RN/103
Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025) (80 d.B. und 145 d.B. sowie 11666/BR d.B.)
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 16.
Ich begrüße recht herzlich Frau Bundesministerin Anna Sporrer bei uns. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Berichterstatterin zu diesem Tagesordnungspunkt ist Frau Bundesrätin Verena Schweiger. – Ich bitte um den Bericht.
RN/104
Berichterstatterin Verena Schweiger, BA MA MA: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Ministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuseher:innen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile es ihm.
RN/105
16.56
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer hier herinnen und vor den Bildschirmen! Es liegt uns da ein Gesetzespaket vor, das auf den ersten Blick wie eine bloße technische Harmonisierung wirkt, in Wahrheit ist es aber ein tiefer Einschnitt in die Souveränität des österreichischen Rechtsstaats.
Ich werde jetzt auch gerne erklären, warum wir das so sehen: Der Titel „Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025“ klingt ja harmlos, tatsächlich handelt es sich aber um einen weiteren Zentralisierungsschub aus Brüssel, der von der österreichischen Bundesregierung leider wieder einmal bereitwillig – sagen wir es einmal so – umgesetzt wird; wir kennen das alle unter dem Begriff Gold-Plating.
Meine Damen und Herren, das Strafrecht ist einer der sensibelsten Bereiche staatlicher Hoheitsausübung. Wer in Österreich wegen einer Straftat verurteilt wird, wer verfolgt, überstellt oder ausgeliefert wird, darf nicht auf Zuruf fremder Instanzen oder supranationaler Einrichtungen entschieden werden. Diese Gefahr besteht aber mit diesem Gesetz. Geplant ist unter anderem eine EU-Datenbank für Drittstaatsangehörige. Jetzt wissen wir alle, grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist wichtig, vor allem im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, aber sie muss auch klar geregelt sein, und das ist hier nicht der Fall. Wir sollen jetzt Daten nach Tallinn übermitteln, aber: Wer hat Zugriff auf diese Daten? Zu welchem Zweck haben diese Menschen Zugriff? Und mit welchen Schutzmechanismen sind sie ausgestattet? – All das bleibt unbeantwortet, und somit kann man sagen: Der gläserne Bürger ist damit keine düstere Vision mehr, sondern wird zur Realität. Das ist der erste Schritt in Richtung biometrische Totalüberwachung über eine EU-Infrastruktur.
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist die Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft. Das ist eine Institution, die weder gewählt noch parlamentarisch kontrolliert wird. Sie erhält ein Mitspracherecht bei innerstaatlichen Ermittlungen, nämlich auch in Österreich. Jetzt sagen wir zwar alle, nationale Gerichtshoheit ist wichtig, aber diesbezüglich ist da dann Fehlanzeige. Es wird zwar offiziell davon gesprochen, aber sie wird damit faktisch ausgehöhlt. Ich habe es heute schon einmal gesagt, und ich wiederhole es noch einmal: Vertrauen, meine Damen und Herren, ist keine politische Kategorie. Ich vertraue einzig und allein gut ausformulierten Gesetzen – und ich sage Ihnen ganz offen: Ein solches sehe ich hier eindeutig nicht. (Beifall bei der FPÖ.) Deshalb gehört Strafverfolgung in nationale Hände – Punkt.
Ebenso kritisch ist die Ausweitung der Auslieferungspflichten. In vielen Ländern, das wissen wir, gelten andere Maßstäbe als in Österreich, insbesondere bei politisch motivierten Delikten. Wer in Österreich seine Meinung frei äußert oder zum Beispiel an Demonstrationen teilnimmt, der könnte dann in einem anderen Staat dafür strafrechtlich verfolgt werden – und die österreichische Justiz wäre dann gezwungen, eine Auslieferung durchzuführen. Das kann nicht wirklich mit unserem Verständnis von Rechtsstaat zusammenpassen und ist auch mit der Freiheit unvereinbar.
Ein EU-Haftbefehl wird mit dieser Vorlage zu einem Zwangsinstrument, was ja grundsätzlich gar nicht so schlimm wäre, wenn es wirklich nur um echte Verbrechen ginge. Wir sehen jetzt aber wieder: Es funktioniert dann auch bei Bagatelldelikten, dass ausgeliefert wird, dass der Haftbefehl gilt, ohne dass unsere Gerichte inhaltlich prüfen können. Die können dann nicht prüfen, ob das Verfahren gerechtfertigt ist, und ich sage Ihnen ganz ehrlich, meine Damen und Herren: Das kann es nicht sein! Da sind wir wieder dort: Vertrauen ist keine politische Kategorie.
