RN/56
Berichterstatterin Sandra Böhmwalder: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 27. März 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Vielen Dank für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Marlies Doppler. – Bitte, Frau Bundesrätin, ich erteile es Ihnen.