RN/110
Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (135 d.B. und 146 d.B. sowie 11667/BR d.B.)
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 17.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Gabriele Kolar. – Ich bitte um den Bericht.
RN/111
Berichterstatterin Gabriele Kolar: Geschätzter Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht zu Tagesordnungspunkt 17 bringen: Ich darf Ihnen den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, zur Kenntnis bringen.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme damit zur Antragstellung:
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sandra Jäckel. – Ich erteile es ihr.
RN/112
17.20
Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Frau Minister! Liebe Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseher! Heute sprechen wir über eine geplante Gesetzesänderung im Strafgesetzbuch. Da wird etwas Neues geschaffen. Es geht um das sogenannte Cyberflashing. Für alle, die mit diesem Begriff nicht vertraut sind, möchte ich es ganz kurz erklären: Es handelt sich dabei um das absichtliche und unaufgeforderte Versenden von Bildern entblößter Genitalien über digitale Kommunikationsmittel, zum Beispiel über die Messengerdienste oder über die sozialen Netzwerke.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle muss man unmissverständlich klarstellen: Solche Handlungen sind inakzeptabel! Sie werden von uns Freiheitlichen in keiner Weise toleriert. Es muss klare gesetzliche Konsequenzen geben. Das ist natürlich selbstverständlich. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Prügl [ÖVP/OÖ].)
Jetzt kommt das große Aber. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Aber, ja!) Die entscheidende Frage ist nicht, ob es eine Sanktion geben soll, sondern wie diese Sanktion ausgestaltet ist und ob der vorliegende Gesetzesvorschlag wirklich den richtigen Weg darstellt. Da haben wir Freiheitliche erhebliche Bedenken. Ein besonders kritischer Punkt ist für uns, dass europarechtliche Vorgaben dabei völlig ignoriert werden. Ich spreche konkret von der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die erst letztes Jahr verabschiedet wurde. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Das ist Ihnen immer am wichtigsten: die EU!)
Diese Richtlinien sehen nur dann eine strafrechtliche Verfolgung von Cyberflashing vor, wenn eine Handlung geeignet ist, einen schweren psychischen Schaden zu verursachen. Ein einzelnes Dickpic, so unangebracht es auch ist, fällt laut dieser Richtlinie nicht automatisch in diesen Straftatbestand. Der Empfänger hat die Möglichkeit, den Absender zu blockieren, um somit den weiteren Kontakt zu vermeiden. Mit anderen Worten: Die EU sieht da eine Erheblichkeitsschwelle vor, und genau diese Schwelle wurde im aktuellen Gesetzentwurf komplett ignoriert. Das ist für uns Freiheitliche nicht nachvollziehbar.
Was noch schwerer wiegt: Dieser Straftatbestand trifft in der Praxis besonders häufig junge Menschen, Jugendliche, die sich in der Pubertät befinden, die sich oft unüberlegt verhalten (Widerspruch bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen) und die aus Dummheit oder Gruppenzwang ein obszönes Bild weiterleiten. (Bundesrätin Herunter [ÖVP/Stmk.]: Also entschuldigen wir jetzt ...?) Da von Anfang an mit dem Strafrecht zuzuschlagen (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Genau ...!), ist aus unserer Sicht leicht überzogen. (Beifall bei der FPÖ.)
Uns Freiheitliche verwundert es umso mehr, dass von dieser Erheblichkeitsschwelle speziell in diesem Fall kein Gebrauch gemacht worden ist und sie einfach übergangen worden ist. Liebe Kollegen, junge Menschen sind noch in der Entwicklung. Sie handeln oft unreif (Widerspruch bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen), ohne die Tragweite zu verstehen. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob ein Jugendlicher eine dumme Aktion begeht (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Genau!) oder ob ein Erwachsener bewusst und gezielt andere mit solchen Bildern belästigt. Diese Differenzierung, die das berücksichtigt, findet in diesem neuen Gesetz schlichtweg nicht statt. (Beifall bei Bundesrät:innen der FPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Ruf [ÖVP/OÖ].)
