RN/60
16.36
Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die Gelegenheit, hier das von uns vor zwei Wochen in den Nationalrat und in der Folge in den Bundesrat eingebrachte Bundesbudget vorstellen zu können. Ich freue mich sehr über diese Gelegenheit.
Wir legen in Österreich eines der größten Sanierungspakete der letzten Jahre und Jahrzehnte vor, und das ist auch dringend notwendig, denn der Zustand der Staatsfinanzen ist außerordentlich schlecht. Ohne Sanierungspaket würde das Budgetdefizit des Gesamtstaates im heurigen Jahr 28 Milliarden Euro betragen, das sind 5,8 Prozent der Wirtschaftsleistung.
Unser Haus hat Berechnungen vorgelegt, wie sich das Budgetdefizit ohne Sanierung in den nächsten Jahren entwickeln würde: Wir würden bei diesen knapp 6 Prozent der Wirtschaftsleistung bis ins Jahr 2029 verharren. Das würde dazu führen, dass die Staatsschulden in Österreich auf knapp 97 Prozent der Wirtschaftsleistung steigen. Das wäre weder ökonomisch vernünftig noch sozial nachhaltig noch budgetär in irgendeiner Weise tragbar.
Deshalb hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, ein großes Sanierungspaket zu schnüren, das auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite im heurigen Jahr Einsparungen von 6,4 Milliarden Euro und im kommenden Jahr von 8,7 Milliarden Euro kumuliert vorsehen wird.
Die Maßnahmen finden – und das ist klarerweise auch auf Basis der wirtschaftspolitischen Erfahrungen und der wissenschaftlichen Analysen – sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite statt. Nur so kann ein Budgetsanierungspaket geschnürt werden, das die Konjunktur möglichst wenig dämpft und das so gerecht wie möglich dargestellt wird. Die Einnahmenseite bringt grosso modo ungefähr ein Drittel der Sanierungsmaßnahmen, die Ausgabenseite ungefähr zwei Drittel der Maßnahmen.
Lassen Sie mich kurz auf ein paar Maßnahmen auf beiden Seiten eingehen. Auf der Einnahmenseite sind eine Reihe von Maßnahmen ja schon in Kraft – mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz, das am 1. April in Kraft getreten ist. Wir haben jetzt das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz Teil II und das Budgetbegleitgesetz eingebracht. Darin finden sich unter anderem die Anhebung der Stabilitätsabgabe der Banken, der Energiekrisenbeitrag, die Verlängerung des Spitzensteuersatzes, Maßnahmen der zusätzlichen Besteuerung für Privatstiftungen, Umwidmungsabgaben. Das eine Drittel des Ausgleichs der kalten Progression wird jetzt nicht mehr zurückgegeben, sondern für die Budgetsanierung verwendet. Gebühren werden erhöht. Dividendenzahlungen aus staatlichen Unternehmen werden zur Budgetsanierung herangezogen. Es ist also ein umfassendes Paket auf der Einnahmenseite.
Wir haben auf der Ausgabenseite genauso umfassende Maßnahmen. Ich möchte nur ein paar herausgreifen: Wir kürzen in vielen Bereichen Transfers. Der größte Bereich ist die Abschaffung des Klimabonus. Allein diese Maßnahme wird heuer und im kommenden Jahr etwa 2 Milliarden Euro an Einsparungen bringen. Es werden eine ganze Reihe von Förderungen gekürzt, heuer schon im Ausmaß von 1,3 Milliarden Euro. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung eine Taskforce ein, die die Förderungen systematisch evaluiert und verringert. Im Jahr 2029 wollen wir bei den Förderungen ungefähr 800 Millionen Euro sparen.
Wir setzen eine Reihe von kostendämpfenden Maßnahmen: Wir kürzen Subventionen in vielen Bereichen. Wir verschieben da und dort Investitionen, weil sie im Moment nicht finanzierbar sind – aber es wird keine Investition abgesagt, sondern nur nach hinten verschoben.
Und ja, die Bundesregierung spart umfassend in der Verwaltung, da werden heuer 1,1 Milliarden und im kommenden Jahr 1,3 Milliarden Euro eingespart. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Aber nicht bei sich selbst!)
