RN/63
Beschluss des Nationalrates vom 7. März 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Kreditdienstleister und Kreditkäufer (Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz – KKG) erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz und das Verbraucherkreditgesetz geändert werden (72/A und 33 d.B. sowie 11620/BR d.B.)
Beschluss des Nationalrates vom 7. März 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Tabaksteuergesetz 2022, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger, das Stabilitätsabgabegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – BSMG 2025) (73/A und 34 d.B. sowie 11617/BR d.B. und 11621/BR d.B.)
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Berichterstatter zu den Punkten 5 und 6 ist Bundesrat Mertel. – Ich bitte um den Bericht.
RN/64
Berichterstatter Dr. Manfred Mertel: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Man kann ältere Herren nicht oft genug sehen (Heiterkeit des Redners sowie des Bundesrates Schennach [SPÖ/W]): Ich melde mich erneut zu Wort und darf Bericht erstatten über die Punkte, die im Finanzausschuss am 11.3.2025 zur Debatte standen. Das war der Beschluss des Nationalrates betreffend ein Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz, KKG, und Änderungen in folgenden Gesetzen: Bankwesengesetz, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz und Verbraucherkreditgesetz. Weiters, da die beiden Punkte zusammengefügt wurden, ist auch das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 debattiert worden.
Es gab unterschiedliche Beschlüsse.
Im ersten Fall, was das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz anlangt, gab es den einstimmigen Beschluss, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Im zweiten Fall gab es die mehrheitliche Entscheidung, gegen das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 keinen Einspruch zu erheben.
In beiden Fällen ging es um unterschiedliche Materien. Im Wesentlichen ging es im ersten Fall darum, dass eine Richtlinie der EU umgesetzt werden soll, wonach sich Kreditdienstleister und Kreditkäufer in einem einheitlichen Rechtsrahmen wiederfinden sollen. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde wurde gestärkt und zusätzlich wurden Strafmaßnahmen in einzelnen Gesetzen vorgesehen.
Im Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 geht es im Wesentlichen darum, dass Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung noch vor dem Budgetbegleitgesetz 2025 durchgesetzt werden.
In diesem Sinne darf ich darauf hinweisen, dass Ihnen die Berichte in schriftlicher Form vorliegen.
Der Finanzausschuss stellt jeweils den Antrag, gegen den Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Bernard.
RN/65
16.31
Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Als Nachfolger der letzten drei Finanzminister ist die sogenannte Latte, die er – der neue Finanzminister – zu überspringen hat, um es besser zu machen, äußerst niedrig und gleicht einer Gehsteigkante. (Vizepräsident Stotter übernimmt den Vorsitz.)
Die Budgetdefizite, die von der bis jetzt schlechtesten Bundesregierung aller Zeiten in den letzten Jahren ihres unseligen Wirkens verschuldet wurden, lauten: 31 Milliarden Euro, 23 Milliarden Euro, 17 Milliarden Euro, 12,5 Milliarden und letztes Jahr 19,1 Milliarden Euro. Die alte Bundesregierung hat Österreich in die größte strukturelle Wirtschaftskrise in der Zweiten Republik hineinkatapultiert und wurde dafür abgewählt. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Leidtragenden der letzten Jahre – die österreichische Bevölkerung: unsere Kinder, die Arbeitnehmer, die Pensionisten, die Landwirte und alle Wirtschaftstreibenden – hatten die Hoffnung, dass durch die Wahl am 29. September 2024 eine Änderung herbeigeführt werden kann. Anstatt eines Programms des Ankurbelns der Wirtschaft und der Entlastung der österreichischen Bevölkerung liegt heute hier eine Gesetzesvorlage zum Beschluss vor, die genau das Gegenteil darstellt. Allein durch diese Gesetzesänderung – angefragt meinerseits in der letzten Sitzung des Finanzausschusses – wird die österreichische Bevölkerung nach Auskunft der Experten im Jahr 2025 mit 1 Milliarde Euro belastet.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, Frau Staatssekretär, dass weitere Fragen zum Thema EU-Defizitverfahren – nämlich welche weiteren Termine und Fristen es diesbezüglich in diesem Jahr gibt, welche Unterlagen wann und wie nachgesendet werden müssen, welche Maßnahmen geplant sind, um die weiteren fehlenden 5,4 Milliarden Euro einzusparen, um die Vorgaben zu erfüllen – gestellt, aber nicht beantwortet wurden. Es wurde versprochen, dass die Unterlagen nachgereicht werden, aber bis heute, bis jetzt hat das nicht stattgefunden.
Als linkssozialistischer Finanzminister, als Herr über die Staatsfinanzen kann er die Spielaufstellung grundlegend ändern und ist somit die personalisierte Gefahr, dass Österreich seine Staatsfinanzen weiterhin nicht unter Kontrolle bringen wird; wenn, dann nur auf Kosten der Bürger, mit immer neuen Steuern, wie man bereits am heutigen Tag sieht.
Ihre soziale Ader, Frau Staatssekretär, sieht man auch – zum Beispiel bei der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge von Pensionisten. Das steht im aktuellen Regierungsprogramm, dass das paktiert ist. (Bundesrat Zauner [ÖVP/NÖ]: Mit der FPÖ ausgemacht!) – Auch wenn Sie noch einmal reinrufen: Es wird nicht besser. Die Freiheitlichen hätten dem nicht so, nicht in dieser Art zugestimmt (Beifall bei der FPÖ – Zwischenrufe bei der ÖVP), sondern wir hätten insbesondere im Asylwesen und bei jenen, die keinerlei Beitrag zu unserem Sozialsystem leisten, gespart und nicht bei den Pensionisten. – Aufpassen!
Bei dieser heute vorliegenden Gesetzesänderung und im vorliegenden Regierungsprogramm sieht man deutlich die unterschiedlichen Schwerpunkte. Der freiheitliche Schwerpunkt lag dabei auf Sparen im System und nicht auf Sparen bei den Bürgern. Diese Verliererampel mit ihrem Regierungsprogramm zeigt deutlich, dass sie keine zukunftsweisenden Reformen plant, sondern ein Weiter-so im schlechtesten Sinne für die österreichische Bevölkerung – begonnen von der schlechtesten Bundesregierung aller Zeiten wird es nun anscheinend fortgesetzt.