Zahlreiche Jugendschutzorganisationen und die Rechtsanwaltskammer teilen unsere Bedenken. Auch sie sehen es kritisch, dass Jugendliche durch diesen neuen Straftatbestand kriminalisiert werden (Zwischenruf der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]), ohne dass ihnen die Chance gegeben wird, aus Fehlern zu lernen, ohne gleich mit dem Strafrecht in Berührung zu kommen. Das ist bei diesem neuen Gesetz einfach nicht bedacht worden, Frau Minister. Es ist einfach nicht gerechtfertigt. Da werden junge, minderjährige Menschen für dumme Aktionen kriminalisiert. Aus meiner Sicht geht es da um eine erzieherische Maßnahme, und das soll in Form eines Strafgesetzes geahndet werden. (Zwischenruf der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)
Da gibt es andere Alternativen, liebe Kollegin, Verwaltungsstrafen, Aufklärungskampagnen, verpflichtende Schulungen – dafür stehen Sie doch am meisten ein –, bevor es zum Strafrecht kommt. Das sind geeignete Instrumente, um solche Taten zu verhindern, aber auch Bewusstsein zu schaffen. Was wir aber ablehnen, ist ein Straftatbestand, der Jugendliche für unreifes Verhalten mit einer Vorstrafe belegt. (Beifall bei der FPÖ.)
Deshalb, Frau Minister, werden wir Freiheitliche dieser Gesetzesänderung in der vorliegenden Form nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
17.25
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stephan Auer-Stüger. Ich erteile es ihm.
RN/113
17.26
Bundesrat Mag. Stephan Auer-Stüger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Bei dieser Gesetzesänderung, die wir heute hier debattieren, geht es um den Schutz vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum.
Uns muss bewusst sein: Wenn wir über den digitalen Raum sprechen, dann reden vor allem bei jungen Menschen über einen Teil ihrer Lebensrealität. Ich kann Ihnen das als Vater einer 13-jährigen Tochter sagen, und ich glaube, es gibt viele Eltern hier. Das ist auch, glaube ich, oft zu Hause eine leidige Diskussion, wie viel Zeit Kinder, Jugendliche mit dem Handy verbringen. Da kann man darüber streiten, das kennen wir. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass diese Trennung zwischen analoger Realität und digitaler Realität, mit der wir noch aufgewachsen sind, vor allem bei jungen Menschen nicht mehr stattfindet. – Das ist das eine.
Die digitale Welt ist Teil der Lebensrealität von vor allem jungen Menschen. Daher ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, uns zu überlegen: Wie können wir junge Menschen in der digitalen Welt bestmöglich begleiten und, wenn es notwendig ist, bestmöglich schützen? Darum geht es heute bei dieser Diskussion. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Frau Kollegin, es tut mir leid, vielleicht habe ich Sie missverstanden – aber dann nehmen Sie es bewusst in Kauf, dass Sie missverstanden werden –: Das Versenden von Penisbildern, das Versenden von nackten Genitalien ist nie eine Bagatelle. Ehrlich gesagt, als ich 15 war, hätte ich ganz genau gewusst, was ich tue (Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.]: Da hat es aber auch kein Handy gegeben!), wenn ich meinen Penis fotografiere und auf die Idee komme, dass ich das irgendjemandem schicke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrät:innen von ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Als ich 15 war, war es halt nicht die Diskussion, ob ich das mit dem Handy tun kann. (Bundesrat Kofler [FPÖ/NÖ]: Da hat es kein Handy gegeben!) – Das ist richtig, so alt bin ich mittlerweile. Aber: Wenn irgendein 15-, 16-Jähriger auf die Idee kommt, jemandem unaufgefordert ein Bild von seinem Penis zu schicken, dann weiß er ganz genau, was er tut. Und wir sagen heute: Ganz genau das darfst du nicht! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Zwischenruf der Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.].)
Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, dass es in Ihrer Wortmeldung fast zu einer Opfer-Täter-Umkehr kommt. (Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ]: Genau!) Ich will mich ja gar nicht mit den Typen oder Frauen – das können sie ja auch machen – beschäftigen, die das verschicken. Mir geht es um die Leute – vor allem junge Mädchen –, die diese Bilder unaufgefordert bekommen. Ich wiederhole mich nochmals: Ich bin Vater einer 13-jährigen Tochter, die viel Zeit am Handy verbringt, und ich will nicht, dass ihr irgendwer unaufgefordert ein Bild von seinem Penis schickt. Darum geht es heute. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Ich will, dass meine Tochter oder irgendein Kind in der Lage ist, zu sagen: Ich habe ein Mittel in der Hand, damit ich mich dagegen wehren kann. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Ich hoffe, der Rest vom Internet ist aber dann auch gesperrt!) Das beschließen wir heute, weil das bis heute eine Lücke im Strafgesetz war. Man konnte es nicht strafrechtlich verfolgen. Das ist ein Problem. Diese Regierung – Frau Bundesministerin, vielen Dank dafür – greift das auf, und heute können wir das endlich beschließen, sodass diese Lücke geschlossen wird. (Beifall bei SPÖ und Grünen, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wenn das Versenden von Genitalbildern unaufgefordert stattfindet, ist das sexuelle Belästigung. Das ist ein Eingriff in oder ein Angriff auf die persönliche Würde der Leute, die das erhalten. Was macht das mit Menschen? – Das kann Scham hervorrufen, das kann Ekel hervorrufen, aber vor allem erzeugt es Machtlosigkeit. Die Leute sind dem ja ausgeliefert, und dann ist das passiert. Daher wollen wir den Menschen heute diese Macht wieder zurückgeben: Ihr könnt euch dagegen wehren, ihr seid dem nicht ausgeliefert!