Der Versuch der Bundesregierung ist, trotz dieses sehr umfassenden Sanierungspakets, das heuer 1,3 Prozent des BIPs und im kommenden Jahr 1,7 Prozent des BIPs umfasst, möglichst nachfrageschonend und damit konjunkturschonend und möglichst gerecht vorzugehen. Ich denke, das ist in vielen Bereichen gelungen, nicht zuletzt deshalb, weil die Bundesregierung zusätzlich zu den Einsparungsmaßnahmen eine Reihe von Offensivmaßnahmen setzt. Das betrifft Offensivmaßnahmen, die den Standort stärken sollen, umfangreiche Investitionen in Qualifizierungsprogramme auf dem Arbeitsmarkt, sehr stark steigende Ausgaben im Bereich der Bildung, Investitionen ins Gesundheitssystem und vieles andere mehr.
Es ist tatsächlich so – um noch auf ein paar Punkte einzugehen –, dass im Zuge der Einsparungen bei den Familienleistungen zwar nicht gekürzt wird, aber es im Jahr 2026 und im Jahr 2027 zu keinen Erhöhungen des Kinderabsetzbetrages und der Kinderbeihilfe kommen wird. Das spart im ersten Jahr insgesamt ungefähr 190 Millionen Euro und im Jahr darauf ungefähr 400 Millionen Euro.
Gleichzeitig investiert die Bundesregierung massiv für Familien: Denken Sie nur an das zweite Kindergartenjahr, an den Ausbau der psychosozialen Leistungen für Kinder und Jugendliche, denken Sie an den Unterhaltsgarantiefonds für Alleinerziehende, denken Sie an den Chancenbonus, der gerade jenen Schulen zugutekommt, die vor besonderen Herausforderungen stehen, denken Sie an die Deutschoffensive und so weiter. Die zusätzlich den Familien zukommenden Leistungen sind im kommenden Jahr deutlich höher als die Einsparungen, die sich aus der Nichtvalorisierung ergeben, und im Jahr 2027 etwa gleich hoch. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
Die Bundesregierung schaut also ganz stark auf den sozialen Zusammenhalt und vor allem auch auf die Verteilungswirkung. Wir konzentrieren die Mittel im Ausbau der sozialen Dienste vor allem auch auf jene, die es nicht so leicht im Leben haben, denn uns sind alle Kinder gleich viel wert, egal woher sie kommen. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
Ebenso hat die Bundesregierung große Anstrengungen unternommen, die Finanzierbarkeit des Pensionssystems auch langfristig abzusichern. Wir haben ein gutes Pensionssystem, eines der besten Pensionssysteme der Welt, aber es ist die Aufgabe unserer Generation, die langfristige Finanzierbarkeit dieses Pensionssystems sicherzustellen. (Beifall der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].) Deshalb setzt die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen, die die Finanzierbarkeit des Pensionssystems und der Gesundheitsleistungen für die Pensionist:innen sicherstellen können. Ich orte gerade bei Pensionistinnen und Pensionisten sehr starke Bereitschaft, einzusehen, dass die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages im Wesentlichen die Gesundheitsversorgung der Pensionistinnen und Pensionisten absichert (Beifall der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W]), weil Gesundheitsleistungen natürlich finanziert werden müssen. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
Gleichzeitig wird eine „Arzneimittelobergrenze“ eingeführt, die gerade den Pensionistinnen und Pensionisten mit kleinen Pensionen besonders zugutekommen wird.
Wir investieren massiv in die Pflege, in die Gesundheit; ich könnte jetzt viele Detailmaßnahmen nennen, tue es hier nicht.
Wir investieren auch merklich in die Sicherheit in jeder Hinsicht, in die Rechtssicherheit, in die soziale Sicherheit, in die innere Sicherheit, in die äußere Sicherheit – eine Reihe von Maßnahmen, die auch in diesen Bereichen stattfinden. (Bundesrat Schreuder [Grüne/W]: Tja, Klimaschutz fehlt!)
