RN/86
18.10
Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Volksanwälte! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseher! Gestatten Sie mir, mich wie meine Vorredner vorzustellen – ich bin heute zum ersten Mal hier und möchte mich kurz präsentieren, wenn ich das darf.
Ich bin pensionierter Kriminalbeamter aus der Steiermark; ich habe in Stainz meine Heimat gefunden und bin dort auch im Gemeinderat. Ich bin Vater von zwei Kindern und Großvater von sechs Enkelkindern. (Bundesrat Tiefnig [ÖVP/OÖ]: Fleißig!) Das – das möchte ich nur vorausschicken – ist auch meine Motivation: dass ich für die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder etwas in die Wege leiten kann. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Die Volksanwaltschaft präsentiert in ihrem neuen, umfangreichen Bericht eine positive Bilanz ihrer Tätigkeit im Jahr 2023. Viele Problemfelder konnten bereinigt werden – wir haben schon Zahlen und Fakten gehört –, in vielen Fällen haben das Einschreiten und die Empfehlungen der Volksanwaltschaft Verbesserungen in der Verwaltung und für die Menschen herbeigeführt. Im Namen der österreichischen Bevölkerung möchten wir uns herzlichst für die akribische und umfassende Arbeit der Volksanwaltschaft bedanken. Ihr unermüdlicher Einsatz und das engagierte Bearbeiten unterschiedlichster Anlass- und Beschwerdefälle haben einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der Rechte und Interessen unserer Bürger geleistet. (Beifall bei der FPÖ.)
Dabei konnte so manchem Bürger Hilfestellung im Behördendschungel geleistet werden. Die Volksanwaltschaft ist ein unverzichtbares Instrumentarium für die Wahrung der Bürgerrechte, und dafür gebühren Dank und Anerkennung.
Ich möchte daran erinnern, dass gerade die Freiheitliche Partei vor der Installierung der Volksanwaltschaft im Jahre 1977 jahrelang für die Einrichtung dieser Institution gekämpft hat. Als neue Volksanwältin möchte ich Frau Mag. Elisabeth Schwetz begrüßen, welche erst im Vorjahr ihr Amt angetreten hat. Ich wünsche viel Erfolg und Ausdauer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Volksanwaltschaft. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
Im Rahmen der letzten Sitzung des Ausschusses für Bürgerrechte und Petitionen konnte ich mitverfolgen, mit welcher Akribie, Beharrlichkeit und Genauigkeit die einzelnen Beschwerdefälle abgearbeitet wurden und überwiegend zu einem positiven Ergebnis gebracht werden konnten. Ich selbst hatte im Rahmen meiner Tätigkeit als Kriminalbeamter im Landeskriminalamt Steiermark im Zuge von Überprüfungen zur Bekämpfung von Menschenhandel auf Großbaustellen mit der Volksanwaltschaft Kontakt. Dabei begleitete mich als Einsatzleiter eine Kommission der Volksanwaltschaft bestehend aus drei Personen, um sich ein Bild von der Vorgangsweise der eingesetzten Kräfte zu machen.
Auch in meiner Funktion als Gemeinderat meiner Heimatgemeinde Stainz erfolgte eine Kontaktaufnahme aufgrund eines Beschwerdefalles über die Tourismusabgabestufe. Außerdem habe ich mehrfach Beschwerdeführer mit begründeten Fällen an die Volksanwaltschaft weitergeleitet. Als Bundesrat habe ich nun Gelegenheit, diese Arbeit aus einer anderen Perspektive zu betrachten. – Herzlichen Dank für Ihre Arbeit. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
Die Volksanwaltschaft ist in der Wahrnehmung der Bürger und in Zeiten der Politikverdrossenheit ein Leuchtturm, der jenen hilft, die nicht mehr wissen, wohin. Jüngste Umfragen haben dies abermals bewiesen – der Vertrauensindex wurde heute schon erwähnt –: 58 Prozent sind ein Spitzenwert im Vergleich zu anderen Institutionen. Die Mehrheit der Befragten hat eine klar positive Meinung zu Tätigkeit und Auftreten der Volksanwaltschaft. Die bisher tätigen Volksanwälte, die durch ihre Parlamentsparteien nominiert wurden, haben eine wertvolle Arbeit im Sinne und im Interesse der Bevölkerung geleistet. – Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen für Ihre weitere Tätigkeit viel Erfolg. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ.)
18.15
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Simone Jagl. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.