Ich appelliere daher an alle Kolleginnen und Kollegen, heute dieser Gesetzesänderung zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
17.30
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Viktoria Hutter. – Bitte.
RN/114
17.30
Bundesrätin Viktoria Hutter (ÖVP, Niederösterreich): Danke schön, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um das sogenannte Dickpic-Verbot. Für viele mag das vielleicht sogar ein absurdes Thema sein und viele fragen sich: Warum diskutiert man das überhaupt, das sagt einem doch der Hausverstand, dass man solche Bilder nicht versendet?
Doch leider handelt es sich um ein sehr wichtiges Gesetz und um ein sehr reales Problem, das insbesondere junge Frauen und Mädchen belastet und immer häufiger auftritt. Rund die Hälfte aller Frauen zwischen 18 und 36 hat schon einmal ein solches Bild, ein Bild männlicher Genitalien, bekommen; 89 Prozent dieser Bilder wurden ungefragt verschickt. Und ja, darunter falle auch ich selbst, auch ich habe schon solche Bilder erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich ganz offen und ehrlich sagen: Wenn man sein Handy nimmt, Facebook, Insta oder was auch immer öffnet und plötzlich ein Penisbild aufpoppt, dann ist das wirklich kein schöner Anblick. (Heiterkeit bei Bundesrät:innen von ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].) Aber gut, Schönheit liegt ja bekanntlich im Auge des Betrachters, und der Absender hat sich offensichtlich gedacht: Das ist ja wirklich ein besonders sehenswertes Exemplar, das muss ich sofort fotografieren und verschicken, das muss die ganze Welt sehen!
Genau da liegt aber das Problem: Männer fotografieren ungefragt ihr bestes Stück und senden es an Frauen, zumeist an völlig fremde Frauen und Mädchen. Das ist aber nicht nur peinlich und geschmacklos, es ist übergriffig, respektlos und in vielen Fällen führt es auch zu psychischer Belastung – und Gott sei Dank ist es auch bald strafbar.
Junge Frauen und Mädchen berichten immer wieder, wie sehr sie diese Bilder schockieren, verunsichern oder sogar traumatisieren. Im Kinderrechteausschuss haben wir auch schon des Öfteren von solchen Vorfällen gehört und auch darüber, dass sich solche Vorfälle häufen. Jetzt einmal ganz ehrlich – ich frage mich das wirklich –: Macht die Anonymität des Internets manche Männer mutiger? Warum ist das ein Phänomen des Netzes und warum werden diese Bilder zumeist an völlig Fremde verschickt? Ist es vielleicht die Angst vor einer ehrlichen Reaktion im echten Leben, dass das Phänomen so oft digital auftritt?
Im Prinzip ist es egal, was der wirkliche Grund dafür ist, unsere Antwort darauf ist klar: Was im echten Leben nicht erlaubt ist, muss auch im digitalen Raum strafbar sein! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Unsere Bundesministerin Claudia Plakolm hat schon als Jugendstaatssekretärin gefordert, dass diese Form der digitalen sexuellen Belästigung und sexuellen Gewalt unter Strafe gestellt werden muss, denn: Was im Park, in der U-Bahn oder am Arbeitsplatz völlig undenkbar ist, darf nicht durch ein Handy oder einen Bildschirm verharmlost werden. Mit dem heutigen Beschluss geben wir jungen Frauen und Mädchen ein Instrument, um sich wehren zu können. Wir schaffen klare Regeln, denn ganz ehrlich: Es ist kein Kavaliersdelikt, es ist kein dummer Schulbubenstreich.
