Dr. Markus Marterbauer (aktiv)

Politische Mandate/Funktionen

  • Bundesminister für Finanzen
    03.03.2025-

Kurzbiografie

Geb.: 26.02.1965, Uppsala (Schweden)


Beruflicher Werdegang

  • Abteilungsleiter der Abteilung Wirtschaftswissenschaft und Statistik der Arbeiterkammer (AK) Wien 2011-2025
  • Vizepräsident des Fiskalrats 2006-2025
  • Universitätslektor an der Universität Wien 2000-2025
  • Universitätslektor an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien 1994-2024
  • Konjunkturreferent am Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) in Wien 1994-2011
  • Universitätsassistent am Institut für Volkswirtschaftstheorie und -politik der WU Wien 1988-1994

Bildungsweg

  • Doktoratsstudium der Volkswirtschaft an der WU Wien (Dr. rer. soc. oec. 2001)
  • Diplomstudium der Volkswirtschaft an der WU Wien (Mag. rer. soc. oec.) 1983-1989
  • Bundesgymnasium Gmunden (Reifeprüfung 1983) 1975-1983
  • Volksschule Laakirchen 1971-1975
  • Zivildienst 1990

Sonstiges

Autor folgender Bücher:
- „Angst und Angstmacherei. Für eine Wirtschaftspolitik, die Hoffnung macht.“ (mit Martin Schürz, 2022)
- „Zahlen bitte! Die Kosten der Krise tragen wir alle.“ (2011)
- „Wem gehört der Wohlstand? Perspektiven für eine neue österreichische Wirtschaftspolitik“ (2007)

Weitere Publikationen (Auswahl):
- Friedrich Hayek and Karl Polanyi. Defining Freedom: What Kind of Freedom? And Whose Freedom? (2020)
- Reformiert ihn, rettet ihn! Die Zukunft von Arbeit und sozialer Sicherheit im Sozialstaat Österreich (2008)
- Fiscal policy in the small open economy within the framework of monetary union (2000)
- Einfluss des Wirtschaftswachstums auf die Arbeitslosigkeit (2000)
- Wege zur Vollbeschäftigung – Nationalstaatliche Modelle und die europäische Dimension (1999)
- Post-Keynesian economic policy in Austria and Sweden: the employment record in a changing international environment (1998)


Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatarinnen und Mandataren selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.