RN/124
18.05
Bundesrätin Barbara Prügl (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Standesbeamtin frage ich bei der Trauung die Verlobten immer: Willst du aus eigenem und freiem Willen die Ehe eingehen mit dieser Person? Und da kommen wir dem schon auf den Punkt: „aus eigenem und freiem Willen“.
Mit dem Versprechen und der Bejahung der Frage wird die Ehe rechtsgültig, auch wenn es nüchtern betrachtet eigentlich ein bloßer Vertrag ist. Doch dahinter steckt viel mehr: Es ist ein umfassender Vertrag, der gerade Minderjährige in ihrer Entscheidung definitiv überfordert. Wir wissen, dass gerade bei sehr jungen Menschen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Ehen eben nicht immer freiwillig eingegangen werden. Und gerade junge Mädchen werden innerhalb der Familie dabei sehr großem Druck ausgesetzt. Sich diesem zu widersetzen, fällt oft sehr schwer.
Das Eheverbot für unter 18-Jährige ist daher eine klare Ansage: Wir machen Schluss mit Kinderehen. Wir schützen Minderjährige. Wir schützen junge Frauen. Wir stärken das Kindeswohl für alle Mädchen und junge Menschen, die in Österreich leben. Das Eheverbot für Minderjährige stärkt vor allem die Rechte von jungen Menschen und insbesondere junge Frauen. Mit dem Eheverbot stärken wir aber auch definitiv die Mädchen im selbstbewussten Heranwachsen.
Wie sieht die Regelung nun konkret aus? – Ab 1. August dürfen nur mehr jene heiraten, die volljährig sind, also das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wir haben bislang eine Regelung gehabt, die eigentlich auch grundsätzlich eine Eheschließung für unter 18-Jährige verboten hat, es hat aber eine Ausnahme gegeben, und das ist gerade der springende Punkt, die Ausnahme war nämlich, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren mittels Zustimmung der Eltern oder mittels gerichtlicher Genehmigung dann für ehefähig erklärt wurden, und das fällt mit dieser Regelung nun definitiv weg. Das gilt natürlich auch für eingetragene Partnerschaften.
Was noch dazukommt, ist das Eheverbot für Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie, also dass in Zukunft der Cousin die Cousine oder der Onkel die Nichte nicht mehr heiraten darf. Ich meine, das ist, und das möchte ich betonen, aus medizinischen Gründen – und es ist, glaube ich, auch unser Auftrag, für die Gesundheit der Menschen in Österreich zu sorgen – absolut richtig und wichtig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir von der Volkspartei halten das, was wir vor der Wahl versprochen haben: die Modernisierung des Eherechts mit dem Verbot von Kinderehen.
Ich möchte hier schon noch ein Thema ansprechen, und zwar: In Österreich gilt das Eherecht des Herkunftslandes. Das heißt, dass Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, in Österreich anerkannt werden, wenn die Ehepartner mindestens 14 Jahre alt sind. Da ist noch der Haken. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Und ich bin wirklich froh und dankbar, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dass da jetzt eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, um eine ordentliche und vernünftige Lösung zu finden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Eheverbot für unter 18-Jährige sagen wir ganz klar Nein zu Kinderehen, Nein zu Ehen unter Druck. Und wir sagen auch ganz klar Ja zur Stärkung des Selbstbewusstseins junger Frauen und Ja zu mehr Kinderschutz. – Danke für die Einstimmigkeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie der Bundesrätin Deutsch [NEOS/W].)
18.09
Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Andreas Arthur Spanring. Ich erteile es ihm.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.