Liebe Frau Kollegin Jäckel, zu Ihrer Aussage: Ich meine, ganz ehrlich, schon unsere Kinder wissen, dass man seinen Penis nicht in der Öffentlichkeit zeigt, da können wir doch auch unsere Kinder lehren, dass man das nicht im Internet macht. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W]. – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Richtig, schon in der Aufklärung, wie sie es gesagt hat! – Zwischenruf der Bundesrätin Jäckel [FPÖ/Vbg.].)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass wir heute ein starkes und wirksames Instrument gegen das Verschicken solcher Dickpics beschließen. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Besser wäre ein Transeverbot im Kindergarten und von Frühsexualisierung, das wäre gescheit!) Ich freue mich auch, dass somit eine langjährige Forderung der Jungen Volkspartei und ein längst überfälliger Schritt hin zu mehr Respekt, mehr Sicherheit und mehr Würde im digitalen Raum umgesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
17.34
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Kittl.
RN/115
17.34
Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrte Zuseher:innen! Das Dickpic-Verbot ist ein wichtiger Schritt in der sexuellen Selbstbestimmung und im gewaltlosen Umgang mit Sexualität – auch und gerade bei Minderjährigen, denn in der Pubertät ist Sexualität ein Riesenthema. Daher müssen wir auch darauf achten, dass sich diese bei Jugendlichen in diesem Alter ohne Angst entwickeln kann.
Sexualisierte Postings, sogenanntes Cyberflashing, und das Versenden von Bildern von männlichen Genitalien tragen aber nicht zu einer guten und selbstbestimmten Sexualentwicklung bei, schon gar nicht bei jungen Frauen, aber auch nicht bei den jungen Burschen, die unkonsensuale Sexualität lernen und ungestraft damit experimentieren können. Ich möchte mich explizit bei Kollegen Auer-Stüger bedanken, erstens für die emotionale Rede, vor allem aber für das In-Verantwortung-Ziehen der jungen Männer. (Beifall bei Grünen und SPÖ, bei Bundesrät:innen der ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Es ist extrem traurig, dass 60 Prozent der jungen Frauen in Österreich schon einmal im Internet belästigt wurden. Was macht das mit den jungen Frauen, wenn sie solche Bilder erhalten? – Es macht ihnen Angst. Warum sollte ein Bursch oder ein Mann oder wer auch immer einer jungen oder älteren Frau unaufgefordert und unerwünscht ein Bild von einem männlichen Genital schicken? Wohl aus vielen Gründen, aber alle haben mit Sexualität zu tun, alle haben mit Macht zu tun, alle haben mit Sex zu tun, den Frauen in den meisten Fällen nicht haben wollen. Es fühlt sich wie eine Bedrohung an, so ein Bild zu erhalten. Nicht umsonst drohen Hassposter Frauen mit Vergewaltigung. Sie wollen ihnen Angst machen, sie wollen sie einschüchtern, sie dazu bringen, sich zurückzuziehen, sich zu schämen und den Mund zu halten, wie es auch oft wortwörtlich in den Postings steht.
Stattdessen sollten sich die schämen, die solche sexualisierte Gewalt ausüben. Ich denke da an Gisèle Pelicot: Ja, die Scham muss die Seite wechseln, die Scham muss vor allem von den Opfern zu den Tätern wechseln! (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie der Bundesrät:innen Schwindsackl [ÖVP/Stmk.] und Deutsch [NEOS/W].)
Angedrohter Sex genauso wie nicht einvernehmlicher Sex – also nicht ausdrücklich bejahter Sex – sind ein Angriff auf die körperliche und auf die psychische Versehrtheit und Integrität der Menschen, denn jemand anderer macht etwas mit uns, mit unserem Körper, mit unserem Willen. Das ist, wenn nicht ausdrücklich gewünscht, Fremdbestimmung und nicht Selbstbestimmung, und es verletzt. Es verletzt die körperliche Grenze, indem es den Schutz der Intimität und Integrität durchbricht. Sexualität muss immer konsensual sein, alles andere ist und bleibt Vergewaltigung. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Nur Ja heißt Ja‘ im Sexualstrafrecht einführen“
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, wird aufgefordert, die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes ‚Nur Ja heißt ja‘ im Sexualstrafrecht vorzubereiten und dem Nationalrat sowie dem Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bis Ende 2025 zuzuleiten.“
Ich hoffe sehr auf Ihre Zustimmung und auf die Umsetzung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht. Lassen wir endlich unseren Ruf, eines der machoidesten Länder Europas zu sein, hinter uns! – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen, bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
17.38
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/115.1
Vizepräsident Michael Wanner: Der von den Bundesräten Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „‚Nur Ja heißt Ja‘ im Sexualstrafrecht einführen“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.
Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Julia Deutsch.
RN/116
17.39
Bundesrätin Mag. Julia Deutsch (NEOS, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, diesmal nur via Livestream! Mit diesem Gesetz gehen wir einen wichtigen, wesentlichen, längst notwendigen Schritt nicht nur in Richtung Respekt und Gleichberechtigung, sondern auch im Kampf gegen sexualisierte Gewalt.