Die schwarz-grüne Vorgängerbundesregierung hat mit der Einführung und fortgesetzten Ausweitung der umstrittenen CO2-Steuer die Inflation weiter massiv angehoben und befeuert. Die jetzt im Amt befindliche Regierung – bestehend aus ÖVP, NEOS, SPÖ – prolongiert diesen unhaltbaren Zustand. So wurde erst jüngst, mit Beginn 2025, die vorgesehene, einem Automatismus folgende Erhöhung der CO2-Abgabe umgesetzt. Bis zum Ende des Jahres 2024 wurden daraus bereits Einnahmen in der Höhe von über 1 Milliarde Euro erzielt.
Ein weiteres Ansteigen der Einnahmen wird ob der Anhebung erwartet. Damit einher geht auch die Erhöhung der finanziellen Belastung der Österreicher. Somit erhöhen sich unter anderem auch die Benzin- und Dieselpreise. Durch die jährliche, stufenweise Erhöhung steigt 2025 der Preis an den Zapfsäulen um circa 15 Cent je Liter Benzin, inklusive Mehrwertsteuer, und um 16,5 Cent je Liter Diesel, inklusive Mehrwertsteuer. Die CO2-Steuer verteuert dann eine 50-Liter-Tankfüllung für Dieselfahrzeuge um 8 Euro, jene für Benzinfahrzeuge um 7,5 Euro.
Damit wird die Inflation weiter in die Höhe getrieben. Die Bürger müssen massiv entlastet werden, denn auch 2025 steigt die Inflation wieder und damit steigen auch die Lebenshaltungskosten der Österreicher. Besonders stark im Steigen begriffen sind unter anderem die Energiepreise. Dabei stellt die CO2-Abgabe im Allgemeinen und deren Erhöhung im Speziellen einen erheblichen Treiber der Inflation dar.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung der CO2-Steuer“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, werden aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die CO2-Abgabe abgeschafft wird.“
(Beifall bei der FPÖ.)
16.37
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/65.1
TOP6 Unselbständiger Entschließungsantrag: Abschaffung der CO2-Steuer-Image von Michael Bernard
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Der von den Bundesräten Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Abschaffung der CO2-Steuer“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Bundesrat Matthias Zauner zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
RN/66
16.37
Bundesrat Matthias Zauner (ÖVP, Niederösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Herr Bundesrat Bernard hat behauptet, dass es die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge bei Pensionisten mit der Freiheitlichen Partei nicht gegeben hätte.
Ich berichtige tatsächlich: Es hat natürlich eine Vereinbarung gegeben, dass die Krankenversicherungsbeiträge von 5,1 Prozent auf 6 Prozent, also um 0,9 Prozentpunkte angehoben werden. Das ist in allen Unterlagen ersichtlich. Es gibt auch einen Brief, der von Herbert Kickl und Christian Stocker unterschrieben wurde, unter anderem heißt es darin – Zitat –:
„Daher bekennen sich die beiden unterzeichnenden Parteien zu einem Maßnahmenpaket, welches das gesamtstaatliche Defizit für 2025 um rund 6,39 Milliarden Euro reduzieren soll. Eine detaillierte Übersicht der Maßnahmen wird beigelegt.“
Diese Beilage, die detaillierte Übersicht dieser Maßnahmen, ist dem Brief angehängt, und da steht in der drittletzten Zeile:
„Health Insurance: Adjustment of the Health Insurance Contribution: 0,27 Milliarden.“
Das sind genau jene 270 Millionen Euro, die im Excel-Sheet angeführt sind, was die Anhebung des Krankenversicherungsbeitrages der Pensionisten angeht. Bitte bleiben Sie bei der Wahrheit! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
16.38
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Kollegin Doppler zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
RN/67
16.39
Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg): Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Kollege Zauner hat behauptet, dass wir Freiheitliche der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge bei den Senioren, bei den Pensionisten zugestimmt hätten. – Das ist nicht richtig.
Ich korrigiere, ich berichtige tatsächlich: Aus diesem Balance-Sheet, das Sie jetzt da verlesen haben – na ja, es ist in Englisch, es ist vielleicht nicht für jedermann verständlich –, geht nicht hervor, dass wir Freiheitliche die Krankenversicherungsbeiträge der Pensionisten und speziell auch der Mindestpensionisten erhöhen wollten. Das ist nicht richtig. (Beifall bei der FPÖ.)
16.40
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Reisinger. Ich erteile ihm dieses.
RN/68
16.40
Bundesrat Dominik Reisinger (SPÖ, Oberösterreich): Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Da die FPÖ nach wie vor im leidigen Schmollwinkel und in ihrer selbst ernannten Opferrolle verharrt und kaum auf diese beiden Tagesordnungspunkte eingegangen ist, darf oder muss ich dazu verständlicherweise doch näher ausführen.
In dieser Debatte diskutieren wir zwei ganz große Gesetzespakete, unter Tagesordnungspunkt 5 das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz und unter Tagesordnungspunkt 6 das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025.
Ich darf gleich auf Ersteres eingehen, also auf das KKG: Mit diesem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt – das ist es eigentlich –, und weil das bis Ende 2023 passieren hätte sollen, sich aber die damalige Regierung von ÖVP und Grünen nicht geeinigt hat, wurde inzwischen von der EU-Kommission ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet. Das heißt, es ist höchst an der Zeit, dass wir diese Richtlinie auch in Österreich in Umsetzung bringen und da europaweit nachziehen.
Was ist der eigentliche Inhalt dieser Richtlinie? – Sie ist Teil eines Maßnahmenpaketes zur Verringerung der Bestände Not leidender Kredite. Durch Verkäufe dieser Kredite am Sekundärmarkt können die Kreditgeber diese Kredite an Kreditkäufer oder sogenannte Kreditdienstleister weitergeben. Das können unter Umständen Banken oder Hedgefonds sein.
Es geht ausschließlich – um auch das zu erwähnen – um Kredite mit Zahlungsverzug. Laut der Expertin im Finanzausschuss zielt diese Richtlinie auch darauf ab, den Kreis zugelassener Kreditkäufer in einer koordinierten europaweiten Form zu erweitern.
Die Kreditdienstleister, die in Österreich von der FMA oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Zulassung haben, dürfen diese Dienstleistungen dann EU-weit und natürlich auch grenzüberschreitend anbieten, aber erst dann, wenn sich die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden untereinander ausgetauscht haben.
