RN/107
17.10
Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Besucher! (Heiterkeit der Rednerin.) Ein Besucher ist hier. Geschätzte Zuschauer via Livestream! Was wir heute beraten und beschließen, mag auf den ersten Blick wie eine technische Anpassung wirken, ist es aber nicht, wie Kollege Spanring auch bereits gesagt hat – aber nicht im negativen Sinne, sondern ganz im Gegenteil: Im positiven Sinne ist es nicht einfach nur eine technische Anpassung.
In Wahrheit ist es nämlich ein kraftvolles Signal, ein Signal dafür, dass Zusammenarbeit, Vertrauen und Sicherheit über Grenzen hinweg möglich sind und auch notwendig – denn Kriminalität kennt keine Staatsgrenzen. Sie folgt nicht dem Linienverlauf auf einer Landkarte, sondern nutzt oft jede Lücke, jede Unstimmigkeit zwischen den Systemen. Umso wichtiger ist es, dass wir diese Lücken mit moderner, vernetzter und rechtsstaatlich gefestigter Strafjustiz schließen.
Die vorliegenden Gesetzesänderungen, insbesondere rund um das Strafregistergesetz, setzen wichtige europäische Vorgaben um, stärken unsere nationale Justiz und tragen dazu bei, dass Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit auch über Grenzen hinweg gewährleistet sind.
Ein zentrales Element dieser Novelle ist die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Bisher waren die Abfragen von Vorstrafen von Angehörigen aus Drittstaaten oft zeitaufwendig und fragmentiert. Künftig soll das bisherige Zentralregister auf EU-Ebene ausgeweitet werden, indem Vorstrafen von in der EU verurteilten Drittstaatsangehörigen nun auch ergänzt beziehungsweise in dieses zentrale, vernetzte System mitaufgenommen werden. Dies ermöglicht den jeweiligen Behörden in den EU-Ländern einen raschen, direkten Zugriff auf relevante Einträge. Das erhöht die Effizienz und Transparenz unserer Strafverfolgung und trägt maßgeblich zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in Europa bei.
Besonders wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang auch die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken verurteilter Drittstaatsangehöriger. Warum? – Weil gerade bei Drittstaatsangehörigen oft keine verlässlichen Identitätsdokumente vorliegen. Diese Maßnahme ist nicht nur notwendig, um Personen eindeutig zu identifizieren, sie ist auch ein starkes Instrument gegen Identitätsbetrug und ermöglicht ein rasches Handeln unserer Strafverfolgungsbehörden.
Weiters schaffen wir mit dieser Novelle auch die Voraussetzungen für einen effizienteren und rechtssicheren Austausch mit dem Vereinigten Königreich, etwa durch Änderungen im Strafregister- und dem Tilgungsgesetz. Das zeigt deutlich: Auch nach dem Brexit soll das Vereinigte Königreich ein verlässlicher Partner in der internationalen Strafrechtskooperation bleiben, was für die Sicherheit in Europa wichtig ist.
Diese Novelle steht somit auf drei starken Säulen: Erstens, Sie erhöht die Effizienz und Geschwindigkeit der Strafverfolgung, zweitens, Sie stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und drittens, sie sichert die Grundrechte durch transparente und rechtsstaatliche Verfahren.
Kollege Spanring von der FPÖ: Ich muss jetzt doch auch noch kurz auf das eingehen, was Sie gesagt haben. Sie haben gesagt, die gegenständliche Gesetzesvorlage sei „ein tiefer Einschnitt in die Souveränität des österreichischen“ Staates. Wieso? Also Ihre Argumentation ist nicht wirklich nachvollziehbar. Wir helfen uns ja gegenseitig in Europa. Diese Gesetzesvorlage dient der Sicherheit in Europa, und wir haben es vorhin schon von Kollegen Matznetter von der SPÖ gehört: Österreich ist ein kleines Land. Wir sind davon abhängig und darauf angewiesen, dass wir gut mit anderen Ländern zusammenarbeiten, indem wir uns gegenseitig unterstützen. Das ist keine einseitige Sache. Das dient der Sicherheit, uns allen in ganz Europa, und genau darum müssen wir auch froh sein über diese Möglichkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich der Strafjustiz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kriminalität macht an Staatsgrenzen nicht halt, unsere Justiz darf es auch nicht. Was wir hier vorlegen, ist ein starkes Bekenntnis zu einem geeinten Europa im Bereich der Strafjustiz, und zwar modern, effizient und grundrechtskonform, und ich werde diesem Gesetzespaket gerne zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)
17.15
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin für Justiz Anna Sporrer.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.