Auch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wird ausgeweitet, aber nicht um echte Lücken zu schließen, sondern um Straftatbestände nach EU-Geschmack, zum Beispiel Umweltvergehen oder Marktmissbrauch, in unser Strafrecht zu überführen oder zu implementieren.
Was bedeutet das aber? – Das bedeutet eine gefährliche Moralisierung. Wir haben das in den letzten Jahren ja alle miterlebt, zum Beispiel auch im Zusammenhang mit dem Gesetz betreffend Hass im Netz. Dann heißt es auf einmal: Rechter Hass ist natürlich immer Terrorismus, und linker Hass ist immer Aktivismus. Genau davor, meine Damen und Herren, kann ich nur warnen: dass dann irgendwo in Brüssel jemand sitzt, der bestimmt, was richtig und was falsch ist, was böse und was gut ist. Das hat dann nämlich mit einem demokratischen Rechtsstaat, wie wir ihn kennen, nichts mehr zu tun. (Beifall bei der FPÖ.) Das erinnert dann eher an die Orwell’schen Wahrheitsministerien, von denen da gesprochen wurde.
Wir lehnen diese Entwicklung entschieden ab. Was hier als Anpassung verkauft wird, ist für uns ein weiterer Schritt in Richtung EU-Zentralstaat. Sie wissen, das wollen wir nicht, das geht natürlich wieder auf Kosten unserer Eigenstaatlichkeit. Wir lehnen diese Tendenzen ganz klar ab. Wir stehen für Rechtsstaatlichkeit, wir stehen für nationale Gerichtshoheit, wir stehen für den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte unserer Bürger.
Ich kann nur noch einmal betonen: Internationale Zusammenarbeit – ja – ist wichtig und richtig, aber eben nur dann, wenn Österreich selbst bestimmt, wie weit diese in unser Recht eingreift. Genau dafür, meine Damen und Herren – davon bin ich überzeugt –, wurden wir gewählt, und genau deshalb lehnen wir dieses Gesetz heute auch ab. (Beifall bei der FPÖ.)
17.02
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Manfred Mertel.
RN/106
17.02
Bundesrat Dr. Manfred Mertel (SPÖ, Kärnten): Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Kollege Schwindsackl hat heute einen richtigen Satz gesagt, den wir von der älteren Generation in den letzten Wochen bereits mehrfach gesprochen haben: Das Richtige für Österreich tun.
Heute ist ein Tag, an dem wir über Bildung, über Gesundheit, über die Sicherheit sprechen; und ich glaube, wir haben hier Übereinstimmung, dass diese drei Komponenten – Bildung, Gesundheit und Sicherheit – die Eckpfeiler unseres Zusammenlebens sind. Wenn wir über die Sicherheit sprechen, dann sprechen wir nicht nur von der sozialen Sicherheit, dann sprechen wir auch nicht nur von der rechtlichen Sicherheit, sondern wir sprechen auch von der justiziellen Sicherheit.
Gerade viele Beiträge aus dem Bundesrat haben auch heute schon gezeigt, dass man großes Vertrauen – Kollege Spanring – in unsere Justiz haben soll. Ich darf erwähnen, die Sozialdemokratische Partei ist nach acht Jahren wieder in der Bundesregierung, und ich glaube, ich darf der Frau Ministerin ein Kompliment aussprechen, dass sie sich sofort dieser Problemstellung angenommen hat und letztendlich auch im justiziellen Bereich für Sicherheit sorgt. (Beifall bei der SPÖ.)
Sicherheit bringt uns im Endeffekt Kreativität, und Sicherheit bringt auch die Entschlossenheit, zur Wettbewerbsfähigkeit Österreichs beizutragen, denn ein sicherer, justizorientierter Staat ist auch ein großer, anerkannter Standortfaktor für die Republik Österreich. Die Wettbewerbsfähigkeit, die wir für Österreich brauchen, können wir nur gemeinsam erreichen.