Wir reden ja heute vom sogenannten Dickpic-Paragrafen, der die unaufgeforderte Zusendung von Genitalbildern im digitalen Raum unter Strafe stellt. Und ja, ich gehöre auch zu den Frauen, die diese Bilder bereits nicht nur einmal erhalten haben, manchmal kommentarlos, manchmal war ein „Hi!“ oder vielleicht ein „Wie geht’s?“ dabei. Was genau sich die Absender dabei gedacht haben, kann ich mir beim besten Willen nicht erklären, aber ich glaube, ich spreche hier für sehr, sehr viele Frauen, die davon betroffen sind, wenn ich sage: Jetzt reicht’s!
Frau erhält diese Bilder ja oft nicht einfach von irgendwelchen Bekannten oder Freunden, nein, es sind oft Fremde – Fremde, die man noch nie gesehen hat, geschweige denn von denen man auch nur jemals auch nur irgendetwas gehört hätte. Viele dieser Zusendungen – wir haben es heute auch schon gehört – treffen junge Frauen, vielleicht gerade einmal volljährig, wenn überhaupt. Und dann ist frau fassungslos mit dieser Situation konfrontiert und fragt sich: Wie reagiere ich jetzt?
Vielleicht werden die Bilder beschämt ignoriert und gelöscht, vielleicht wird der Absender blockiert, vielleicht nimmt man auch seinen Mut zusammen und schreibt richtig unfreundlich zurück. Aber, ganz ehrlich, ich verstehe, wenn frau auch gar nicht darauf reagieren will, weil: Was soll ich denn tun, was soll ich denn sagen?, ich habe ja auch Angst: Was ist denn der nächste Schritt? Was macht denn der noch? Wie intensiv wird diese Belästigung denn noch weitergehen?
Genau da liegt das Problem: Wir haben eine massive Lücke bezüglich digitalem Raum, die wir ganz dringend schließen müssen. Ganz ehrlich: Nein, die Lösung kann nicht sein, den Absender einfach zu blockieren, und das war’s und gut ist es, denn dann wendet sich dieser Absender an die nächste Frau oder der nächste Fremde schickt mir ein Bild, das ich wirklich nicht sehen will. Es geht einfach ums Prinzip, und ich möchte das ein für alle Mal klarstellen: Man schickt nicht ungefragt seine Genitalien durch den digitalen Raum. (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Das haben wir auch gesagt!) Das macht man nicht, Punkt! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Und es kommt dann – wir haben es heute auch schon wieder gehört; ich wundere mich schon gar nicht mehr – das Argument gegen dieses Vorhaben: Es könnte dann ja auch die armen, armen Jugendlichen treffen! Ma, die sind halt ein bissi unreif, die machen halt manchmal einen blöden Fehler, die rutschen aus und die schicken mal ein Bild, und deswegen werden sie in der Sekunde kriminalisiert! – Ich sage es, wie es ist: Ich halte dieses Argument für einfach nicht haltbar. Das ist keine Frage von fehlender Reife. Das ist eine Frage auch der Bildung und der Erziehung.
Wir wissen alle – nur als plakatives Beispiel –: Stehlen ist strafbar. – Weiß ich, mache ich nicht, und wenn ich es trotzdem mache, dann muss ich mit Konsequenzen rechnen. Sexuelle Belästigung im realen Raum ist strafbar: Weiß ich, mache ich nicht, und wenn ich es trotzdem mache, dann muss ich mit Konsequenzen rechnen. –Warum sollten wir da eine Ausnahme im digitalen Raum machen? Warum? Was ist anders? Das kann mir niemand erklären, und das hat auch einen Grund.
Gerade in einem Bereich, der sich ständig und mit rasender Geschwindigkeit immer weiter verändert, sind wir Politikerinnen und Politiker einfach gefragt, zu handeln, und das tun wir jetzt auch.
Es geht aber nicht nur um den Schutz von Frauen, sondern es geht auch um eine wichtige Wirkung: Wir schärfen das Bewusstsein bei den Männern, denn es ist entscheidend, dass Männer verstehen, was in Ordnung ist und was nicht und dass das nicht nur nicht in Ordnung ist, sondern nicht normal und auch nicht harmlos ist. Vor allem gibt es keinen Konsens dabei. Konsens ist ein wesentlicher Bestandteil, egal in welcher Interaktion. Das kann nicht einfach optional sein, sondern Konsens muss Standard sein, bei allen Handlungen. Und natürlich: Spätestens wenn Genitalien involviert sind, dann muss dieser Konsens klar und deutlich gegeben sein.
