RN/118

17.49

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren, Mitglieder des Bundesrates! Ich bedanke mich sehr für diese vielen engagierten Wortspenden, vor allem von den sehr jungen Frauen hier, die Mitglieder des Bundesrates sind. Das ist wirklich auch sehr berührend gewesen, dass Sie Ihre Erfahrungen mit uns geteilt haben. Das entspricht auch dem, was ich erlebt habe, als ich noch eine relativ unbekannte Ministerin war: Damals haben mich mir unbekannte junge Frauen angeredet und sich bei mir bedankt dafür, dass endlich etwas in Bewegung gekommen ist. 

Es ist wirklich – man kann es nur so ausdrücken – endemisch, was da im digitalen Raum passiert. Und ja, ganz richtig, es sind tatsächlich auch sehr junge Mädchen betroffen. Eine junge Frau hat mir erzählt, sie war erst zwölf, als sie so etwas zum ersten Mal bekommen hat. Das ist kein Scherz unter Jugendlichen, die nicht wissen, was sie tun, sondern es ist ein Übergriff, der nichts anderes ist als eine Machtdemonstration. 

Die jungen Frauen sollen so im digitalen Raum auch zum Schweigen gebracht und zurückgedrängt werden, sie sollen dort nicht mehr unterwegs sein. Das ist auch eine Frage von Platzhirschentum, durch sexuelle Angriffe Frauen aus dem Raum zu vertreiben, den sie sich für sich geschaffen haben, der für sie geschaffen ist und den sie sich erobert haben. 

Ja, psychische Schäden verursacht das ohnehin, gerade bei jungen Frauen. Sie sind schockiert, wissen möglicherweise nicht, wie sie damit umgehen sollen, und empfinden Scham. Diese Scham muss die Seite wechseln. Es sind jetzt die Täter zu belangen und nicht die Opfer im Stich zu lassen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) 

Warum das Strafrecht und nicht das Verwaltungsstrafrecht?, wurde schon gefragt. – Es geht da nicht um Falschparken oder Ähnliches, es ist eine gravierende sexuelle Belästigung im digitalen Raum. Wir hatten diese Debatte rund um § 218 StGB; diese zu führen, war wichtig. Sexuelle Belästigung ist im analogen Raum strafrechtlich verfolgbar und genauso auch im digitalen Raum strafrechtlich zu verfolgen. Das ist gleichwertig. Es gibt keinen Unterschied, nur weil die Belästigung am Handy passiert und nicht haptisch ist. Wir müssen hier dazulernen: dass einfach die Dinge, die im digitalen Raum passieren, vergleichbar mit dem sind, was im analogen Raum passiert. Daher ziehen wir da gleich. 

Bis jetzt gibt es ausschließlich sehr mühsame zivilrechtliche Möglichkeiten. Dadurch kommen auf das Opfer Kosten zu, das Opfer muss selbst aktiv werden. Ich glaube, es ist ganz wichtig, zu zeigen, dass es um ein Offizialdelikt geht. Das heißt, der Staat stellt sich hinter diese Frauen und jungen Mädchen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Der Staat ist verantwortlich dafür, dass diese jungen Frauen und Mädchen in Ruhe aufwachsen können – ohne ständig und wirklich im Übermaß unangenehme Bilder zu erhalten, ohne mit derartigen Dingen konfrontiert zu werden. Ich kann Ihnen sagen, junge Frauen erleben ohnehin genug Diskriminierung in unserer Gesellschaft, nach wie vor. Das Patriarchat ist zwar nicht mehr so stark wie früher, sein Puls wird schwächer, aber das Patriarchat existiert noch – das muss man leider eingestehen –, obwohl wir uns jetzt schon viele Jahrzehnte um mehr Gleichberechtigung bemühen. 

Ich möchte auch auf das Verhalten der jungen Männer, die da so übermütig sind und nicht wissen, was sich gehört, eingehen. Es wurde schon öfter erwähnt: Es ist relativ einfach zu erfassen, dass man so etwas nicht macht, aber sie lassen sich verleiten. Dazu möchte ich Ihnen auch sagen, das können Sie ruhig den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen überlassen, wie sie mit diesen Anzeigen umgehen. Es ist eine Diversion möglich. Wenn es sich wirklich um einen dummen Bubenstreich handelt, wird die Staatsanwaltschaft wissen, wie sie damit umgeht, und wird natürlich diversionelle Maßnahmen erzieherischer Natur vornehmen. Nicht jede Person muss automatisch mit einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen. Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind sehr wohl in der Lage, zu unterscheiden, ob es sich tatsächlich um einen gezielten Übergriff oder eine Belästigung handelt – oder ob jemand einfach unüberlegt gehandelt hat, sich verleiten ließ oder sich in einem bewusstseinsveränderten Zustand befand.

Ich danke sehr für diese Diskussion und bitte auch dieses Haus um Zustimmung. Es ist wichtig, dass der Staat entschlossen und effektiv handelt. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) 

17.55

Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Spanring. Ich erteile es ihm.