9.37

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien) (zur Geschäftsbehandlung): Ich rede noch einmal, nachdem mir die Präsidentin das Wort erteilt hat. Zum Verständnis aller: Es muss nicht jeder die Geschäftsordnung des Bundesrates kennen, deswegen möchte ich sie hier erklären. 

Es ist normiert, dass eine Fraktion mindestens fünf Mitglieder haben muss. Im nächsten Absatz ist normiert: Man kann hier im Gremium natürlich etwas Abweichendes beschließen. 

Es stimmt: Es ist sieben Mal beschlossen worden, den Grünen, als sie kleiner waren, entgegen diesem Punkt, dass es grundsätzlich fünf sein sollen, den Fraktionsstatus zu geben. Das hat die grüne Partei jedes Mal begünstigt. Diese Regelung hat ein Mal die Freiheitliche Partei begünstigt, die hätte wahrscheinlich drei Monate später den Fraktionsstatus wieder gehabt, und sie hat bereits sieben Mal die Grünen begünstigt. Es steht aber nicht in der Geschäftsordnung, dass man mit vier Mitgliedern eine Fraktion hat, sondern man kann das hier – entgegen dieser grundsätzlichen Normierung, dass es fünf sein sollen – beschließen. 

Es ist daher das letzte Mal den Grünen nicht der Fraktionsstatus aberkannt worden, sondern die Grünen haben einen Antrag gestellt, dass man, weil sie nicht fünf Mitglieder haben, diese Sonderregelung heranzieht, die im Absatz 2 drinnen steht: dass man beschließen kann, dass sie trotzdem eine Fraktion sind. Wir könnten auch, wenn sie nur zwei Mitglieder haben, einen solchen Beschluss fassen, aber wir haben diesen Beschluss nicht gefasst.

Es ist daher unrichtig, wenn man sagt, es ist ihnen etwas aberkannt worden. Es ist nur dem Antrag der Grünen, ihnen entgegen der Bestimmung mit den fünf Personen, die sie brauchen, einen Fraktionsstatus zuzuerkennen, hier nicht die Mehrheit gegeben worden. (Beifall bei Bundesrät:innen der ÖVP.)

9.39

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Besteht weiterhin der Wunsch nach einer Stehpräsidiale? – Wenn das so ist, dann unterbreche ich die Sitzung für diese Stehpräsidiale und bitte die Mitglieder der Präsidiale, sich zu versammeln.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.