Es ist Zeit, dass wir klare Grenzen ziehen und uns nicht einfach länger mit übergriffigen Verhaltensweisen abfinden. Das Schöne ist: Bald müssen wir uns nicht mehr damit abfinden, denn dafür sorgt dieser neue Paragraf, und ich glaube, ich spreche für sehr, sehr viele Frauen, wenn ich sage: vielen Dank! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
17.44
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Amelie Muthsam. Ich erteile es ihr.
RN/117
17.45
Bundesrätin Amelie Muthsam (SPÖ, Niederösterreich): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich sage es ganz direkt: Ich kenne keine einzige junge Frau, die noch nie ein ungefragtes Dickpic bekommen hat, keine einzige – nicht in einem Flirt, nicht in einer Beziehung, einfach so, auf Snapchat, auf Insta, per Airdrop, einfach in der U-Bahn.
Ich habe einmal auf meinen eigenen Social-Media-Kanälen dazu aufgerufen: nicht dazu, solche Bilder zu schicken, sondern junge Frauen dazu, ihre Erfahrungen mit mir zu teilen, und was mich da erreicht hat, hat mich nicht überrascht, aber dennoch erschüttert, denn ein Punkt ist sehr oft gekommen. Es geht nicht nur um junge Frauen, es geht vor allem um Mädchen. Viele haben geschrieben, dass sie im Alter von elf Jahren das erste Mal so ein Foto auf Social-Media-Plattformen wie Snapchat bekommen haben. Mit 13 habe ich öfter welche bekommen als jetzt mit Mitte 20.
Lassen Sie sich das einmal auf der Zunge zergehen: Das sind fremde Männer, die Fotos an Mädchen und Kinder schicken, die sie nicht kennen, und das nicht als Ausnahme, sondern regelmäßig, und bis heute war das in Österreich nicht strafbar. Anscheinend würde das ja, wenn es nach der FPÖ gehen würde, auch weiterhin so bleiben.
Ich glaube, in der Fraktion dort drüben kann man sich nicht ganz entscheiden. Bei den elfjährigen Vollbartträgern würde man am liebsten alle einsperren und die Strafmündigkeit senken (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W] – Ruf bei der SPÖ: Bravo!) – Ruf bei der FPÖ: Die sind strafunmündig! – Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Aber mit elf einen Vollbart, spannend! Glaubt ihr das?), aber wenn es dann darum geht, von jungen Burschen auch Konsequenzen einzufordern, wenn sie junge Frauen und Mädchen im Internet sexuell belästigen, zieht man eine Grenze. Das ist doch lächerlich, ganz ehrlich! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Zum Glück ändern wir das jetzt, und das ist auch richtig so, denn mit diesem neuen Straftatbestand wird auch klar: Was offline verboten ist, gilt auch online, denn sexuelle Belästigung endet nicht am Bildschirmrand. Dabei geht es nicht nur um einzelne Bilder, da geht es ganz klar um Machtverhältnisse, wie heute auch schon gesagt wurde, darum, wer entscheidet, was gezeigt wird und wer schweigen soll. Es geht um Einschüchterungen, um Grenzüberschreitung, um Kontrolle, und es geht auch darum, Frauen und Mädchen die Deutungshoheit im digitalen Raum wieder zurückzugeben.
Diese Gesetzesänderung ist ein notwendiger Schritt, aber sie ist auch ein Zeichen, und zwar ein Zeichen, dass wir die Erfahrungen von jungen Frauen nicht länger ignorieren, dass wir anerkennen, wie tief Gewalt auch im digitalen Raum verankert ist, und vor allem, dass wir junge Mädchen und Frauen ernst nehmen und ihre Anliegen auch einen Platz haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen, und das auch gesetzlich. Digitale Räume dürfen keine rechtsfreien Räume für Übergriffe sein. Wir sagen klar, wir glauben jungen Frauen, wir glauben Mädchen und wir nehmen ihre Erfahrungen ernst, denn was wir erleben, sind keine Einzelfälle. Es ist Alltag für viel zu viele junge Frauen.
Und ganz ehrlich: Wie absurd ist es denn, dass wir heute hier stehen müssen und über ein Gesetz diskutieren, das unter Strafe stellt, dass uns irgendwelche Typen einfach Bilder von ihrem Schwanz zuschicken, ohne dass wir das wollen?! Das sollte doch eigentlich der gesunde Menschenverstand lösen – aber gut, dann halt so.
