisch, die in sehr vielen Bereichen wichtige Verbesserungen bringt.
Meine Vorredner:innen haben schon einige Punkte angesprochen. Auch ich kann in aller Kürze nur einen Teil dieser umfassenden Novelle wiedergeben. Was ist darin enthalten? – Eine Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalten. Anders als Kollege Pröller das vorher gesagt hat: Richtig ist, bei einem stationären Rehabilitationsaufenthalt sind das sogar bis zu vier Wochen, nicht 14 Tage, Kollege Pröller! (Zwischenruf des Bundesrates Pröller.)
Die Nebentätigkeit von Vertragsbediensteten wird auch erstmals geregelt. Es gibt eine verpflichtende Führungskräfteausbildung. Es gibt Verbesserungen in der Reisegebührenvorschrift. Es gibt eine Vereinheitlichung bei den Voraussetzungen für die Ernennung zu Richter:innen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zu Staatsanwält:innen. Es gibt Klarstellungen und Vereinfachungen im Ausschreibungsrecht, eine bessere Besoldung im Gesundheits- und Krankenpflegedienst und zahlreiche Entlastungsmaßnahmen und Flexibilisierungen für den Schulbereich, wie es Kollege Ruf schon angesprochen hat.
Und ja, Kollege Pröller, im Zuge der neuen Dienstrechts-Novelle gibt es auch Anpassungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Warum ist das erforderlich? – Basierend auf einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gibt es in Österreich sechs Geschlechter. Das ist geltendes Recht. (Bundesrat Pröller: Ja, aber - -!) Genau das ist jetzt auch in diesem Gesetz nachgezogen und angepasst worden. Es handelt sich einfach um eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, nicht mehr und auch nicht weniger. Das ist mir auch wichtig zu betonen: Es ist nichts abgeschafft worden und es wird auch niemandem irgendetwas weggenommen. (Zwischenruf des Bundesrates Pröller.)
Kurzum: Alles in allem ist es ein umfassendes Paket, das hier vorliegt – mit wichtigen Verbesserungen, um den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Ich bitte um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
12.54
Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Kogler zu Wort gemeldet. – Bitte, ich erteile Ihnen das Wort.