Die zuständige Aufsichtsbehörde oder Beschwerdestelle für Kreditnehmer in Österreich ist – das habe ich bereits erwähnt – die Finanzmarktaufsicht. Darüber hinaus, um es abzurunden, werden in dieser Richtlinie auch Verwaltungsstrafen bei Nichteinhaltung normiert.
Abschließend darf ich Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, um breite Zustimmung zu diesem längst überfälligen Gesetzespaket bitten. (Beifall bei der SPÖ.)
Jetzt darf ich noch zum wichtigen Tagesordnungspunkt 6, Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025, Folgendes ausführen: Die schwierige Ausgangslage wurde ja heute mehrmals erwähnt, sie ist uns allen bekannt und auch an allen Ecken und Enden spürbar. Aus den letzten Jahren klafft ein riesiges Milliardenloch im Staatshaushalt. Die Wirtschaft schwächelt, die Teuerung ist noch immer viel zu hoch und leider steigt auch die Arbeitslosigkeit. Das ist eine toxische Mischung. Das heißt nichts anderes, als dass wir alle gemeinsam vor großen Herausforderungen stehen, deren Bewältigung auch keinen Aufschub duldet. Die neue Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS bekennt sich dazu, diese Herausforderungen zu bewältigen.
Klar ist uns allen dabei, dass nicht alles, was hier auf dem Tisch liegt, populär sein wird. Klar ist auch, dass eine Budgetkonsolidierung nicht alleine ausgabenseitig erfolgen kann, schon gar nicht, wenn es auch Spielräume für wichtige Investitionen geben soll und auch geben muss.
Das vorliegende Maßnahmenbündel ist von einem, wie ich meine, wichtigen Grundsatz getragen, dass nämlich breite Schultern auch ihren gerechten Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten müssen.
Dieser Grundsatz drückt sich vor allem durch die Bankenabgabe in Höhe von rund 1 Milliarde Euro bis Ende 2026, durch den Beitrag der Energiekonzerne in Höhe von rund 200 Millionen Euro pro Jahr und durch die Verlängerung des Spitzensteuersatzes in Höhe von 55 Prozent für Einkommen über 1 Million Euro um weitere vier Jahre, also bis ins Jahr 2029, aus.
Durch die Anhebung – um auch das zu erwähnen – der Wettgebühr von 2 Prozent auf 5 Prozent wird es auch einen Beitrag der Glücksspielkonzerne geben.
Als Bürgermeister sind mir natürlich auch die Gemeindefinanzen, um die es ja zurzeit nicht sehr gut steht, ein Herzensanliegen. Die notwendige und herausfordernde Budgetkonsolidierung lässt da offenbar keinen Spielraum für ein direktes und klassisches Gemeindehilfspaket zu. Das müssen wir alle, die wir in den Kommunen aktiv sind, schmerzhaft zur Kenntnis nehmen.
Was sich aber sehr wohl positiv auf die Gemeinden auswirken wird, sind jene Maßnahmen dieser Gesetzesänderung, die in die Kategorie der gemeinschaftlichen Bundesabgaben fallen und daher zu Mehreinnahmen für die Gemeinden über den Aufteilungsschlüssel des Finanzausgleichsgesetzes – also der Schlüssel, der zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden vereinbart wird – führen werden.
Hierbei geht es um die Anhebung der Tabaksteuer, die Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrokraftfahrzeuge, die Abschaffung des USt-Nullsteuersatzes für Fotovoltaikanlagen und etwa auch um die schon erwähnte Verlängerung des Spitzensteuersatzes. Alles in allem wird mit diesem Maßnahmenbündel für heuer mit Mehreinnahmen von rund 900 Millionen Euro und für 2026 mit rund 1 Milliarde Euro gerechnet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Paket, das den Kompromiss der drei Regierungsparteien abbildet. Es ist ein wichtiger und ein unverzichtbarer Teil dieser Budgetkonsolidierung und letztendlich auch notwendig, um dem Ziel, unserem Ziel, näherzukommen, Österreich wieder auf Kurs zu bringen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
16.47
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl. Ich erteile ihr dieses.
RN/69
16.47
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher:innen! Ja, die neue Dreierkoalition hat Reformen versprochen, jetzt aber schafft sie Maßnahmen ab, die gut waren für das Klima, genauso wie für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt, den Staatshaushalt und vor allem für Geringverdienende. Das nennt sich jetzt leider Nichtreformen.
Ich frage mich: Machen Sie jetzt wirklich das Richtige für Österreich? – Wenn Sie Förderungen für klimafreundliches Heizen und klimafreundliche Stromerzeugung streichen, dann trifft das vor allem jene, die sich den Umstieg nicht leisten können. Es trifft, Herr Kollege Reisinger, die regionale Wirtschaft extrem hart. Es trifft Installateure vor Ort, die Baufirmen, Malereibetriebe, Produktionsfirmen. Das sind Tausende Klein- und Mittelunternehmen, die von diesen klugen Klimaschutzinvestitionen profitiert haben, weil sie in die Zukunft investiert haben, auch im Vertrauen darauf, dass die Regierung weiterhin in die Zukunft investiert und den Klimaschutz ernst nimmt. Das tut sie aber leider nicht. (Bundesrat Schennach [SPÖ/W]: Das ist eine reine Hypothese jetzt!)
Wenn es um diese Klein- und Mittelunternehmen geht, geht es natürlich auch um Arbeitsplätze in den Gemeinden vor Ort. Das ist genau das, was Sie eigentlich fördern wollten, Herr Kollege Reisinger. Genauso hat heute auch Sepp Schellhorn gesagt: Die Arbeitsplätze sind das Um und Auf in der Wirtschaft! – Bei der Budgetsanierung haben Sie die aber anscheinend vergessen.
Oder die Steuererleichterung für E-Autos, die jetzt größtenteils abgeschafft wird. Nicht, dass wir für mehr Autos auf den Straßen sind, aber wenn, dann sollten es E-Autos sein. Diese Steuererleichterungen haben den Verkauf von Verbrennern hin auf E-Autos gelenkt. Das ist gut für das Klima, aber das ist auch wieder gut für die Wirtschaft und die Wirtschaftsunternehmen, genauso wie die USt-Befreiung bei PV-Anlagen. Ein konsequenter politischer Kurs würde da Planungssicherheit geben, aber eine Dreierkoalition, die aus zwei Wirtschaftsparteien besteht, tut alles dafür, dass Unternehmen nun zutiefst verunsichert werden und dass die, die Investitionen in klimaschonende Produkte oder eben zum Beispiel in eine E-Flotte vornehmen, die Angeschmierten sind. Das ist nicht nachvollziehbar, das ist zukunftsvergessen und das ist alles andere als Reformen. (Beifall bei den Grünen.)