Das absichtliche, unaufgeforderte Zusenden von Bildern, die Genitalien zeigen, ist kein Kavaliersdelikt. Wir haben es heute schon gehört: Es ist ganz klar sexuelle Belästigung. Respekt, Würde und körperliche Selbstbestimmung gelten überall, und zwar auch im Internet.
Diese Änderung ist ein Anfang, aber sie darf noch nicht das Ende sein, denn echte Sicherheit braucht mehr als Paragrafen. Sie braucht Bewusstsein, Aufklärung und eine klare Haltung gegenüber jeglicher Form von sexueller Gewalt. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
17.49
Vizepräsident Michael Wanner: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte.
RN/118
17.49
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Ich bedanke mich sehr für diese vielen engagierten Wortspenden, vor allem von den sehr jungen Frauen hier, die Mitglieder des Bundesrates sind. Das ist wirklich auch sehr berührend gewesen, dass Sie Ihre Erfahrungen, die Sie schon gemacht haben, mit uns geteilt haben. Das entspricht auch dem, was ich erlebt habe, als ich eigentlich noch als relativ unbekannte Ministerin unterwegs war und mich mir fremde junge Frauen angeredet haben, mich erkannt haben und sich bei mir bedankt haben, dass da jetzt endlich etwas passiert.
Es ist wirklich – man kann es nur so ausdrücken – endemisch, was da im digitalen Raum los ist. Und ja, ganz richtig, es sind schon sehr, sehr junge Mädchen betroffen. Eine junge Frau hat mir erzählt, sie war zwölf, als sie das zum ersten Mal bekommen hat. Das ist kein Scherz unter Jugendlichen, die nicht wissen, was sie tun, sondern es ist ein Übergriff, der nichts anderes ist als eine Machtdemonstration.
Und – auch ganz wichtig, es wurde gesagt –: Die jungen Frauen sollen so im digitalen Raum auch zum Schweigen gebracht und zurückgedrängt werden, sie sollen dort nicht mehr unterwegs sein. Das ist auch eine Frage vom Platzhirschentum, durch sexuelle Angriffe Frauen aus dem Raum zu vertreiben, den sie sich für sich geschaffen haben, der für sie geschaffen ist und den sie sich erobert haben.
Ja, psychische Schäden verursacht das ohnehin. In vielen Fällen, gerade bei jungen Frauen, ist das der Fall. Sie sind schockiert, wissen sozusagen nicht, wie sie damit umgehen sollen, Scham, so wurde es schon benannt. Die Scham muss die Seite wechseln. Es sind jetzt einfach die Täter zu belangen und nicht die Opfer weiter im Stich zu lassen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Warum das Strafrecht und nicht das Verwaltungsstrafrecht?, wurde schon gefragt. – Es geht da nicht um Falschparken oder Ähnliches, es ist eine gravierende sexuelle Belästigung im digitalen Raum. Wir haben schon die Debatte rund um Paragraf 218 StGB gehabt; diese zu führen, war wichtig. Sexuelle Belästigung ist im analogen Raum strafrechtlich verfolgbar und genauso auch im digitalen Raum strafrechtlich zu verfolgen. Das ist gleichwertig. Es gibt keinen Unterschied, nur weil die Belästigung am Handy passiert und halt nicht wirklich haptisch ist. Da müssen wir jetzt auch einmal ein bisschen dazulernen: dass einfach die Dinge, die im digitalen Raum passieren, vergleichbar mit dem sind, was im analogen Raum passiert, und daher ziehen wir gleich.
Bis jetzt gibt es ausschließlich sehr mühsame zivilrechtliche Möglichkeiten. Dadurch kommen auf das Opfer Kosten zu, das Opfer muss selbst aktiv werden. Ich glaube, es ist ganz wichtig, zu zeigen, dass es um ein Offizialdelikt geht. Das heißt, der Staat stellt sich hinter diese Frauen und jungen Mädchen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Der Staat ist verantwortlich dafür, dass diese jungen Frauen und Mädchen in Ruhe aufwachsen können – ohne ständig und wirklich im Übermaß diese unangenehmen Bilder zu erhalten, ohne mit derartigen Dingen konfrontiert zu werden. Ich kann Ihnen sagen, junge Frauen erleben ohnehin genug Diskriminierung in unserer Gesellschaft, nach wie vor. Das Patriarchat ist zwar nicht mehr so stark wie früher, sein Puls wird schwächer, aber das Patriarchat existiert schon noch – das muss man leider dazusagen –, obwohl wir uns jetzt schon viele Jahrzehnte um mehr Gleichberechtigung bemühen.
