RN/78
RN/78.1
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Es liegt mir ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr diesen Teil des Amtlichen Protokolls:
Tagesordnungspunkt 1:
„[...] Es liegt ein Wahlvorschlag vor, Bundesrat Ferdinand Tiefnig zum 2. Schriftführer des Bundesrates für den Rest des 1. Halbjahres 2025 zu wählen [...].
Abstimmung:
Der Wahlvorschlag [...] wird [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 2:
„[...] Abstimmung:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird [...] angenommen [...].“
Tagesordnungspunkt 3:
„[...] Die Bundesräte Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen bringen einen Entschließungsantrag [...] ein, der gemäß § 43 Abs. 4 GO-BR vervielfältigt und verteilt und in seinen Kernpunkten erläutert wird.
Abstimmungen:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird [...] angenommen [...].
Der Entschließungsantrag [...] wird abgelehnt [...].“
Tagesordnungspunkt 4:
„[...] Die Bundesräte MMag. Elisabeth Kittl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 4/1 EA ein.
Die Bundesräte Marco Schreuder, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 4/2 EA ein. Es liegt dazu ein Verlangen auf namentliche Abstimmung vor (Beilage 4/I). Dieses Verlangen ist nicht ausreichend unterstützt. Die Präsidentin stellt die Unterstützungsfrage. Das Verlangen auf namentliche Abstimmung wird nicht ausreichend unterstützt.
Abstimmungen:
Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird [...] angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 4/1 EA wird abgelehnt. [...]
Der Entschließungsantrag Beilage 4/2 EA wird abgelehnt. [...]“
RN/78.2
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Damit gilt das Amtliche Protokoll hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
RN/78.3
Einlauf
Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt fünf Anfragen, 4339/J-BR/2025 bis 4343/J-BR/2025, eingebracht wurden.
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Weg erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 26. Juni 2025, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 24. Juni, 14 Uhr, vorgesehen.
Ich wünsche allen ein gutes Nachhausekommen. (Allgemeiner Beifall.)
Die Sitzung ist geschlossen.