Sie wissen, ich bin Bundesrätin aus Wien. Blicken wir auf den Lobautunnel: Um jeden Preis wollen Sie ihn bauen, ein Milliardenprojekt – bis zu 6 Milliarden Euro sind geplant –, das nachweislich mehr Verkehr bringt und den Transit vom Norden bis in den Süden Europas auf der Straße verstärkt, das den CO2-Ausstoß wieder erhöhen und immensen Bodenverbrauch nach sich ziehen wird.
Zusätzlich bleibt das Dieselprivileg bestehen – ein Geschenk, das ausländischen Frächtern am Brenner den Tank füllt, die Straßen verstopft und die Anrainer:innen quält. Auch das ist nicht nachvollziehbar. Stattdessen könnte man für ein Drittel der Kosten, um knapp 2 Milliarden Euro, 17 neue Straßenbahnlinien in Wien bauen. Das würde den Wienerinnen und Wienern wirklich helfen, und vor allem würde das bei der Anbindung der Außenbezirke helfen. (Bundesrat Bernard [FPÖ/NÖ]: Aber es gibt eine andere Bevölkerung auch noch wie in Wien! Alles für Wien! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Alles für Wien! Müssts halt selber einmal gescheit wirtschaften in Wien, dann könnts euch selber was leisten, das gibt’s ja nicht!)
Vergessen wir nicht – ich hoffe, vor allem den Kolleg:innen aus der SPÖ ist das bewusst –: Klimapolitik ist immer auch Sozialpolitik. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Unpackbar! So was Weltfremdes!) Meine Kollegin Simone Jagl hat das auch schon sehr gut ausgeführt. Klimaschutz ist weitsichtige Sozialpolitik, aber auch diese scheint kein Thema für die neue Regierung zu sein, obwohl Klimaschutzmaßnahmen vor allem Menschen mit wenig Einkommen helfen, Menschen, die obendrein viel weniger CO2 verursachen, denn sie fahren keine SUVs, beheizen keine Riesenvillen und fliegen nicht jedes Jahr zum Beispiel auf die Seychellen.
Menschen mit geringem Einkommen spüren aber die Folgen der Klimakrise am härtesten: Sie wohnen an lauten, verkehrsreichen Straßen und kämpfen mit steigenden Heiz- und Stromkosten. Helfen würden ihnen niedrigere Energiekosten durch den Ausbau der Erneuerbaren oder ein gezielter Klimabonus – nicht die Abschaffung der CO2-Steuer, wie das die FPÖ in ihrem Antrag gefordert hat, sondern ein treffsicherer Klimabonus, der denen zugutekommt, die es sich nicht leisten können. Sie, Kolleg:innen von der FPÖ, unterstützen aber lieber die, die es sich ohne Nachdenken leisten können. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].)
Das Streichen beziehungsweise die Reform klimaschädlicher Subventionen würde Menschen mit wenig Einkommen nicht treffen, sondern eben genau die von der SPÖ so oft genannten breiten Schultern der Vermögenden und Gutverdienenden. Es braucht daher eine treffsichere Reform der Pendler:innenpauschale, die Abschaffung des Diesel- und des Dienstwagenprivilegs sowie der steuerlichen Begünstigungen des Flugverkehrs. Das würde 2 Milliarden Euro bringen, so viel, wie Sie in den nächsten zwei Jahren einsparen wollen. (Beifall bei den Grünen.)
Aber anstatt hier anzusetzen, führen Sie eine neue, teure und klimaschädliche Subvention ein, die NoVA-Befreiung für Klein-Lkws wie zum Beispiel auch Pick-ups. Die tatsächlichen Reformen, welche die Vorgängerregierung eingeführt hat, wie die Förderungen für erneuerbare Energien und klimafreundliche Heizungen haben das Klima geschützt, genauso wie sie die Wirtschaft angekurbelt haben. (Zwischenruf des Bundesrates Spanring [FPÖ/NÖ].) Das hat neue Arbeitsplätze geschaffen, Steuereinnahmen erhöht und es hat teure Strafzahlungen für verfehlte Klimaschutzziele vermieden. Und was tun Sie jetzt? – Sie sanieren das Budget nach den blau-schwarzen Vorgaben, sodass Menschen mit wenig Einkommen genauso draufzahlen wie die Konjunktur und der Klimaschutz. (Bundesrat Schennach [SPÖ/W]: Ja, weil irgendjemand zu viel Geld ausgegeben hat!)
Daher möchte ich Sie aufrufen: Denken Sie an Ihre Versprechen, evaluieren Sie die Klimaschutzmaßnahmen und führen Sie sie am besten noch viel besser ein, als sie vorher waren!
Dasselbe fordere ich auch für die Bildungskarenz. Sie hat Frauen nach der Babypause bessere Karrierechancen eröffnet, und viele haben danach mehr als vorher verdient. Meine Kollegin Simone Jagl wird danach noch darauf eingehen. Auch da hoffe ich auf die versprochenen Reformen und auf die budgetäre Weitsicht des Finanzministers oder von Ihnen, Frau Staatssekretärin, sowie auf das frauenpolitische Engagement der Sozialministerin Schumann.
Es gibt aber auch Lichtblicke, wir haben es vorhin kurz gehört: die Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent und natürlich die Bankenabgabe – ja, sie verbreitert tatsächlich die Schultern derer, die die Last tragen sollen. Das sind sehr sinnvolle Maßnahmen. Das sieht man vor allem dann, wenn man daran denkt, dass die Banken die Zinserhöhungen blitzschnell an Kreditnehmer:innen weitergegeben haben, aber bei Sparguthaben im Schneckentempo reagiert haben. Diese Abgabe ist meiner Meinung nach mehr als gerechtfertigt.
Auch die Erhöhung der Tabaksteuer und der Rechtsgebühren für Wetten ist sinnvoll und gut für das Leben Einzelner und das der Menschen rund um sie.