Im Klimaschutz ist es ein zentrales Ziel der Bundesregierung (Bundesrat Schreuder [Grüne/W]: Nein!), die Treibhausgasziele zu erreichen, Herr Abgeordneter, allerdings muss man sagen, dass wir es uns nicht mehr leisten können, dass da Fördermittel, egal an wen, in großem Stil ausgeschüttet werden. (Beifall der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].) Wir haben umfangreiche - - (Bundesrat Schreuder [Grüne/W]: Aber Dieselprivileg!) – Ich habe großes Verständnis für die Klimapolitik der ehemaligen Klimaministerin und glaube, dass sie grundsätzlich gute Politik gemacht hat. Es sind allein bei den Fördertöpfen für Raus aus Öl und Gas 4 Milliarden Euro für neue Heizkessel praktisch an die gesamte Bevölkerung (Zwischenruf der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]) – oder die, die rechtzeitig mit dem Antrag da waren – ausgeschüttet worden. Wir können uns eine derartige Politik aus Budgetgründen leider nicht mehr leisten. (Bundesrat Schreuder [Grüne/W]: Aber CO2 ist billiger?) Jetzt zieht ökonomischer Realismus in die Klimapolitik ein. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W]. – Bundesrat Schreuder [Grüne/W]: Ist CO2 billiger?)
Wir werden in Zukunft Klimapolitik weniger mit budgetär sehr aufwendigen Förderungen machen können, wir werden sie mit Regulierungen und Vorgaben machen. Das ist budgetneutral und sichert die Erreichung der Klimaziele genauso. Das andere ist schön, aber wir können es uns nicht mehr leisten. (Bundesrat Schreuder [Grüne/W]: Dieselprivileg abschaffen, dann geht’s!)
Lassen Sie mich zur Beantwortung der konkreten Fragen kommen.
Ich möchte die Fragen 1 bis 14 wie folgt beantworten:
In den Jahren 2025 und 2026 sind 1,1 Milliarden beziehungsweise 1,3 Milliarden Euro durch Maßnahmen in den Ministerien und in den obersten Organen als Einsparung vorgesehen. Im Rahmen der Budgetverhandlungen ist die Aufteilung nach den einzelnen Ministerien und Untergliederungen festgelegt worden, und wir haben uns sehr bemüht, die einzelnen Häuser je nach ihren Möglichkeiten möglichst flexibel zu behandeln, wobei eines klar ist: Es gibt kein einziges Ministerium, das nicht im Verwaltungsbereich spart.
Die konkreten Einsparungsziele liegen den Abgeordneten ja vor. Sie haben sicher alle den Strategiebericht unmittelbar vor sich liegen. Wenn Sie den aufschlagen wollen: Auf Seite 27 in Tabelle 8 können Sie die Detailinformationen nachvollziehen (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS]), was da in den einzelnen Untergliederungen eingespart wird. (Beifall bei Bundesrät:innen der SPÖ sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
Der Budgetbericht und der Strategiebericht sind allen Abgeordneten wirklich im Detail zu empfehlen. Wir haben jede Menge Detailinformationen, und alle, die sich vielleicht noch nicht so gut informiert fühlen, können dort jedes Detail nachschauen (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von SPÖ und ÖVP) und so auch einen Erkenntnisgewinn erzielen.
Die konkrete Realisierung und Umsetzung dieser vereinbarten Einsparungen obliegen klarerweise den zuständigen Ministerinnen und Ministern, die in ihren Häusern für die Umsetzung verantwortlich sind.
Zu Frage 15 möchte ich darauf hinweisen – da geht es um die Frage, was passiert, wenn die Sparziele nicht erreicht sind –:
Es ist klar, dass die Gebarung der Bundesministerien in dem vom Nationalrat zu beschließenden Bundesfinanzgesetz ja umfassend geregelt ist, und damit sind die Voraussetzungen klarerweise gegeben. Der Vollzug des Bundesfinanzgesetzes obliegt mir als Finanzminister und der jeweiligen zuständigen Bundesministerin oder dem jeweiligen zuständigen Bundesminister als haushaltsleitendem Organ.
Wir haben die Instrumente des Monatsvoranschlages, des Budget- und Beteiligungscontrollings, die dazu dienen, allfällige budgetäre Abweichungen sehr schnell erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Wesentlich erscheint in diesem Zusammenhang, dass die gebarungsmäßigen Ziele der Budgetpolitik – also die Sparziele, die wir mit den einzelnen Ministerien vereinbart haben – durch die Auszahlungsobergrenzen im Bundesfinanzgesetz und im Bundesfinanzrahmengesetz ohnehin geregelt sind und sich entsprechend im Moment in Beschlussfassung befinden.