Ich möchte auch noch auf die Frage die jungen Herren betreffend, die da so übermütig sind und nicht wissen, was sich gehört, eingehen. Es wurde schon öfter gesagt, es ist eigentlich eh relativ einfach zu erfassen, dass man so etwas nicht macht. Aber nein, sie lassen sich verleiten oder wie auch immer. Dazu möchte ich Ihnen schon auch sagen, das können Sie ruhig den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen überlassen, wie sie mit diesen Anzeigen umgehen. Es ist eine Diversion möglich. Wenn es sich wirklich um einen dummen Bubenstreich handelt, dann wird die Staatsanwaltschaft wissen, wie sie damit umgeht, und wird natürlich diversionelle Maßnahmen erzieherischer Natur vornehmen.
Es ist nicht so, dass jeder gleich mit einer strafrechtlichen Verurteilung zu rechnen hat – nur wenn es sich wirklich darum handelt. Das können unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sehr wohl differenzieren, ob das jetzt genau dieser Übergriff ist, diese Belästigung, oder ob jetzt vielleicht wirklich einer ein bisschen zu dumm war oder sich hat verleiten lassen oder das in irgendwelchen bewusstseinsbeeinträchtigten Zuständen gemacht hat. Damit können sie umgehen.
Ich denke, es wurde sehr viel darüber gesagt. Ich danke sehr für diese Diskussion und ich bitte jetzt wirklich auch dieses Haus um Zustimmung. Es ist wichtig, dass der Staat entschlossen und effektiv handelt. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
17.55
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Spanring. Ich erteile es ihm.
RN/119
17.55
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Vizepräsident! Frau Minister! So wie es die Kollegin von den Freiheitlichen, Sandra, heute gesagt hat: Natürlich ist es nicht tolerierbar, dass solche Bilder verschickt werden, aber was wir wie gesagt an diesem Gesetz wirklich kritisieren, ist, dass es einfach überschießend ist.
Was mich an dieser Diskussion wirklich stört, ist, wie Sie sich heute alle hierherstellen und betroffen tun. Wissen Sie, warum? – Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Diese Betroffenheit vermisse ich immer dann, wenn wir hören, dass irgendwo ein Mädel von einer Gang vergewaltigt worden ist. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Ja, genau so ist es, genau so ist es, besonders bei der linken Seite. (Beifall bei der FPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)
Nicht ein Mal – nicht ein Mal! – haben Sie sich hierhergestellt, egal worum es geht, und heute stellen Sie sich hierher und tun so, als ob die Welt einstürzen würde. Natürlich ist es nicht in Ordnung, aber Sie reden von 14- und 15-Jährigen. Wissen Sie, was die heute machen? Das ist nicht mehr so wie bei uns – ich war ein Spätzünder –, aber das ist schon wieder 30 Jahre her. Sie reden von 14-Jährigen und tun so, als ob die in einer Blase wären und die Welt zusammenbrechen würde, wenn sie jetzt irgendein Bild sehen. Ich hoffe, Sie kontrollieren dann auch das Internet. Schauen Sie einmal im Verlauf nach, was die alles schauen!
Da kommen wir gleich zum Nächsten: Darüber herrscht große Aufregung – noch einmal: es ist nicht in Ordnung –, aber die Pride Parade unterstützen Sie. Dort sieht man sexuelle Handlungen oder dass Leute sich gegenseitig wie einen Hund äußerln führen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn die Stadt Wien einen Hermes Phettberg – und ich sage es jetzt auch in aller Deutlichkeit; vorhin hat es auch keinen Ordnungsruf gegeben – mit Tausenden Euro fördert, dass er sich im Stadtpark von anderen hat anschiffen lassen, dann ist das Kunst, das ist alles normal, das ist alles okay. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) – Nein. Oder beim Pudertanz: Da hat man den Kindern die Nackerten zugemutet. Ich sage Ihnen, Ihre Diskussion ist einfach an Heuchelei nicht zu überbieten! (Beifall bei der FPÖ.)
17.57
Vizepräsident Michael Wanner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
RN/120
Vizepräsident Michael Wanner: Wir gelangen zur Abstimmung. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. (Unruhe im Saal.) – Ich bitte um Ruhe, sonst überhört vielleicht irgendjemand etwas. Bitte nehmen Sie die Plätze ein.
RN/120.1
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
RN/120.2
Es liegt ein Antrag der Bundesräte Simone Jagl, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „‚Nur Ja heißt Ja‘ im Sexualstrafrecht einführen“ vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.