RN/37
12.20
Bundesrat Ing. Thomas Schmid (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir beschließen beziehungsweise reparieren heute das Tierschutzgesetz.
Um auf das Tierschutzgesetz bezüglich dieses Antrages ein wenig näher einzugehen: Der Großteil der Schweine in Österreich wird in Haltungssystemen mit Vollspaltenbuchten gehalten. Laut einer Befragungsstudie der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik sind es etwa zwei Drittel, jedoch bei größeren Betrieben 80 Prozent. Trotz Anstiegs in den letzten Jahren werden weiterhin weniger als 10 Prozent des Schweinefleisches in Österreich mit Tierwohlsiegel oder als bio vermarktet. Der Anteil an in Vollspaltenbuchten gehaltenen Tieren könnte also noch deutlich höher liegen.
Vollspaltenbuchten sind Systeme, bei denen der gesamte den Tieren zur Verfügung stehende Bereich mit Spaltenboden versehen ist. Durch diese Haltung leiden die Tiere jedoch unter massiven Gesundheitseinbußen. Schleimbeutelentzündungen, Verletzungen und Lungenentzündungen kommen bei Tieren, die in Vollspaltenbuchten gehalten werden, deutlich häufiger vor als bei Tieren, die auf Stroh oder im Freiland gehalten werden.
Aufgrund des hohen Stresses und der geringen Beschäftigungsmöglichkeiten der Tiere in der konventionellen Haltung in Vollspaltenbuchten kommen Beißverletzungen, wie es bereits angesprochen wurde, an Tieren deutlich häufiger vor als bei Haltung auf Stroh oder im Freiland. Daher sprechen sich mittlerweile über 90 Prozent der Bevölkerung für ein Verbot der Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden aus.
Die letzte Bundesregierung von ÖVP und Grünen einigte sich im Jahr 2022 auf ein Verbot von Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich mit einer Übergangsfrist bis 2040, einem leicht erhöhten Neubaumindeststandard ab 2023 und dem Auftrag, mit einem Projekt, Ibest plus, die Grundlagen und Empfehlungen für einen langfristigen und zukünftigen gesetzlichen Mindeststandard auszuarbeiten.
Jedoch brachte dann unser Landeshauptmann des Burgenlandes, Mag. Hans Peter Doskozil, einen Antrag an den VfGH ein, die 17-jährige Übergangsfrist auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen. Der Verfassungsgerichtshof hob diese Übergangsbestimmungen natürlich auf.
Die Forderungen des Burgenlandes waren, dass die Schweinehaltung in Vollspaltenbuchten komplett verboten wird, in schweinehaltenden Betrieben ein ausreichend großer, tief mit Stroh eingestreuter Liegebereich sowie Zugang zu einem Auslauf vorgeschrieben werden, für alle neu gebauten oder umgebauten Haltungseinrichtungen ein Geltungsbeginn mit 1.9.2025 festgelegt wird sowie für alle bestehenden Haltungseinrichtungen ein Geltungsbeginn mit 1.1.2030 festgelegt wird.
Diese Änderungen im vorliegenden Tierschutzgesetz sind nun natürlich eine Kompromisslösung, bringen aber deutliche Verbesserungen. Es wurde eine Lösung gefunden, die das Wohl der Tiere spürbar verbessert, gleichzeitig aber auch praktikable Rahmenbedingungen schafft. Sie bringt aber vor allem auch Rechtssicherheit und Planungssicherheit mit sich.
Ab 1. Juni 2029 gibt es die Verbesserungen bereits in den bestehenden Ställen. Am 1. Juni 2034 endet die reine Haltung auf Vollspaltenböden. Damit reduzieren wir die ursprüngliche Übergangsfrist von 17 auf neun Jahre, mit ganz wenigen Ausnahmen für rund 170 Härtefälle. Das soll dementsprechend auch so sein.
Nur mit entsprechend hohen Standards können wir sichergehen, dass Schweine, die für die Lebensmittelproduktion gehalten werden, nicht leiden und möglichst viele ihrer Bedürfnisse ausleben können. Nur mit entsprechend hohen Standards besteht die Chance, dass die Schweinehaltung in Österreich auch in 20 oder mehr Jahren noch den gesellschaftlichen Anforderungen an den Tierschutz entspricht. Nur mit entsprechend hohen Standards besteht demnach auch die Chance, dass Bäuerinnen und Bauern nach der jetzt erforderlichen Investition dann einmal für längere Zeit keine Sorge wegen sich verändernder Rahmenbedingungen haben müssen, sondern sich auf die tiergerechte Tierhaltung, die Lebensmittelproduktion und die Erwirtschaftung eines existenzsichernden Einkommens konzentrieren können. Das ist der richtige Ansatz und der klare Weg für unser Österreich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
12.25
Vizepräsident Markus Stotter, BA: Zu Wort gemeldet ist Frau Elisabeth Lindner-Wolff, und ich erteile ihr dieses.