Ich möchte auch meine Kollegin Claudia Arpa ein bisschen zitieren, weil sie da von einem Orchester gesprochen hat. Als Demokrat, Kollege Spanring, darf ich schon sagen, dass jeder seine Instrumente spielen darf, dass wir aber letztendlich auch schauen müssen, dass wir gemeinsam Österreich voranbringen.
Wenn ich von dieser justiziellen Sicherheit spreche, so glaube ich schon, dass Ermittlungsverfahren und Erhebungsverfahren ein Zusammenwirken, ein europäisches Zusammenwirken erfordern. Gerade das Informationssystem, die Datenbank, die wir zukünftig zur Verfügung haben werden, ist ein wesentlicher Schritt, Verfahren zu beschleunigen.
Ich darf Kollegen Spanring auch ansprechen: Sie sind ja auch der Vorsitzende des Justizausschusses, und die Beamten haben dort selbst gesagt, dass dieses Zusammenwirken im europäischen Raum eine große Erleichterung ist und letztendlich auch für sie eine Entlastung darstellt. Wir alle fordern schnelle Verfahren, wir alle fordern genaue Verfahren. Ich glaube, auch der nächste Schritt ist jetzt schon vorwegzunehmen: Wir haben in dieser Woche gelesen, dass es eine Generalstaatsanwaltschaft oder Bundesstaatsanwaltschaft geben wird. Das ist eigentlich ein Schritt dazu, den österreichischen Staat auch in puncto Justiz als Wirtschaftsfaktor zu stärken. Ich glaube, die Justiz ist etwas ganz, ganz Wesentliches und braucht Zuverlässigkeit.
Kollege Spanring, Sie haben natürlich Themen angesprochen, die aus Ihrer Sicht vielleicht relevant sind, aber im Kontext ist diese Problematik nicht zu sehen, und ich glaube, dass die Frau Bundesministerin mit diesem Gesetz einen wichtigen und sehr schnellen Schritt gesetzt hat, dass wir – wenn wir davon reden, das Richtige für Österreich zu tun – diesen Schritt setzen mussten.
Ich bin dankbar und darf Ihnen recht herzlich dafür danken, dass Sie die Umsetzung der EU-Verordnungen und -Urteile so schnell wie möglich durchgeführt haben. Ich glaube, es ist ein wichtiger Schritt für Österreich, darüber zu sprechen, dass die Justiz in Österreich einen hohen Stellenwert hat und damit auch die Sicherheit, schnellere Verfahren, bessere Verfahren zu haben, dass Taten beziehungsweise Tatbestände verfolgt werden können und auch der Täter eine Sicherheit hat, dass er seine Rechte ausschöpfen kann und im Endeffekt auch dementsprechende Erhebungen, Ermittlungen durchgeführt werden.
Gestatten Sie mir aber, noch eines zu sagen: Es passt jetzt vielleicht gar nicht zu diesem Thema, aber als Bundesrat, der ein Vertreter des Bundeslandes Kärnten ist, glaube ich, es ist wichtig für uns, dass wir, wenn wir immer als Mitglieder einer Partei, die jetzt in Regierungsverantwortung ist, mit disqualifizierenden Worten bedacht werden, erwähnen und wiederholen, dass Sie es selbst in der Hand gehabt haben, die kompetenteste, klügste und sparsamste Regierung in Österreich zu sein. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen der ÖVP.) Letztendlich haben Sie diese Chance vielleicht nicht nützen wollen, obwohl ich glaube, dass Sie gute Leute in Ihren Reihen haben; aber Ihr Teamchef, wie gesagt, wollte es nicht. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Nein, ich glaube, die EU war dagegen! Weber, von der Leyen!)
Ich glaube, man sollte einen Schritt zurückgehen. Als Mitglied der Sozialdemokratischen Partei möchte ich dazu etwas sagen. Was ich jetzt zum Ausdruck bringen möchte, ist, dass es auch für uns als gewählte Mandatare in der Demokratie eine Sicherheit geben muss. Die freien Wahlen in Österreich sind ein wichtiges Merkmal für das Bestehen einer Demokratie. Wir werden genau prüfen müssen, ob Wahlvorgänge, die in Abwesenheit von Mitgliedern stattfinden, entweder eine Lücke aufzeigen oder grundsätzlich rechtlich in Ordnung sind. Wenn sie eine Lücke aufzeigen, dann ist es auch unsere Aufgabe, diese rechtlich zu schließen, weil wir, wie ich auch glaube, der österreichischen Bevölkerung zeigen müssen, dass sie darauf vertrauen kann, dass wir selbst Gesetze, die der Gesetzgeber – sprich Nationalrat und Bundesrat oder Landtag – geschaffen hat, bewusst vollziehen wollen.
