RN/118
17.49
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Bundesrates! Ich bedanke mich sehr für diese vielen engagierten Wortspenden, vor allem von den sehr jungen Frauen hier, die Mitglieder des Bundesrates sind. Das ist wirklich auch sehr berührend gewesen, dass Sie Ihre Erfahrungen, die Sie schon gemacht haben, mit uns geteilt haben. Das entspricht auch dem, was ich erlebt habe, als ich eigentlich noch als relativ unbekannte Ministerin unterwegs war und mich mir fremde junge Frauen angeredet haben, mich erkannt haben und sich bei mir bedankt haben, dass da jetzt endlich etwas passiert.
Es ist wirklich – man kann es nur so ausdrücken – endemisch, was da im digitalen Raum los ist. Und ja, ganz richtig, es sind schon sehr, sehr junge Mädchen betroffen. Eine junge Frau hat mir erzählt, sie war zwölf, als sie das zum ersten Mal bekommen hat. Das ist kein Scherz unter Jugendlichen, die nicht wissen, was sie tun, sondern es ist ein Übergriff, der nichts anderes ist als eine Machtdemonstration.
Und – auch ganz wichtig, es wurde gesagt –: Die jungen Frauen sollen so im digitalen Raum auch zum Schweigen gebracht und zurückgedrängt werden, sie sollen dort nicht mehr unterwegs sein. Das ist auch eine Frage vom Platzhirschentum, durch sexuelle Angriffe Frauen aus dem Raum zu vertreiben, den sie sich für sich geschaffen haben, der für sie geschaffen ist und den sie sich erobert haben.
Ja, psychische Schäden verursacht das ohnehin. In vielen Fällen, gerade bei jungen Frauen, ist das der Fall. Sie sind schockiert, wissen sozusagen nicht, wie sie damit umgehen sollen, Scham, so wurde es schon benannt. Die Scham muss die Seite wechseln. Es sind jetzt einfach die Täter zu belangen und nicht die Opfer weiter im Stich zu lassen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Warum das Strafrecht und nicht das Verwaltungsstrafrecht?, wurde schon gefragt. – Es geht da nicht um Falschparken oder Ähnliches, es ist eine gravierende sexuelle Belästigung im digitalen Raum. Wir haben schon die Debatte rund um Paragraf 218 StGB gehabt; diese zu führen, war wichtig. Sexuelle Belästigung ist im analogen Raum strafrechtlich verfolgbar und genauso auch im digitalen Raum strafrechtlich zu verfolgen. Das ist gleichwertig. Es gibt keinen Unterschied, nur weil die Belästigung am Handy passiert und halt nicht wirklich haptisch ist. Da müssen wir jetzt auch einmal ein bisschen dazulernen: dass einfach die Dinge, die im digitalen Raum passieren, vergleichbar mit dem sind, was im analogen Raum passiert, und daher ziehen wir gleich.
Bis jetzt gibt es ausschließlich sehr mühsame zivilrechtliche Möglichkeiten. Dadurch kommen auf das Opfer Kosten zu, das Opfer muss selbst aktiv werden. Ich glaube, es ist ganz wichtig, zu zeigen, dass es um ein Offizialdelikt geht. Das heißt, der Staat stellt sich hinter diese Frauen und jungen Mädchen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Der Staat ist verantwortlich dafür, dass diese jungen Frauen und Mädchen in Ruhe aufwachsen können – ohne ständig und wirklich im Übermaß diese unangenehmen Bilder zu erhalten, ohne mit derartigen Dingen konfrontiert zu werden. Ich kann Ihnen sagen, junge Frauen erleben ohnehin genug Diskriminierung in unserer Gesellschaft, nach wie vor. Das Patriarchat ist zwar nicht mehr so stark wie früher, sein Puls wird schwächer, aber das Patriarchat existiert schon noch – das muss man leider dazusagen –, obwohl wir uns jetzt schon viele Jahrzehnte um mehr Gleichberechtigung bemühen.
Ich möchte auch noch auf die Frage die jungen Herren betreffend, die da so übermütig sind und nicht wissen, was sich gehört, eingehen. Es wurde schon öfter gesagt, es ist eigentlich eh relativ einfach zu erfassen, dass man so etwas nicht macht. Aber nein, sie lassen sich verleiten oder wie auch immer. Dazu möchte ich Ihnen schon auch sagen, das können Sie ruhig den Staatsanwälten und Staatsanwältinnen überlassen, wie sie mit diesen Anzeigen umgehen. Es ist eine Diversion möglich. Wenn es sich wirklich um einen dummen Bubenstreich handelt, dann wird die Staatsanwaltschaft wissen, wie sie damit umgeht, und wird natürlich diversionelle Maßnahmen erzieherischer Natur vornehmen.
Es ist nicht so, dass jeder gleich mit einer strafrechtlichen Verurteilung zu rechnen hat – nur wenn es sich wirklich darum handelt. Das können unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sehr wohl differenzieren, ob das jetzt genau dieser Übergriff ist, diese Belästigung, oder ob jetzt vielleicht wirklich einer ein bisschen zu dumm war oder sich hat verleiten lassen oder das in irgendwelchen bewusstseinsbeeinträchtigten Zuständen gemacht hat. Damit können sie umgehen.
Ich denke, es wurde sehr viel darüber gesagt. Ich danke sehr für diese Diskussion und ich bitte jetzt wirklich auch dieses Haus um Zustimmung. Es ist wichtig, dass der Staat entschlossen und effektiv handelt. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
17.55
Vizepräsident Michael Wanner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Spanring. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.