RN/62
14.13
Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Zuhörer zu Hause oder wo immer! Meine Kolleginnen und Kollegen haben schon sehr viel Richtiges gesagt, deswegen möchte ich nicht alle Einzelheiten wiederholen; aber: Seit 1995 ist der Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus eingerichtet, um die Leiden der Menschen anzuerkennen und Maßnahmen zur Wiedergutmachung zu setzen.
Im Nationalfonds spielt der Nationalratspräsident eine ganz besondere Rolle: Er steht an der Spitze des Kuratoriums, des obersten Organs des Nationalfonds; er spielt eine besondere Rolle bei der Bestellung des Vorstandes; und er trägt auch große Verantwortung bei der Abwicklung des Simon-Wiesenthal-Preises.
Der Nationalfonds ist beim Nationalrat eingerichtet. Warum? – Damit wollte man damals zum Ausdruck bringen, dass sich der Nationalrat, also die Volksvertretung, mit der Einrichtung des Fonds und seiner Zielsetzungen verantwortlich zeigt. Den Erläuterungen zur Beschlussfassung für das Nationalfondsgesetz kann man entnehmen, dass die Personen im Fonds – ich zitiere jetzt wörtlich – „gleichsam das ‚moralische‘ Gewissen Österreichs repräsentieren“ sollen. Das Präsidium der Israelitischen Kultusgemeinde fasste aber im November 2024 den Beschluss, so lange an Sitzungen des Kuratoriums nicht teilzunehmen, solange diese von Nationalratspräsidenten Dr. Rosenkranz geleitet werden. Die Begründungen wurden schon vorgetragen, ich möchte sie nicht wiederholen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns 1995 zur Verantwortungsübernahme gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus verpflichtet – ich möchte das besonders betonen. Nationalratspräsident Dr. Rosenkranz hat in seiner Antrittsrede gesagt, er würde nicht anstehen, „als Person zur Seite zu treten und nicht aus Bestemm oder Eitelkeit“ – ich wiederhole das, was meine Vorgängerin gesagt hat – die Teilnahme von Opferverbänden zu behindern. (Bundesrätin Doppler [FPÖ/Sbg.]: Zur Seite, aber nicht zurück!)
Mir persönlich haben diese Worte gefallen, leider hat er aber seinen Worten keine Taten folgen lassen. Sicher, die Parlamentsdirektion hat bestätigt, dass derzeit nicht für alle Positionen, für die es notwendig wäre, eine Vertretung rechtlich möglich ist. Der Nationalratspräsident ist aber auch selbst nicht tätig geworden und hat keine entsprechende Novelle eingebracht.
Zum Antrag der Grünen wurde nun parteiübergreifend ein neuer Vorschlag erarbeitet. Dieser wird jetzt von vier Parteien befürwortet. Gerade aber weil der Herr Nationalratspräsident kommuniziert hat, dass die derzeitige gesetzliche Regelung nicht ausreicht, um ihm ein generelles Zur-Seite-Treten zu ermöglichen, war es wichtig, diese Änderung im Vorschlag vorzunehmen. Damit wird in der vorliegenden Novelle auch eine Möglichkeit für den Fall geschaffen, dass er seiner Ankündigung nicht entspricht; denn – und ich sage das wirklich ungern – die Ankündigung von Dr. Rosenkranz, die Geschäfte des Nationalratspräsidenten so verantwortungsbewusst wie seine Vorgänger fortzuführen, ist leider nicht glaubwürdig.
Im Sinne der Glaubwürdigkeit und der Verpflichtung, dass ganz Österreich seiner historischen Verantwortung nachkommt, bitte ich auch die FPÖ, dem vorliegenden Gesetzesvorschlag zuzustimmen, um in dieser so wichtigen Angelegenheit weiterhin Einstimmigkeit zu zeigen. Lassen Sie jede künstliche Aufregung weg! Ich bitte auch den Herrn Nationalratspräsidenten, seine Ankündigung wahr zu machen und freiwillig zur Seite zu treten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Nationalfonds geht es um unsere historische Verantwortung. Jemand, der dem österreichischen Nationalfonds vorsteht, muss der gesellschaftspolitischen Verantwortung im Blick auf die Opfer des Nationalsozialismus gerecht werden. Mit dieser Gesetzesnovelle tragen wir unserer Verantwortung Rechnung. Bitte stimmen Sie zu! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
14.18
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sandro Beer. – Bitte, Herr Bundesrat, ich erteile es Ihnen.