Zu Frage 16:
Ein Volumen von 1,1 Milliarden und 1,3 Milliarden Euro wird – wie schon erwähnt – durch Einsparungsmaßnahmen der Ministerien und obersten Organe erbracht. Im Rahmen der Budgetverhandlungen sind die Aufteilungen auf die Untergliederungen vorgenommen worden. Die Realisierung der Einsparungen obliegt den entsprechenden Organen.
Zu Frage 17:
Zur Erreichung der Ziele der Haushaltsführung unter Einhaltung des Bundesfinanzrahmengesetzes und des Bundesvoranschlags wurde seitens des BMF ein strenges Budgetcontrolling eingerichtet. Das wird auch laufend durchgeführt. Mir liegen dann monatliche Controllingberichte vor. Die konkrete Einhaltung wird durch die normative Verankerung im Bundeshaushaltsgesetz 2013 und der Controllingverordnung 2013 sichergestellt.
Beim Budgetcontrolling handelt es sich ja um eine Aufgabe der Haushaltsführung. Das heißt, es sind sämtliche haushaltsleitende Organe im Rahmen ihrer jeweiligen Wirkungsbereiche – also in den Bundesministerien – zur Mitwirkung an der Budgetsanierung verpflichtet. Sollten einzelne haushaltsleitende Organe sich nicht an die Vorgaben halten, dann würde es sich – in diesem hypothetischen Fall – um einen haushaltsrechtlichen Verstoß handeln, und entsprechende Maßnahmen sind nach § 86 des BHG ja vorgesehen.
Das Budgetcontrolling wird einerseits durch die Steuerung des Ressourceneinsatzes unterstützt, und zugleich wird sichergestellt, dass mögliche Abweichungen früh erkannt werden, die sich im Vollzug ergeben, und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.
Konkret sind im Rahmen des Budgetcontrollings für folgende Bereiche Maßnahmen normiert: das Controlling der Finanzierungsrechnung – wie Ihnen bekannt ist –, das Controlling der Ergebnisrechnung, Budgetcontrolling für die weiteren Maßnahmen und für die Vermögensrechnung.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in der Bundesregierung vereinbart haben, dass der Finanzminister mit einem sehr strikten Budgetvollzug betraut ist. Das heißt, wir werden darauf achten, dass alle Maßnahmen, die wir in der Bundesregierung vereinbart haben, strikt umgesetzt werden. Etwas anderes ist angesichts dieser Budgetlage auch gar nicht möglich.
Beim Budgetcontrolling ist, wie Sie wissen – Sie kennen ja die Controllingverordnung 2013 –, seitens der haushaltsleitenden Organe hinsichtlich des Finanzierungshaushalts am 5. April über die Monate Jänner bis März und in weiterer Folge monatlich zu berichten. Das heißt, es liegt in Bezug auf den Finanzierungshaushalt ein monatlicher Bericht über die Budgetentwicklung vor. Er wird von uns auch genau analysiert, und es werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Beim Ergebnishaushalt ist die Berichtspflicht quartalsweise und zusätzlich für die entscheidenden Monate Oktober und November gesondert bis zum 15. des Folgemonats vorzulegen.
Wie Sie wissen, habe ich mit den Stichtagen 30. April und 30. September jeweils binnen eines Monats dem Budgetausschuss über die aktuelle Budgetentwicklung zu berichten, und ich werde diesen Verpflichtungen auch genau nachkommen.
Darüber hinaus veröffentlichen wir jeden Monat einen Monatsbericht über die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung und die Entwicklung des Bundeshaushalts insgesamt.
Zu Frage 19:
Was die Informations-, Berichts- und Controllingpflichten betrifft, möchte ich wie folgt ausführen: Die Regelungen finden sich wie bekannt in § 67 des Bundeshaushaltsgesetzes beziehungsweise in der darauf beruhenden Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung. Dort ist festgelegt, dass für Gesellschaften, an denen der Bund direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, beziehungsweise Gesellschaften öffentlichen Rechts und Anstalten öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Bundes unterliegen, von den mit der Verwaltung und Aufsicht betrauten Bundesminister:innen ein Beteiligungscontrolling durchzuführen ist. Davon ist auch das Risikocontrolling umfasst.
Diese Bundesminister:innen haben mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß der Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung Einvernehmen herzustellen. Die Geschäftsleitung wird unmittelbar durch das BHG 2013 und durch die Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung zur entsprechenden Umsetzung verpflichtet.