Ich glaube, es ist sehr, sehr wichtig, als Sozialdemokrat zu zeigen, dass wir Solidarität leben, auch wenn es Menschen betrifft, die Mitglieder einer anderen Partei sind. Es ist ein wichtiges Zeichen, auch für die Bevölkerung, zu sagen, die Demokratie muss gelebt werden, wie es der Wähler zum Ausdruck bringt, wie auch Gemeinderatsparteien ihren Willen zum Ausdruck bringen. Natürlich gibt es auch den Actus contrarius, dass man abberufen werden kann, aber es muss alles in ordentlicher rechtlicher Form erfolgen.
In diesem Sinn danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
17.09
Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs. Ich erteile es ihr.
RN/107
17.10
Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Besucher! (Heiterkeit der Rednerin.) Ein Besucher ist hier. Geschätzte Zuschauer via Livestream! Was wir heute beraten und beschließen, mag auf den ersten Blick wie eine technische Anpassung wirken, ist es aber nicht, wie Kollege Spanring auch bereits gesagt hat – aber nicht im negativen Sinne, sondern ganz im Gegenteil: Im positiven Sinne ist es nicht einfach nur eine technische Anpassung.
In Wahrheit ist es nämlich ein kraftvolles Signal, ein Signal dafür, dass Zusammenarbeit, Vertrauen und Sicherheit über Grenzen hinweg möglich sind und auch notwendig – denn Kriminalität kennt keine Staatsgrenzen. Sie folgt nicht dem Linienverlauf auf einer Landkarte, sondern nutzt oft jede Lücke, jede Unstimmigkeit zwischen den Systemen. Umso wichtiger ist es, dass wir diese Lücken mit moderner, vernetzter und rechtsstaatlich gefestigter Strafjustiz schließen.
Die vorliegenden Gesetzesänderungen, insbesondere rund um das Strafregistergesetz, setzen wichtige europäische Vorgaben um, stärken unsere nationale Justiz und tragen dazu bei, dass Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit auch über Grenzen hinweg gewährleistet sind.
Ein zentrales Element dieser Novelle ist die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Bisher waren die Abfragen von Vorstrafen von Angehörigen aus Drittstaaten oft zeitaufwendig und fragmentiert. Künftig soll das bisherige Zentralregister auf EU-Ebene ausgeweitet werden, indem Vorstrafen von in der EU verurteilten Drittstaatsangehörigen nun auch ergänzt beziehungsweise in dieses zentrale, vernetzte System mitaufgenommen werden. Dies ermöglicht den jeweiligen Behörden in den EU-Ländern einen raschen, direkten Zugriff auf relevante Einträge. Das erhöht die Effizienz und Transparenz unserer Strafverfolgung und trägt maßgeblich zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in Europa bei.
Besonders wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang auch die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken verurteilter Drittstaatsangehöriger. Warum? – Weil gerade bei Drittstaatsangehörigen oft keine verlässlichen Identitätsdokumente vorliegen. Diese Maßnahme ist nicht nur notwendig, um Personen eindeutig zu identifizieren, sie ist auch ein starkes Instrument gegen Identitätsbetrug und ermöglicht ein rasches Handeln unserer Strafverfolgungsbehörden.
Weiters schaffen wir mit dieser Novelle auch die Voraussetzungen für einen effizienteren und rechtssicheren Austausch mit dem Vereinigten Königreich, etwa durch Änderungen im Strafregister- und im Tilgungsgesetz. Das zeigt deutlich: Auch nach dem Brexit soll das Vereinigte Königreich ein verlässlicher Partner in der internationalen Strafrechtskooperation bleiben, was für die Sicherheit in Europa wichtig ist.
Diese Novelle steht somit auf drei starken Säulen: Erstens, sie erhöht die Effizienz und Geschwindigkeit der Strafverfolgung, zweitens, sie stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und drittens, sie sichert die Grundrechte durch transparente und rechtsstaatliche Verfahren.