Der Rest aber ist weder gut für den Staatshaushalt noch für einen nachhaltigen Klimaschutz und ist schon gar keine umsichtige Sozialpolitik.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sinnvoll sparen statt kopflos kürzen – Schluss mit klimaschädlichen Subventionen“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, von geplanten konjunktur- und klimaschädlichen Einsparmaßnahmen abzusehen und stattdessen durch folgende Maßnahmen, die Konjunktur und Klima schonen, mit Augenmaß zu sparen:
1) Kluge und sozial gerechte Anpassung des Klimabonus;
2) Rücknahme der Kürzungen bei Klimaförderungen und Erneuerung von konjunkturstützenden Maßnahmen wie Heizkesseltausch und Sanierungsförderungen;
3) Abschaffung und Reform der klimaschädlichen Subventionen statt ihrer Wiedereinführung wie bei Klein-Lkws;
4) wachstumsfreundliche steuerliche Maßnahmen, die auch die Gemeindefinanzierung stabilisieren;
5) Konsolidierungsbeitrag der Bundesländer durch die Abschaffung von Doppel- und Mehrfachförderungen auf Landesebene.“
Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
16.56
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/69.1
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Der von den Bundesräten MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „Sinnvoll sparen statt kopflos kürzen – Schluss mit klimaschädlichen Subventionen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Christoph Thoma. Ich erteile ihm dieses.
RN/70
16.57
Bundesrat Christoph Thoma (ÖVP, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass wir im Vergleich zur Debatte am Vormittag wieder etwas ruhiger diskutieren. Ich vermisse allerdings den Herrn Finanzminister, ich hätte ihn gerne im Namen der ÖVP-Fraktion begrüßt, um ihn auch persönlich kennenzulernen. Ich vertraue aber darauf, dass wir eine Staatssekretärin im Finanzministerium haben, die nicht nur aus dem Bundesrat kommt, sondern vor allem als ehemalige Finanzlandesrätin, Tourismus- und Wirtschaftslandesrätin und auch Wissenschaftslandesrätin viel Erfahrung mitbringt.
Liebe Barbara, herzlich willkommen! Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dir und vertrauen auch darauf, dass du bei all deinen Entscheidungen, die du gemeinsam mit dem Minister und mit dem Nationalrat triffst, auch immer daran denkst: Es sind die Länder, die am Ende des Tages zum Handkuss kommen, und dann vor allem die Kommunen. Darüber hat Kollege Reisinger auch schon gesprochen: Die Kommunen haben es im Moment schwer genug. Darum: Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Die Hand für eine sinnvolle finanzpolitische Arbeit ist ausgestreckt. (Beifall bei der ÖVP.)
Ganz unkommentiert kann ich Kollegen Bernard nicht lassen – dass Sie Magnus Brunner nicht mögen, habe ich mittlerweile verstanden, das tut auch nichts zur Sache –: Magnus Brunner hat hervorragende Arbeit gemacht (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Wirklich?) und macht das ja momentan auch im - - (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ein Milliardenbudgetloch, und du sagst, der hat eine gute Arbeit gemacht! Das sind die Wirtschaftsdaten! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ja, Sie können ruhig für die hervorragende Arbeit von Magnus Brunner applaudieren. Er macht jetzt auch gute Arbeit als Kommissar in Brüssel, und darum kann man sich - - (Ruf bei der FPÖ: Wirtschaftskammer Vorarlberg! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Unfassbar! Da wundert mich nicht, dass die Korruption floriert!) – Mein Gott, beruhigen Sie sich! Sie könnten einfach ein bisschen ruhiger sein, einfach zuhören – mir lauschen – und sich gleich anschließend zu Wort melden, mit mir diskutieren oder draußen auf einen Kaffee gehen, als dass Sie sich hier gegen mich - - (Rufe bei der FPÖ: Ja, ja!) – Das ist ja lächerlich, ein Kindergarten sondergleichen.
Trotzdem, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, waren die letzten fünf Jahre eine herausfordernde Zeit. Und egal wer regiert hat: Wir können nichts für den furchtbaren Angriffskrieg des Herrn Putin auf die Ukraine, die Folgen für die Energie und damit auch diese Rekordinflation. Daran sind in den vergangenen Jahren nicht wir schuld gewesen, aber wir haben als schwarz-grüne Bundesregierung die richtigen Maßnahmen - - (Eine Abdeckung an der Vorderseite eines neben dem Präsidium stehenden Schreibtisches löst sich und fällt zu Boden. – Heiterkeit bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.) – Ich weiß nicht, was jetzt los ist, aber irgendetwas ist passiert. (Ruf bei der FPÖ: Es gilt die Unschuldsvermutung! – Staatssekretärin Eibinger-Miedl: Da ist ein Brettl runtergefallen!) – Ah, da bricht schon alles auseinander. Vielleicht sollten wir im Haus nicht sparen, Frau Staatssekretärin. Vielleicht können wir gleich einen Schreiner beauftragen, da würde sich die Wirtschaft wieder freuen. (Bundesrat Schennach [SPÖ/W]: Das ist ein Magnetismus, Herr Kollege!)
Die letzten Jahre waren herausfordernd, das wissen wir alle. Die schwarz-grüne Bundesregierung hat die richtigen Maßnahmen gesetzt, aber jetzt gilt es, den Gürtel auch wieder etwas enger zu schnallen. Das ist auch richtig so, denn es wird auch wieder eine andere Zeit kommen, und darum muss man sich auch dementsprechend vorbereiten. Es gilt, diese Verantwortung zu übernehmen.
Es gibt einige Maßnahmen, die nicht populär sind – das wissen wir schon. Die Verlängerung des Spitzensteuersatzes für Jahreseinkommen ab 1 Million Euro bis 2029 ist ein richtiges Signal der Fairness – und dazu bekennen wir uns auch –, genauso wie die Beendigung der Umsatzsteuerbefreiung für Fotovoltaikanlagen. Mit Verlaub: Es kann nicht der Staat alles finanzieren. Das ist nicht unser Job, dass wir im Privatbereich Heizungen, Fotovoltaikanlagen und alles Mögliche finanzieren. Wir sind nicht ein Nanny-Staat – davon müssen wir uns verabschieden, diese Vollkaskomentalität ist vorbei.