Die Gesellschaften müssen, wie Sie wissen, vier Mal im Jahr berichten, und es ist im BHG genau festgelegt, wie bei diesen Berichten vorzugehen ist und wann sie abzugeben sind.
Zu Frage 20:
Die haushaltsleitenden Organe müssen dem Bundesminister für Finanzen nicht über die Erreichung der Wirkungsziele und der Maßnahmen berichten, denn gemäß § 68 Abs. 2 und der aktuellen BMG-Novelle ist die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle im Bundeskanzleramt angesiedelt. Dort erfolgt das regelmäßige ressortübergreifende Wirkungscontrolling.
Davon umfasst sind die Angaben zur Wirkungsorientierung im Bundesvoranschlag und auch die Angaben über die internen Evaluierungen von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben.
Das ressortübergreifende Wirkungscontrolling dient der Qualitätssicherung. Die entsprechenden Berichte sind an den befassten Ausschuss des Nationalrates jeweils bis 31. Mai beziehungsweise 31. Oktober abzugeben.
Zu den Fragen 21 und 22:
Die Festlegung der Anzahl der Minister und Ministerinnen und der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ist eine politische Entscheidung, für die ich keine verfassungsrechtliche oder sonstige spezifische Zuständigkeit habe.
Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die entsprechenden Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Bundeshaushaltsgesetz festgehalten sind.
Haushaltsrechtlich – und das ist jetzt wieder mein Bereich – ist allerdings klar, dass mit dem Beschluss des Bundesvoranschlags für jedes Globalbudget verbindliche Auszahlungs- und Aufwandsobergrenzen festgelegt sind. Für größere Vorhaben besteht mit den Obergrenzen auch die Notwendigkeit, die Einvernehmensherstellung mit dem Bundesministerium für Finanzen sicherzustellen. Innerhalb dieser strikten Grenzen können die einzelnen Ministerinnen und Minister nach den Notwendigkeiten des Ressorts vorgehen.
Zu Frage 23 – „Welche Maßnahmen zur angeblichen Budgetsanierung wurden vorab mit der EU koordiniert?“ –:
Keine. Es gibt keine Koordination der Budgetmaßnahmen Österreichs mit der Europäischen Union. Die Europäische Union wird allerdings laufend über unsere Vorhaben informiert.
Diese laufende Information ist ja auch im gesamten Bereich der Regierungsverhandlungen erfolgt. Sie werden sich vielleicht daran erinnern, dass am 13. Jänner, als eine andere Regierungskonstellation verhandelt wurde, ein Brief nach Brüssel geschickt wurde und vom damaligen Finanzminister auch vorgetragen wurde. (Beifall bei Bundesrät:innen von SPÖ und ÖVP.) Eine ganze Reihe von Sanierungsmaßnahmen, die wir jetzt auch umsetzen, ist damals von den damals verhandelnden Parteien ÖVP und FPÖ der Europäischen Kommission nähergebracht worden. Das betrifft, wie Sie wissen, ganz viele Bereiche. Ich greife jetzt nur die Abschaffung des Klimabonus oder die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten heraus. Das alles steht in diesem Brief. (Beifall bei Bundesrät:innen von SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
Die aktuelle Bundesregierung hat am 13. Mai, am Tag der Budgetrede, die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen im Rahmen der beiden Bundesfinanzgesetze und der beiden Bundesfinanzrahmengesetze der Europäischen Kommission übermittelt. Alle Maßnahmen, die wir der Europäischen Kommission übermittelt haben, sind die Umsetzung des Regierungsübereinkommens und des Budgets.
Eine Einflussnahme der Europäischen Kommission oder des Europäischen Rates auf unsere Regierungspolitik und Budgetpolitik erfolgt deshalb nicht. Wir stimmen uns aber – und das ist ganz sinnvoll – laufend mit der Europäischen Kommission ab, insbesondere auch, was den mittelfristigen Fiskalstrukturplan betrifft, für den ein verpflichtender technischer Dialog mit der Europäischen Kommission stattfindet.