Kollege Spanring von der FPÖ, ich muss jetzt doch auch noch kurz auf das eingehen, was Sie gesagt haben. Sie haben gesagt, die gegenständliche Gesetzesvorlage sei „ein tiefer Einschnitt in die Souveränität des österreichischen“ Staates. Wieso? Also Ihre Argumentation ist nicht wirklich nachvollziehbar. Wir helfen uns ja gegenseitig in Europa. Diese Gesetzesvorlage dient der Sicherheit in Europa, und wir haben es vorhin schon von Kollegen Matznetter von der SPÖ gehört: Österreich ist ein kleines Land. Wir sind davon abhängig und darauf angewiesen, dass wir gut mit anderen Ländern zusammenarbeiten, indem wir uns gegenseitig unterstützen. Das ist keine einseitige Sache. Das dient der Sicherheit, uns allen in ganz Europa, und genau darum müssen wir auch froh sein über diese Möglichkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Strafjustiz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kriminalität macht an Staatsgrenzen nicht halt, unsere Justiz darf es auch nicht. Was wir hier vorlegen, ist ein starkes Bekenntnis zu einem geeinten Europa im Bereich der Strafjustiz, und zwar modern, effizient und grundrechtskonform, und ich werde diesem Gesetzespaket gerne zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
17.15
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin für Justiz Anna Sporrer.
RN/108
17.15
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Ich freue mich sehr, dass ich heute bei Ihnen als neue Justizministerin – und nicht als Wahrheitsministerin, das möchte ich anmerken – meine Premiere habe und mit Ihnen ein paar wichtige Gesetzesvorhaben, die wir hier gemeinsam auf den Weg bringen, diskutieren darf.
Es wurde schon ausgeführt: Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient in erster Linie der Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen und – Frau Bundesrätin Schwarz hat es gesagt – stärkt die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Einführung des europäischen Strafregisters, das künftig auch Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen zentral erfasst. Damit wird eine rasche und verlässliche Abfrage von Vorstrafen möglich. Das ist ein bedeutender Fortschritt für die Strafverfolgung und für das Grenzmanagement in der Europäischen Union.
Die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken unterstützt dabei die eindeutige Identifizierung, vor allem wenn keine verlässlichen Ausweisdokumente vorliegen.
Zudem enthält die Vorlage eine Reihe von Regelungen zur Umsetzung aktueller Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. Dazu zählen unter anderem neue Regelungen zum Schutz vor Doppelverfolgung, Näheres zu Ablehnungsgründen aus grundrechtlichen Erwägungen sowie die Klarstellung – ganz wichtig für uns, auch für die Strafverfolgung in Österreich –, dass einem Europäischen Haftbefehl gegenüber einem Auslieferungsersuchen eines Drittstaates der Vorrang eingeräumt wird. Auch auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wird mit diesem Beschluss reagiert.
Ergänzend werden die Bestimmungen zur praktischen Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft präzisiert. Kollege Dr. Mertel hat schon darauf hingewiesen – die Europäische Staatsanwaltschaft war auch eines der Vorbilder für ein ganz wichtiges Projekt, das wir jetzt auf den Weg bringen wollen –: der Ministerratsbeschluss von letzter Woche betreffend die unabhängige Bundes- oder Generalstaatsanwaltschaft, die wir jetzt entwickeln werden. Dafür werden wir einen breiten Diskussionsprozess aufsetzen. Ich freue mich natürlich auch darauf, das dann hier in diesem Haus mit Ihnen zu diskutieren.
Betreffend die Europäische Staatsanwaltschaft sollen Präzisierungen vorgenommen werden, die Verfahren sollen klarer und handhabbarer gestaltet werden, und es werden rechtliche Grundlagen geschaffen.
Der Brexit wurde schon erwähnt, auch wichtig: Wir wollen mit dem Vereinigten Königreich hier weiter zusammenarbeiten, um das Partnerschaftsabkommen wirksam umzusetzen, um auch die justizielle Zusammenarbeit weiterhin abzusichern.
Dieser Nationalratsbeschluss bringt unser nationales Recht auf den aktuellen Stand der unionsrechtlichen Vorgaben, schafft praktikable Verfahren und erhöht die rechtliche Verlässlichkeit in grenzüberschreitenden Strafsachen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
17.18
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön, Frau Ministerin.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/109
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie die Plätze ein.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.