RN/43
15.18
Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Staatssekretär, willkommen im Bundesrat! Ich glaube, das ist jetzt für dich die Premiere, oder? (Staatssekretär Pröll nickt.) Du siehst, wie wir arbeiten, und es freut mich, dass du heute hier bist und wir uns mit dir zu diesem Tagesordnungspunkt austauschen können.
Kollegin Doppler hatte jetzt ein bisschen eine Märchenstunde. Ich möchte euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, sowie den Damen und Herren vor den Bildschirmen – oder von wo immer Sie uns jetzt folgen – erklären, worum es bei diesem Gesetz eigentlich geht, denn die Geschäftsverteilung regelt ja die Aufteilung der Ministerien. In jedem Unternehmen gibt es eine Geschäftsordnung, eine Geschäftseinteilung, und das brauchen wir da auch.
Nach der Angelobung haben ja die Ministerinnen und Minister der neuen Bundesregierung die Aufgaben der vorherigen Ministerinnen und Minister übernommen. Wir regeln aber die Kompetenzen jetzt anders, daher brauchen wir eine Gesetzesänderung, und deshalb gibt es heute diese Novelle zum Bundesministeriengesetz.
Wir schreiben damit jetzt fest, welche Kompetenzen und welche Entscheidungen die Ministerinnen und Minister und die Staatssekretäre haben. So einfach ist das. Das ist nichts Geheimnisvolles, das ist einfach Usance, wenn sich eine Regierung ändert. Das hatten wir ja in den letzten Jahren öfters.
Wir schreiben da auch fest, dass zum Beispiel in Zukunft jede Entscheidung eines Ministers auf EU-Ebene auch einer Entscheidung der Bundesregierung bedarf, damit Alleingänge, wie wir sie ja leider in der letzten Regierung hatten, nicht mehr erfolgen können. Damit haben wir das gesetzlich geregelt.
Weil Kollegin Doppler meint, das Interpellationsrecht – das ist die Möglichkeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, Anfragen an die Mitglieder der Bundesregierung zu stellen – gelte dann nicht mehr für alle: Ich habe im Ausschuss genau dazu nachgefragt: Dieses Interpellationsrecht, also dieses Fragerecht an die Damen und Herren der Bundesregierung, ist in der Verfassung festgeschrieben, das können wir mit diesem Gesetz ja gar nicht aushebeln. (Bundesrat Schennach [SPÖ/W]: So ist es!) Das hat der Experte aus meiner Sicht – und ich glaube, auch für die anderen Damen und Herren, die im Ausschuss waren – ganz klar festgestellt. (Bundesrat Schennach [SPÖ/W]: Das steht in der Verfassung!) Im Gegenteil: Durch dieses Gesetz wird die Amtsverschwiegenheit durch die Informationsfreiheit ersetzt, und damit sind die Ministerinnen und Minister zu noch mehr Transparenz verpflichtet und nicht zu weniger – das wären sie mit der Amtsverschwiegenheit. Ich glaube, diese Märchen konnten wir jetzt aufklären, es ist wirklich eine Verbesserung.
Diese Novelle umfasst auch Bestimmungen über verpflichtende interne Revisionseinrichtungen wie bestimmte Vorgaben für derartige Kontrollstellen. Das betrifft gemäß den Erläuterungen auch ausgegliederte Rechtsträger, die der rechtlichen und politischen Verantwortung der Bundesministerin, des Bundesministers unterliegen. Es ist auch möglich, dass die Bildung von Kommissionen ministerienübergreifend erfolgt, und neben der Anpassung im Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird auch sichergestellt, dass die Ressorts die Parlamentarier:innen auch durch Hilfestellung im Bereich der Legistik – so heißt das – unterstützen können. Also das sind schon sehr weitreichende Möglichkeiten und das kann nur begrüßt werden.
Und jetzt wieder zu der Kritik – die haben wir schon vorher gehört und die haben wir auch jetzt wieder gehört –, das sei eine so große Bundesregierung, das sei so aufgebläht: Ich kann da nur Vergleiche mit anderen europäischen Staaten ziehen, zum Beispiel mit Dänemark oder mit Schweden. Beide sind Österreich ähnlich, Dänemark ist etwas kleiner und Schweden etwas größer. Deren Regierungen haben 24 Ministerposten. Damit zeigt sich, dass wir da klar im Mittelfeld sind. Liebe Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht ja darum, dass die Arbeit gemacht wird. Es geht ja nicht um die Anzahl der Menschen, sondern darum, dass etwas geleistet wird, und diese Bundesregierung wird das sicher machen. Lassen wir sie doch arbeiten und urteilen wir sie nicht schon von vornherein mit Kleinigkeiten ab! (Beifall bei der ÖVP.)
Das Inkrafttreten der Novelle ist mit 1.4. geplant. Damit wird zum Beispiel das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft künftig auch für die Klima- und Umweltschutzangelegenheiten zuständig sein. Das war der Minister noch nicht, darum bedarf es eben dieses Gesetzes. Zum Beispiel die Öbag wird in die Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums fallen, das alles ist in diesem Bundesministeriengesetz ganz genau geregelt.
Ich wünsche Ihnen, sehr geehrter Herr Staatssekretär, und den Damen und Herren der Bundesregierung alles, alles Gute für unser Land! Wir haben es schon gehört: Wir werden die Ärmel hinaufkrempeln, wir werden unser schönes Land Österreich gemeinsam weiterentwickeln, da bin ich sehr, sehr zuversichtlich – alles Gute, unsere Unterstützung haben Sie. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
15.24
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Schreuder. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.