RN/64

9. Punkt

Wahl von Ausschüssen

Präsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Es liegt mir dazu der Antrag der Bundesräte Mag. Harald Himmer, Christian Fischer, Andreas Arthur Spanring, Mag.a Julia Deutsch, Kolleginnen und Kollegen vor, gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen, EU-Ausschuss, Ausschuss für Familie und Jugend, Finanzausschuss, Geschäftsordnungsausschuss, Gesundheitsausschuss, Gleichbehandlungsausschuss, Ausschuss für innere Angelegenheiten, Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft, Justizausschuss, Kinderrechteausschuss, Landesverteidigungsausschuss, Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Ausschuss für Sportangelegenheiten, Ausschuss für Tourismus, Kunst und Kultur, Umweltausschuss, Unterrichtsausschuss, Unvereinbarkeitsausschuss, Ausschuss für Verfassung und Föderalismus, Ausschuss für Verkehr, Wirtschaftsausschuss, Ausschuss für Wissenschaft und Forschung neu zu wählen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem gegenständlichen Antrag hinsichtlich der Wahl der genannten Ausschüsse ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.

Weiters bringe ich den gegenständlichen Antrag hinsichtlich der Zusammensetzung der genannten 24 Ausschüsse mit jeweils 13 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wobei fünf Mitglieder und fünf Ersatzmitglieder auf die ÖVP, vier Mitglieder und vier Ersatzmitglieder auf die SPÖ und vier Mitglieder und vier Ersatzmitglieder auf die FPÖ entfallen, zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Antrag hinsichtlich der Zusammensetzung der gegenständlichen Ausschüsse ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit – einstimmig. Der Antrag ist damit angenommen.

Die vorher genannten Ausschüsse sind somit gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung neu zu wählen. Im Sinne des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates sind die von den Fraktionen auf sie entfallenden Ausschussmitglieder und Ersatzmitglieder schriftlich namhaft zu machen. Diese gelten damit als gewählt. 

Die Namen der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie ihre Funktionen sind unter folgendem Link abrufbar:

RN/64.1

Ausschüsse des Bundesrates

Ich weise darauf hin, dass die genannten Ausschüsse unmittelbar im Anschluss an die heutige Plenarsitzung hier im Bundesratssaal konstituiert werden. Gehen Sie also nachher noch nicht!

Die Tagesordnung ist erschöpft.