Zudem möchte ich noch ein Wort zur Elektromobilität sagen, das ist mir auch ein Anliegen. Ich fahre auch ein E-Auto, ich bin auch bereit, diese Versicherungssteuer zu zahlen. Das ist auch korrekt so, denn da muss man ausgewogen handeln.
Der Lobautunnel ist jetzt erwähnt worden. Ich könnte sagen, ich will die S 18 in Vorarlberg – ein Projekt, das man seit 60 Jahren diskutiert – unbedingt, weil es am Ende des Tages die Menschen entlastet. Schlussendlich geht es ja um die Bürgerinnen und Bürger, natürlich auch um das Klima, und dazu bekennen wir uns auch, aber – wir haben es schon am Vormittag gesagt – es gibt unterschiedliche Zugänge, wie wir das machen. Es ist also ein Klimaschutz mit finanzpolitischer Vernunft in Österreich eingekehrt.
Die Bankenabgabe, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist ein Beitrag für die Jahre 2025/26, und diese werden wir kritisch begleiten. Ich habe mich neulich mit einem Bankvorstand einer renommierten Bank unterhalten, der hat mir gesagt: Nur, dass du es nach Wien mitnimmst: Das Geld wächst nicht im Keller wie ein Baum mit Ästen. – Also die Banken müssen das auch erwirtschaften. Und wir müssen schauen, dass diese Abgabe dann letztendlich nicht auf die Kunden umgelegt wird. Diese Stabilitätsabgabe ist wie gesagt ein Beitrag für die Jahre 2025/26.
Konsolidierung ist definitiv kein Selbstzweck, sondern sie ist eine Notwendigkeit, der wir uns stellen, und ich glaube, wir können uns als Bundesrat geschlossen hinter diesen Beschluss des Nationalrates stellen.
Die beiden Entschließungsanträge, die eingebracht worden sind, werden wir ablehnen. Die CO2-Steuer war ein Meilenstein bei der ökosozialen Steuerreform, die werden wir jetzt nicht über Bord werfen, das wäre wirklich ein Rückschritt. Aber Sie machen ja gerne Politik im Rückspiegel, also passt das zur FPÖ. Wir blicken nach vorne und versuchen, zu gestalten.
Was die Bildungskarenz anlangt, geschätzte Frau Kollegin: Jetzt bin ich selber als Wirtschaftsbündler jemand, der froh ist, wenn wir die Leute so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt bringen und die auch dort bleiben. Wenn jemand eine Bildungskarenz machen will, dann kann er selber eine Auszeit nehmen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, alles zu finanzieren, ich habe es vorher schon gesagt.
In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Debatte und wünsche Barbara alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)
17.02
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Zu einer Stellungnahme hat sich die Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl zu Wort gemeldet. – Bitte schön.
RN/71
17.02
Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Herzlichen Dank, geschätzter Herr Vizepräsident! Werte Mitglieder des Bundesrates! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuhörerinnen und Zuhörer! Es ist mir eine große Freude, heute Herrn Finanzminister Marterbauer vertreten zu dürfen, und ich halte es schon für eine glückliche Fügung, dass meine erste Rede als Finanzstaatssekretärin hier im Hohen Haus gerade in der Länderkammer, bei Ihnen hier im Bundesrat, stattfindet, denn – es wurde bereits erwähnt – ich war von 2006 bis 2010 selbst Mitglied dieses Hauses.
Ich habe diese Funktion damals sehr gerne ausgeübt, habe sehr schöne Erinnerungen daran und freue mich auch, das eine oder andere bekannte Gesicht von damals noch zu sehen. (Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Ich bin das eine, der Stefan ist das andere!) Das sehe ich als sehr positiv. Seien Sie versichert, hier steht jemand, der der Länderkammer eine ganz besondere Wertschätzung entgegenbringt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ, bei Bundesrät:innen von FPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
Ich habe diese Aufgabe als Finanzstaatssekretärin in einer sehr herausfordernden Zeit übernommen; das wurde auch schon von den Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Der Brunner hat ja alles gut gemacht! Wunderbar! Super!) Wir befinden uns im dritten Jahr einer Rezession. Glauben Sie mir, da ich aus einem Industriebundesland komme und in den vergangenen acht Jahren in der Steiermark auch das Wirtschaftsressort verantwortet habe, weiß ich sehr genau, was das für die Unternehmen, für die Betriebe und auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort bedeutet und wie groß da und dort die Herausforderungen aktuell sind.
Geschätzte Damen und Herren Bundesrätinnen und Bundesräte, genau deswegen gilt es jetzt auch für die neue Bundesregierung, rasch die richtigen Entscheidungen zu treffen. Da braucht es einerseits sehr rasch starke Signale und Impulse für die Wirtschaft, wie wir das diese Woche auch schon mit einem neuen Mittelstandspaket, das sich vor allem an die kleineren und mittleren Unternehmen richtet, angekündigt haben. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
Gerade die kleineren und mittleren Unternehmen sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft und sichern 2,5 Millionen Arbeitsplätze, meine Damen und Herren.
Daneben gilt es andererseits, auch beim Bürokratieabbau rasch in die Gänge zu kommen – der zuständige Staatssekretär war ja heute auch schon hier im Hause. Ich bin davon überzeugt, dass er das sehr hemdsärmelig und sehr rasch angehen wird.
Meine Damen und Herren, natürlich steht aber über allem die Konsolidierung des Staatshaushaltes. Wir müssen den Staatshaushalt jetzt in Ordnung bringen, und die Bundesregierung drückt da sehr stark aufs Tempo. Ich denke, es ist schon bemerkenswert, dass bereits am vergangenen Freitag, vier Tage nach unserer Angelobung, im Plenum des Nationalrates weitreichende Beschlüsse gefasst werden konnten und dass wir heute hier im Bundesrat den zweiten wichtigen Schritt in dieser Sache setzen.
Mit den Beschlüssen, die Sie, meine Damen und Herren, heute fassen werden, können wir in Summe im heurigen Jahr einen Konsolidierungsbeitrag von 1,2 Milliarden Euro erzielen und für 2026 noch einmal einen von 1,6 Milliarden Euro – also ein wirklich großer Schritt, der in sehr kurzer Zeit gelungen ist beziehungsweise gelingen wird.
