RN/125

18.09

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Kollegen im Bundesrat! Sehr geehrte Zuschauer! Jetzt habe ich endlich einmal die Möglichkeit, dir, lieber Herr Präsident, auch persönlich zu sagen: Alles Gute für deine Präsidentschaft! Ich freue mich auf ein gutes halbes Jahr.

Wir beraten heute ein Gesetz, meine Damen und Herren – wir haben es jetzt schon gehört –, das an der Oberfläche als Maßnahme zum Kinderschutz verkauft wird, und in Teilen ist es das natürlich auch – denn ja, es ist selbstverständlich richtig und längst überfällig, dass in Österreich keine minderjährige Person mehr zur Ehe gedrängt oder gar gezwungen werden kann, auch nicht mit einem Gerichtsbeschluss, so war es bisher möglich, mit dem man dann einem 16-jährigen Mädchen zum Beispiel eine vermeintliche Ehefähigkeit attestiert hat. Damit ist jetzt Schluss. Die Abschaffung dieser Ausnahme meine Damen und Herren, begrüßen wir Freiheitliche mit Nachdruck, und ja – jetzt werde ich gleich das Vorurteil der Kollegin Schweiger bestätigen –, wir alle wissen – zumindest uns ist es klar, jene, die den Tatsachen ins Auge sehen –, woher dieses Problem in Wahrheit kommt: Es kommt aus Parallelgesellschaften, die durch jahrelange verfehlte Migrationspolitik herangezüchtet wurden; so ist es. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.) 

Zwangsehen, Kinderehen und innerfamiliäre Ehen sind keine Erscheinungsbilder des österreichischen Kulturkreises. Mich würde ja interessieren, Frau Kollegin Schweiger, da Sie das heute erklärt haben: Wo gibt es denn das in Österreich? Ich habe jetzt noch einmal meine Kollegen gefragt, ob es das irgendwo vorkommt. Also ich komme aus Sieghartskirchen, das ist eine ländliche Gegend, ich weiß, Sie sind aus der Stadt, da ist das natürlich überhaupt nicht möglich, denn auch eine Abgeordnete der Grünen hat gesagt, am Land kann das vorkommen. – Na dann zeigen Sie mir die Familien, wo es dieses Problem gibt. Geben tut es das zu 99,9 Prozent bei den Zugewanderten. Wissen Sie, Frau Kollegin, wenn Sie sagen, wir haben nur dieses eine Thema, dann muss ich sagen, ja, das ist halt ein Problem, wenn es genau da das Problem mit der Zuwanderung gibt. Aber dann würde ich Ihnen einmal raten: Öffnen Sie die Augen! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben mit Ihrer Politik genau diese Praktiken nach Österreich importiert. Das gehört weder nach Wien noch nach Linz, aber es gehört auch nicht in irgendein Hinterzimmer, nämlich jener Communities, in denen das Wort des Familienoberhauptes – wie wir heute schon von der Frau Ministerin gehört haben: Patriarchat – mehr zählt als das österreichische Recht. Das kann es nicht sein! 

Wie gesagt, im Nationalrat hat auch eine grüne Abgeordnete behauptet, dass das nicht nur bei den Zuwanderern so ist, sondern das gibt es am Land. Mhm, am Land kommt das oft vor! Also wie gesagt ich kenne das nicht. Wenn es wirklich einmal vorkommt, dann ist es eine Ausnahme, aber ich kenne keinen einzigen Fall. (Zwischenruf des Bundesrates Peterl [SPÖ/NÖ].)

Danach hat sich die grüne Abgeordnete verstiegen und hat gesagt: Na ja aber da gab es doch etwas. Da gab es die Kaiserin Sisi, die ist 1854 – am 24. April, das nur so nebenbei – mit 16 Jahren verheiratet worden! – Ja, stimmt, das ist rückständig, und das gibt es heute Gott sei Dank nicht mehr, weil es nicht mehr zeitgemäß ist. Was ich aber schon an diesem Vergleich der grünen Abgeordneten sehr amüsant finde, ist, wenn dann gerade eine grüne Mandatarin damit eine Kultur als rückständig bezeichnet, in der solche Kinderehen heute nach wie vor Realität sind, natürlich ohne zu begreifen, was sie da eigentlich gerade gesagt hat. Aber gut, ich nehme das hin, in 170 Jahren oder 171 Jahren, wenn man genau ist, kann sich eine Gesellschaft auch weiterentwickeln, manche schneller als andere. 

Daher ist es vollkommen richtig, dass künftig keine Ehe mehr zwischen 16-Jährigen und irgendjemand anderem möglich sein wird, und es ist ebenso richtig und wichtig, dass Verwandtenehen – Cousin mit Cousine, Neffe mit Tante, wie auch immer – untersagt werden, nicht nur aus moralischen, sondern – wie wir es gehört haben – aus medizinischen Gründen. Genau so ist es. Das bestätigen übrigens auch Fachmeinungen. 

