RN/129

19. Punkt bis 21. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Amtshaftungsgesetz, das Organhaftpflichtgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Informationssicherheitsgesetz, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen (Bundesstelle für Sektenfragen), das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“, das Zivildienstgesetz 1986, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz, das Notarversorgungsgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz, das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, das Tiergesundheitsgesetz 2024, das Zoonosengesetz, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Tierarzneimittelgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Seniorengesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz 2024, das Ärztegesetz 1998, das Apothekerkammergesetz 2001, das Arzneimittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Gehaltskassengesetz 2002, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz 2021, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Zahnärztekammergesetz, das Hebammengesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020, das IQS-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Glücksspielgesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Buchhaltungsagenturgesetz, das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 2018, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz 2019, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Nationalbankgesetz 1984, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Universitätsgesetz 2002, das Tierversuchsgesetz 2012, das Sicherheitspolizeigesetz, das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, das Bundes-Krisensicherheitsgesetz, das Passgesetz 1992, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das BFA-Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz, das BBU-Errichtungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahrgesetz 1967, das Unfalluntersuchungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Datenschutzgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die Zivilprozessordnung, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Militärbefugnisgesetz, das Standort-Entwicklungsgesetz, das Wettbewerbsgesetz, das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Investitionskontrollgesetz, das Notifikationsgesetz 1999, das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert werden (Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz) (129 d.B. und 151 d.B. sowie 11651/BR d.B. und 11654/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz geändert wird (130 d.B. und 152 d.B. sowie 11655/BR d.B.)

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (134 d.B. und 153 d.B. sowie 11656/BR d.B.)

Präsident Peter Samt: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 19 bis 21, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Berichterstatterin zu den Punkten 19 bis 21 ist Frau Bundesrat Klara Neurauter. Ich bitte um ihren Bericht.

RN/130

Berichterstatterin Klara Neurauter: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich darf drei Berichterstattungen vortragen:

Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und viele weitere Gesetze geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, somit komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, somit komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe noch den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor, somit komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Peter Samt: Ich danke für die Berichte. 

Wir gehen in die Debatte ein. 

Zuvor möchte ich Herrn Bundesminister Alexander Pröll - - (Rufe bei der ÖVP: Staatssekretär!) – Staatssekretär, Verzeihung! (Heiterkeit und Beifall bei Bundesrät:innen von ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Schwindsackl [ÖVP/Stmk.]: Er weiß schon mehr!) Einmal hingesetzt im Bundesrat und schon ein Aufstieg. Willkommen im Bundesrat, Herr Staatssekretär.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Werner Gradwohl. Ich erteile es ihm.

RN/131

18.32

Bundesrat Werner Gradwohl (FPÖ, Steiermark): Danke, Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Werte Bundesräte und geschätzte Österreicher, die diese Plenarsitzung noch verfolgen und nachsehen! Am 1. September treten das neue Informationsfreiheitsgesetz und begleitende Verfassungsbestimmungen in Kraft. Damit wird nicht nur die Amtsverschwiegenheit endgültig aus der Verfassung gestrichen, auch die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder werden hinfällig. 

Künftig ist im Informationsfreiheitsgesetz beziehungsweise in Artikel 22 B-VG geregelt, welche Informationen zu veröffentlichen beziehungsweise zu erteilen sind und in welchen Fällen sich Behörden und öffentliche Stellen weiterhin auf Geheimhaltungspflichten berufen können. So sind Auskünfte dann zu verweigern, wenn dadurch die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet würde, die zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens geboten ist, oder zwingende Integrations- und außenpolitische Gründe das erfordern. Auch Rechte Dritter wie der Datenschutz und das Urheberrecht sind zu beachten. Ebenso bleiben Dokumente, die der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, vertraulich. 

Im Speziellen zur Amtsverschwiegenheit: Konkret wird im Justizbereich etwa die aktuelle Regelung in § 310 StGB – „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ – durch die neue Strafbestimmung „Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung“ ersetzt. Diese Strafbestimmung soll dann zur Anwendung kommen, wenn Beamte oder ehemalige Beamte Informationen erteilen oder verwerten, zu deren Geheimhaltung sie gesetzlich verpflichtet sind, und dadurch ein öffentliches oder überwiegendes berechtigtes privates Interesse gefährdet ist, wobei die Strafandrohung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe dieselbe bleibt. 

Entsprechende Anpassungen sind auch im Beamten-Dienstrechtsgesetz und im Vertragsbedienstetengesetz erforderlich. Statt auf die Amtsverschwiegenheit zu verweisen, werden künftig jene Tatbestände, die laut Verfassung weiterhin zur Geheimhaltung verpflichten, explizit aufgezählt. 