Und ja, es sind unterschiedliche Maßnahmen, die zu treffen sind: einnahmenseitige Maßnahmen, ausgabenseitige Maßnahmen. Ich sage Ihnen ehrlich, es sind Kompromisse gefunden worden, es haben alle Regierungsparteien einen Schritt aufeinander zu gemacht. Ich denke, das ist auch die einzige Möglichkeit, in dieser herausfordernden Situation zu guten Lösungen zu kommen.
Meine Damen und Herren, dieses Tempo, das wir an den Tag legen, ist auch notwendig. Zum einen müssen wir sehr rasch Maßnahmen umsetzen, damit wir auch schon im heurigen Jahr die Wirkung im Budget erzielen können. Wir sind immerhin schon fast am Beginn des zweiten Quartals. Das heißt, es wird Zeit, dass wir sehr rasch in die Umsetzung kommen. Das obere Ziel bleibt für uns, dass wir ein EU-Defizitverfahren unbedingt vermeiden wollen.
Zum Zweiten ist dieses Tempo aber nur deswegen möglich, weil auch sehr viele Vorarbeiten geleistet wurden. Gerade im Zuge der Regierungsverhandlungen wurden da ganz viele Beiträge geleistet, einerseits von den heutigen Regierungsparteien, andererseits aber auch von Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen Partei, die gut mitgewirkt haben.
Ich möchte mich daher an dieser Stelle wirklich bei Ihnen allen, die auch in den vergangenen Wochen und Monaten einen Beitrag geleistet haben, sehr herzlich bedanken, insbesondere auch bei unseren Expertinnen und Experten im Finanzministerium, die gerade in den letzten Tagen wirklich auf Hochtouren gearbeitet haben, damit diese Beschlüsse so rasch gefällt werden können. – Ein herzliches Dankeschön dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Eines ist auch klar, geschätzte Damen und Herren: Es werden weitere Schritte notwendig sein. Und ja – es wurde auch schon angesprochen und zu Recht eingefordert –, wir werden auch tiefgreifendere Reformen brauchen. Daher werden wir in den nächsten Wochen und Monaten mit allen Ressortverantwortlichen ins Gespräch kommen, auch mit Ihnen ins Gespräch kommen, um zu sehen, wie wir wirklich einen Reformpfad aufzeigen können, denn nur so wird es gelingen, dass wir den Staatshaushalt nachhaltig konsolidieren.
Meine Damen und Herren, unser Anspruch ist es wirklich, dass wir gemeinsam enkeltaugliche Politik machen. Ich bitte Sie alle um Ihren konstruktiven Beitrag. Ich freue mich jedenfalls auf die Zusammenarbeit. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
17.08
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Danke, Frau Staatssekretärin.
Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Markus Steinmaurer. Ich erteile ihm dieses.
RN/72
17.08
Bundesrat Markus Steinmaurer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kollegen im Bundesrat! Liebe Österreicher! Geschätzter Herr Kollege Thoma, Sie haben den ehemaligen Herrn Finanzminister Brunner verteidigt, und da ist mir ein Spruch eines früheren SPÖ-Finanzministers eingefallen, der einmal gesagt hat, er lässt lieber den Hund auf die Knackwurst aufpassen als die ÖVP auf das Geld. Und das ist richtig so! (Beifall bei der FPÖ.)
Bezüglich TOP 5 möchte ich Folgendes festhalten: Angedacht ist hier, eine einheitliche Rechtsgrundlage für Kreditdienstleister und Kreditkäufer zu schaffen. Wie in der Ausschusssitzung am Dienstag besprochen und von der Expertin bestätigt, wird diese Änderung nicht so oft in Österreich anzuwenden sein, relevant wird sie eher für große Inkassobüros, etwa aus Deutschland, sein. Diese Änderung ist aufgrund einer EU-Richtlinie notwendig geworden. – Das ist grundsätzlich richtig und gut, aber unsere Bevölkerung wird dabei schon wieder vergessen.
Von dieser Gesetzesänderung ist wiederum die breite Masse nicht betroffen. Viel wichtiger ist es, endlich diese sinnlose KIM-Verordnung abzuschaffen. Die KIM-Verordnung gibt es nur in Österreich, und sie betrifft eben junge Österreicher, junge Familien, fleißige Mitbürger, die nicht in der sozialen Hängematte liegen. (Beifall bei der FPÖ.)
Worum geht es? – Junge, arbeitende Österreicher haben keine Perspektive mehr. Sie arbeiten, egal ob 30, 40 oder 50 Stunden, und es reicht nur mehr für das tägliche Leben. Das ist traurig, und ja, es besteht keinerlei Spielraum, sich ein Eigenheim zu schaffen. Eigentum ist für uns nichts Schlechtes, sondern das ist normal – im Gegensatz zu den Grünen, bei denen ein Eigenheim nicht gewollt ist. (Bundesrat Schreuder [Grüne/W]: Geh! ... ein Blödsinn!)
Man bedenke: Es ist leider völlig egal, ob man fleißig ist, Überstunden macht, um sich das eine oder andere leichter leisten zu können. Sprüche wie „mehr Netto vom Brutto“ gab es die letzten Jahre vonseiten der ÖVP des Öfteren, aber passiert ist nichts. Eine längst überfällige Steuerbefreiung der ersten 20 Überstunden, wie von mir im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Teuerung gefordert, ist das Gebot der Stunde. Die diesbezügliche Haltung der SPÖ ist ja auch bekannt: Überstunden vernichten Arbeitsplätze und werden abgelehnt!, so die ehemalige Bundesratsvorsitzende und jetzige Ministerin Korinna Schumann. Aber der Hintergrund: Es gibt nicht genügend Facharbeiter, die auch dem Begriff Facharbeiter gerecht werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Der fleißig Arbeitende ist immer der Dumme, und das Schlimme ist, dass das Absacken in die soziale Hängematte teilweise sogar unterstützt wird.
Und ja, was will eine junge Familie? – Sie will sich eine nette eigene Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder bei wirklich gutem Einkommen ein Eigenheim leisten können. Das funktioniert aber nur mit der sofortigen Abschaffung der KIM-Verordnung. Die einzige derzeitige Möglichkeit, ein Eigentum zu schaffen, ist eine Mietkaufwohnung – das ist gerade noch leistbar.