Dass damit auch gleichgeschlechtliche Verbindungen innerhalb dieser verwandtschaftlichen Nähe ausgeschlossen werden, ja, das ist ein logischer Schritt in der Rechtssystematik. Ebenso klar muss aber auch gesagt werden, dieses Gesetz ist sehr wohl in erster Linie Symbolpolitik, denn, wie wir gerade von meiner Vorrednerin gehört haben, wenn sie zum Beispiel ins Ausland fahren und sich dort verheiraten, wenn sie 14 Jahre alt ist, und dann retour kommen, wird diese Ehe in Österreich anerkannt. 

Wir wissen ganz genau, das schützt eben genau das einzelne Mädchen in Österreich formell vor der Zwangsehe, aber es schützt eben nicht die Gesellschaft in diesen Milieus, wo diese Ehen nämlich trotzdem sozial erzwungen werden – ohne Standesamt in Österreich, ohne Trauschein in Österreich, aber durch massiven familiären Druck. Das gibt es nach wie vor. – Und nein, meine Damen und Herren, und nein, Frau Kollegin Schweiger, in Österreich gibt es das eben nicht (Beifall bei der FPÖ), zumindest nicht bei österreichischen Familien. 

Was wir brauchen, meine Damen und Herren, das ist mehr als nur diese Symbolpolitiknovelle. Wir werden ihr natürlich zustimmen, weil es ein guter erster Schritt ist, aber wir brauchen wirklich beinharte Aufklärung. Wir brauchen strafrechtliche Konsequenzen, und vor allem brauchen wir den Mut, die Dinge auch beim Namen zu nennen und nicht zu sagen: Boah, nur die böse FPÖ spricht das immer an! – Ja wir haben den Mut, das ist der Unterschied. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Was ist der Unterschied zwischen Dickpics und einer Minderjährigenehe?) – Herr Kollege, ich weiß, Sie sind auch ein bisschen verhaltensauffällig, aber Ihnen erkläre ich gerne den Unterschied: Der Unterschied ist, ob ich ein Bild geschickt bekomme, oder ob ich mit 14 Jahren – als junges Mädchen – verheiratet werde und dann vielleicht mit einem 50-jährigen Sex haben muss. Das ist ein kleiner Unterschied! Das verstehen Sie bei der SPÖ nicht, darum sind Sie auch für Transsexuelle in Kindergärten und andere Dinge – wir nicht! Wir nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Wollen Sie noch etwas sagen, Herr Peterl? Wollen wir über die Frühsexualisierung in Kindergärten reden, die auch Sie befürworten? (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Gerne! Gerne!) Noch einmal: Das ist eine heuchlerische Diskussion auf höchstem Niveau!

Wir Freiheitliche sind die Einzigen, die diese Problematik auch aussprechen. Da muss ich jetzt wieder einmal die ÖVP anschauen, weil ich mir wünschen würde, dass die ÖVP in letzter Zeit nicht so verdammt linkslastig ist. Das ist furchtbar. Seid doch endlich wieder konservativ! Kommt zu euren Werten zurück! Das gibt es doch nicht. 

Genau deshalb, meine Damen und Herren, stimmen wir heute diesem Gesetz zu, nicht wegen, sondern trotz dieser Regierung, weil sie in diesem einen Punkt einmal richtig unterwegs ist – punktuell spät und wie so oft halt leider nur halbherzig. (Bundesrat Peterl [SPÖ/NÖ]: Ihr hättet es ja schon machen können! Wart ihr nicht in der Regierung? – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Peterl ...!)

Eines ist aber klar, meine Damen und Herren, das kann eben nur der erste Schritt sein. Weitere Schritte müssen folgen: mit echten Konsequenzen für die Integrationsverweigerer, für religiöse Extremisten und für jene, die Frauen und Kinder als ihren Besitz betrachten; da nehme ich jetzt vereinzelt wieder Österreicher mit hinein, denn das Problem gibt es natürlich bei uns auch manchmal.

Ja, auch dazu zählt oftmals das brutale Verbrechen – Frau Minister, das habe ich auch Ihrer Vorgängerin immer wieder gesagt – der Genitalverstümmelung, das unter dem Deckmantel der Kultur oder der Religion leider nach wie vor stattfindet und das oftmals verharmlost oder totgeschwiegen wird. Wieder für Frau Bundesrätin Schweiger: Auch das ist kein traditionell österreichisches Problem. (Beifall bei der FPÖ.) 

18.17

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Claudia Hauschildt-Buschberger. Ich erteile es ihr. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 65 Abs. 2 GO-BR autorisiert.