Zu Frage 24, zum EU-Defizitverfahren:
Das Verfahren übermäßigen Defizits gegen Österreich wird wahrscheinlich im Ecofin am 8. Juli 2025 eröffnet. Das wird deshalb eröffnet, weil Österreich nach dem Jahr 2024, als das Budgetdefizit 4,7 Prozent der Wirtschaftsleistung betrug, auch im heurigen Jahr trotz Sanierung ein Budgetdefizit von über 3 Prozent des BIPs aufweisen wird, nämlich eines von 4,5 Prozent des BIPs. Deshalb ist meiner Erwartung nach automatisch ein ÜD-Verfahren einzurichten.
Ich habe vor diesem ÜD-Verfahren überhaupt keine Angst, noch dazu, weil es die Rolle des Finanzministers im Budgetprozess verstärkt. Im Wesentlichen besteht ein ÜD-Verfahren darin, dass laufend Informationen über den Sanierungspfad ausgetauscht werden. Wer von einer Besachwaltung des österreichischen Budgets durch die europäischen Ebenen spricht, hat sich entweder noch nie mit den europäischen Fiskalregeln auseinandergesetzt oder behauptet wider besseres Wissen etwas Falsches. (Beifall bei Bundesrät:innen von SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
Zu Frage 25 – „Welche EU-verordneten Maßnahmen muss Österreich beim Defizitverfahren ergreifen [...]?“ –:
Es gibt keine EU-verordneten Maßnahmen für die österreichische Budgetpolitik. Alle von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen werden im österreichischen Fiskalstrukturplan für die Jahre 2025 bis 2029 im Detail dargestellt. Darüber hinaus sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Das Heft der Budgetpolitik haben der Finanzminister, die Bundesregierung und das Parlament in der Hand.
Zu Frage 26 –„Welche Auswirkungen hat die Eröffnung des EU-Defizitverfahrens auf das Rating Österreichs?“ –:
Keine, da sind sich alle Wirtschaftsforscher und -forscherinnen einig. Wir sehen sogar – darauf darf ich hinweisen, ohne das Argument zu stark machen zu wollen –: Der Zinsspread zwischen österreichischen und deutschen Anleihen ist, seit wir das Budget vorgelegt haben, nicht gestiegen, sondern sogar leicht gesunken. Ich möchte das nicht überbewerten, aber es zeigt, dass unser Sanierungsplan glaubwürdig ist und auch von den Finanzmärkten als glaubwürdig angesehen wird.
Zu den Fragen 27 und 28 – die Frage nach der Einhaltung der EU-Fiskalregeln und die Frage nach dem Abschluss der Sanierung –:
Es ist so, dass das Bundesfinanzrahmengesetz unser Ziel, das Ziel der Bundesregierung, festhält: dass wir im Jahr 2028 wieder auf ein gesamtstaatliches Defizit von unter 3 Prozent des BIPs kommen wollen. Das ist das Ziel der Bundesregierung, das Doppelbudget 2025/2026 legt die ersten Schritte auf diesem Weg fest.
Das heißt aber nicht, dass die Budgetsanierung dann abgeschlossen ist. In Bezug auf die nachhaltige Sanierung des Staatshaushalts werden wir auch dann eine Budgetpolitik machen müssen, die das Defizit weiter verringert und die Staatsschulden verringert. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass uns das gelingt, denn in der Bundesregierung herrscht die Überzeugung vor, dass wir das Budget zu sanieren haben, aber nicht aus Jux und Tollerei, sondern um den Standort Österreich zu stärken und vor allem die Zinszahlungen aus dem Budget im Rahmen zu halten. Eine anhaltend hohe und steigende Staatsverschuldung würde die Zinszahlungen im Budget massiv erhöhen und den Spielraum für jene Maßnahmen, für die das Budget eigentlich da ist, nämlich Investitionen in den Standort, in die Bildung, in den Klimaschutz, in die soziale Absicherung, verunmöglichen, und deshalb sanieren wir dieses Budget.
Die Budgetpolitik der Bundesregierung ist von großer Einhelligkeit getragen, und das Budget ist ein Kompromiss zwischen drei Parteien, der sich sehen lassen kann. Es ist faktenbasiert, es ist transparent, es erfolgt auf Basis von vorhandenen wissenschaftlichen Analysen und Expertise. Wir sanieren das Budget und bringen damit Österreich wirtschaftlich wieder auf Kurs. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Sumah-Vospernik [NEOS/W].)
17.00
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön, Herr Minister.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Bernard. Ich erteile es ihm.