Was aber macht diese Bundesregierung? – Es geht weiter wie bisher. Das ist definitiv der falsche Weg. Die sogenannte große Koalition mit dem pinken Beiwagerl ist am Proporz orientiert und hält nichts von den notwendigen wichtigen Reformen. Wir brauchen eine Abkehr vom Weiter-wie-bisher hin zu einem mutigen, gezielten Neubeginn. Leider ist dieser Zuckerlkoalition aber alles andere wichtig, nur nicht die gezielte Verbesserung der Lebensbedingungen unserer Österreicher. (Beifall bei der FPÖ.)
Die geplante Vorgehensweise ist definitiv die falsche. Wir haben nicht so lange Zeit, um das Auslaufen der Verordnung abzuwarten. Handeln Sie endlich! Nach so langer Verhandlungszeit für diese Regierung ist es höchst an der Zeit, aktiv für die österreichische Bevölkerung zu arbeiten, um den Wohlstand in Österreich zu erhalten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.13
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. Ich erteile ihr dieses.
RN/73
17.13
Bundesrätin Simone Jagl (Grüne, Niederösterreich): Danke schön, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher:innen zu Hause vor den Bildschirmen! Politik sollte vorausschauend gestalten, nicht im Eiltempo Fakten schaffen, die das Leben vieler Menschen erschweren. Doch genau das passiert bei einem Teil des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes leider mit der Bildungskarenz.
Die Bildungskarenz wurde 1997 eingeführt. Zweck war damals in erster Linie, das effektive Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Ab 2008 war die Bildungskarenz arbeitsmarktpolitisch relevant in dem Sinn, dass Arbeitslosigkeit während der Krisenjahre zu verhindern war. In den letzten Jahren hat sich die Bildungskarenz vor allem als Möglichkeit zur Umorientierung und Neuorientierung bewährt, vor allem für Frauen, die vor dem Wiedereinstieg nach Kinderbetreuungszeiten standen.
Gibt es Kritik an der jetzigen Form, an dem derzeitigen Modell? – Ja, und eine Reform wäre auf jeden Fall auch sinnvoll gewesen. Statt aber eine durchdachte Reform vorzulegen, werden die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit kurzerhand abgeschafft, und das mit weitreichenden Konsequenzen für Arbeitnehmer:innen, und da insbesondere für Frauen. Wer nach dem 1. April 2025 eine Bildungskarenz antreten möchte, muss bereits bis spätestens 28. Februar eine entsprechende Vereinbarung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen haben, andernfalls entfällt der Anspruch auf Weiterbildungsgeld und auf Bildungsteilzeit. Damit wird Bildung zunehmend etwas, das sich nur noch wenige leisten können; alle anderen schauen durch die Finger.
Die Bildungskarenz war für viele Mütter ein wichtiger Anschluss an die Elternkarenz, um ihre Erwerbstätigkeit zu sichern. Ohne sie steigt das Risiko, dass Frauen ganz aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden. Studien zeigen auch, dass Frauen mit Bildungskarenz später mehr Stunden arbeiten, womit sich auch ihr Gehalt langfristig besser entwickelt.
Die Abschaffung der Bildungskarenz steht damit nicht nur im Widerspruch zur Chancengleichheit, sondern sie verschärft auch den Fachkräftemangel und erschwert die Integration von Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt. Es geht da schon lange nicht mehr darum, Kollege Thoma, dass der Staat etwas Entbehrliches subventioniert, sondern es geht um eine Maßnahme, die arbeitsmarktpolitisch relevant und durchaus sinnvoll ist.
Fakt ist auch, die Abschaffung der Bildungskarenz schafft weder neue Kinderbetreuungsplätze noch sichert sie Arbeitsplätze. Vielmehr drohen steigende Arbeitslosenzahlen, insbesondere eben bei Frauen – insofern mutet auch die Aussage von Kollegen Reisinger fast schon zynisch an, wenn er davon spricht, dass die Budgetsanierung breit geschultert werden muss; da sind wie gesagt Frauen gemeint –, denn wer erst einmal aus dem Arbeitsmarkt herausfällt, hat es umso schwerer, wieder Fuß zu fassen. Das ist daher in diesem Fall einfach ein gesellschaftspolitischer Rückschritt. Die Maßnahme ist nicht nur sozial ungerecht, sie ist damit auch wirtschaftlich kurzsichtig.
Wir sollten durch sinnvolle Reformen sicherstellen, dass die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit weiterhin einerseits ihren Zweck erfüllen und gleichzeitig effektiver gestaltet werden können.
Wir bringen daher folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „zielsichere Reform der Bildungskarenz statt Abschaffung“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld) und Bildungsteilzeit (Bildungsteilzeitgeld) beizubehalten und dem Nationalrat und dem Bundesrat schnellstmöglich, jedenfalls aber bis Ende Mai 2025, einen Gesetzesentwurf zur Reform insbesondere der Bildungskarenz vorzulegen, der folgende Punkte umfasst:
- verpflichtende Bildungsberatung und -begleitung für Arbeitnehmer:innen vor Antritt der Bildungskarenz
- Vereinbarung und Überprüfung des Bildungsziels und der arbeitsmarktpolitischen Relevanz
- Zertifizierung von Bildungsangeboten und -instituten auf Basis von Qualitätskriterien
- gezieltere Einbeziehung von Gruppen mit geringen und mittleren Bildungs- bzw. Qualifikationsabschlüssen
- Begrenzung der Inanspruchnahme entlang formaler Bildungsabschlüsse, zeitlicher Mindestabstände und Häufigkeit
- Teilnahmebestätigungen und erhöhte Anwesenheitsverpflichtungen“
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir brauchen durchdachte Reformen, keine übereilten Kürzungen. Abgeschafft ist schnell einmal etwas. Es sinnvoll reformiert wieder einzuführen, das dauert und ist wesentlich schwieriger. Deswegen bitte ich Sie um Unterstützung dieses Antrages. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
17.19
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/73.1
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Der von den Bundesräten Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „zielsichere Reform der Bildungskarenz statt Abschaffung“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/74
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein.
RN/74.1
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. März 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz erlassen wird und das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist einstimmig. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/74.2
Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. März 2025 betreffend ein Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist mehrheitlich. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/74.3
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Michael Bernard, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Abschaffung der CO2-Steuer“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
RN/74.4
Es liegt ein Antrag der Bundesräte MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Sinnvoll sparen statt kopflos kürzen – Schluss mit klimaschädlichen Subventionen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.
RN/74.5
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „zielsichere Reform der Bildungskarenz statt Abschaffung“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist wiederum die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.