RN/108
17.15
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Ich freue mich sehr, dass ich heute bei Ihnen als neue Justizministerin – als Justizministerin und nicht als Wahrheitsministerin, möchte ich gleich dazu anmerken – meine Premiere habe und mit Ihnen ein paar wichtige Gesetzesvorhaben, die wir hier gemeinsam auf den Weg bringen, diskutieren darf.
Es wurde schon ausgeführt: Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient in erster Linie der Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen und – Frau Bundesrätin Schwarz hat es gesagt – stärkt die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Einführung des europäischen Strafregisters, das künftig eben auch Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen zentral erfasst. Damit wird eine rasche und verlässliche Abfrage von Vorstrafen möglich. Ein bedeutender Fortschritt ist das für die Strafverfolgung und für das Grenzmanagement innerhalb der Europäischen Union.
Die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken – das wurde auch schon erwähnt – unterstützt dabei die eindeutige Identifizierung, vor allem wenn eben keine verlässlichen Ausweisdokumente vorliegen.
Zudem enthält die Vorlage eine Reihe von Regelungen zur Umsetzung aktueller Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. Dazu zählen unter anderem neue Regelungen zum Schutz vor Doppelverfolgung, Näheres zu Ablehnungsgründen aus grundrechtlichen Erwägungen sowie die Klarstellung – ganz wichtig für uns, auch für die Strafverfolgung in Österreich –, dass einem Europäischen Haftbefehl gegenüber einem Auslieferungsersuchen eines Drittstaates der Vorrang eingeräumt wird. Auch auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wird hier mit diesem Beschluss reagiert.
Ergänzend werden die Bestimmungen zur praktischen Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft präzisiert, und – Kollege Dr. Mertel hat schon darauf hingewiesen – die Europäische Staatsanwaltschaft war natürlich auch eines der Vorbilder für ein ganz wichtiges Projekt, das wir jetzt auf den Weg bringen wollen – der Ministerratsbeschluss von letzter Woche wurde erwähnt –: die unabhängige Bundes- oder Generalstaatsanwaltschaft, die wir jetzt entwickeln werden, wofür wir einen breiten Diskussionsprozess aufsetzen werden. Ich freue mich natürlich auch darauf, das dann hier in diesem Haus mit Ihnen zu diskutieren.
Betreffend die Europäische Staatsanwaltschaft soll eben präzisiert werden, die Verfahren sollen klarer und handhabbarer gestaltet werden, es werden rechtliche Grundlagen geschaffen.
Der Brexit wurde schon erwähnt, auch wichtig: Wir wollen mit dem Vereinigten Königreich hier weiter zusammenarbeiten, um das Partnerschaftsabkommen wirksam umzusetzen, um eben auch die justizielle Zusammenarbeit weiterhin abzusichern.
Dieser Nationalratsbeschluss bringt unser nationales Recht auf den aktuellen Stand der unionsrechtlichen Vorgaben, schafft praktikable Verfahren und erhöht die rechtliche Verlässlichkeit in grenzüberschreitenden Strafsachen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesrät:innen der ÖVP.)
17.18
Vizepräsident Michael Wanner: Danke schön, Frau Ministerin.
Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.