Dann ein wesentlicher Punkt, Veröffentlichung von Förderungen ab 1 500 Euro: Größere inhaltliche Änderungen sind im Transparenzdatenbankgesetz vorgesehen. Angelehnt an die im Informationsfreiheitsgesetz verankerten Bestimmungen, wonach Verträge ab einem Wert von 100 000 Euro künftig jedenfalls zu veröffentlichen sind, sollen ab September auch sämtliche staatlichen Förderungen, die nicht an Privatpersonen gehen, der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, wobei ein Schwellenwert von 1 500 Euro vorgesehen ist. Unternehmer beziehungsweise Unternehmerinnen, die höhere Subventionen erhalten, werden im Transparenzportal namentlich ausgewiesen. Davon sind auch Steuererleichterungen und Sachleistungen umfasst. Die Daten sind monatlich zu aktualisieren und werden zur Wahrung der datenschutzrechtlichen Verhältnismäßigkeit begrenzt auf fünf Jahre bereitgestellt. 

Darüber hinaus sollen der Datenbestand der Transparenzdatenbank erweitert und die Datenqualität verbessert werden. So wird eine Rechtsgrundlage für die Erfassung von Steuererleichterungen geschaffen, nachdem derzeit nur ertragsteuerliche Ersparnisse umfasst sind. Außerdem sollen Zuschüsse von Gebietskörperschaften auch dann als Gesellschafterzuschüsse gewertet werden, wenn die jeweilige Kapitalgesellschaft nicht zu 100 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand steht. Die bisherige Bestimmung, wonach alle über das Transparenzportal abgerufenen Daten jedenfalls der Geheimhaltung unterliegen, entfällt, wobei der vertrauliche und zweckgebundene Umgang mit den abgefragten Informationen dafür nicht berührt ist, wie in den Erläuterungen festgehalten wird. 

Die berechtigten Interessen der betroffenen Personen sind dennoch weiter zu wahren. Gemeinden unter 5 000 Einwohnern sind von dieser vorausschauenden aktiven Veröffentlichungspflicht ausgenommen, wodurch ÖVP-Ortskaiser weiterhin nur auf Bürgeranfragen Auskünfte erteilen müssen, was unter Umständen Repressalien verursacht. Rund 61 Prozent der Bevölkerung, die in circa 62 Gemeinden wohnen, sollen in den Genuss der proaktiven Veröffentlichung kommen. 

Wir Freiheitliche stehen für größtmögliche Transparenz bei gleichzeitiger Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Es wäre daher angebracht gewesen, allen Gemeinden die proaktive Veröffentlichung vorzuschreiben und nicht erst ab einer Einwohnerzahl von 5 000 oder mehr. Damit können diese Ortskaiser auch weiterhin nach Belieben schalten und walten. Sie müssen zwar Auskünfte erteilen, aber eben nur auf konkrete Anfrage der einzelnen Bürger. 

Als gelernter Österreicher weiß man, dass es für Bürger in diesen Gemeinden dann schwierig wird, wenn sie sich in der Form mit dem Bürgermeister anlegen. Wir fordern daher, in allen Gemeinden Informationen vorausschauend aktiv zu veröffentlichen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es kommt da sogar zu Verschlechterungen gegenüber der jetzt schon geltenden Rechtslage. Bislang mussten auf Verlangen alle Studien, Gutachten und Umfragen veröffentlicht werden, die von der öffentlichen Hand in Auftrag gegeben wurden, solange nicht unter bestimmten Umständen Geheimhaltung geboten war. Für alle Gemeinden unter 5 000 Einwohnern fällt das jetzt komplett weg. Ins öffentliche Interesse ist eine solche Datenbank geraten, als dort die Coronaförderungen –teilweise berechtigt, aber sehr häufig unkontrolliert und höchst intransparent – über eine eigens errichtete Agentur an Gewerbetreibende als Wirtschaftsförderung ausgeschüttet worden sind. Diese Vorgangsweise hat unter anderem auch dafür gesorgt, dass wir ein so derart hohes Budgetloch zu verkraften haben. 

Weshalb damals überhaupt eine eigene Agentur eingesetzt wurde, um diese Coronahilfen zu verteilen, ist ja sowieso ein Rätsel – Österreich verfügt über ein Netz von Finanzämtern mit versierten Beamten, die dafür auch bestens geschult und dazu befähigt sind –, aber: „Koste es, was es wolle“, war da die Regierungsdevise von Schwarz und Grün. 

Im Gesamten ist dieses Gesetz deshalb abzulehnen, da es in relevanten Bereichen zu Verschlechterungen kommt. (Beifall bei der FPÖ.)

18.40

Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Franz Ebner. Ich erteile es ihm. 

RN/132

18.40

Bundesrat Mag. Franz Ebner (ÖVP, Oberösterreich): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Herr Kollege Gradwohl, ich muss Ihnen einerseits gratulieren – Sie haben große Teile des Gesetzes sehr sachlich und auch sehr richtig dargestellt –, aber wogegen ich mich schon verwahre, ist die Bezeichnung ÖVP-Ortskaiser für unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister: Das ist überhaupt nicht in Ordnung! Unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind jene Politikerinnen und Politiker, die das höchste Vertrauen genießen, weil sie am nächsten am Menschen sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Diese Bezeichnung ist einfach untragbar. 

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz setzen wir heute einen Schritt für mehr Transparenz und Bürgernähe in Österreich. Per 1. September findet ein Paradigmenwechsel statt: weg vom Amtsgeheimnis hin zum Recht auf Information für die Bürgerinnen und Bürger, hin zu einer moderneren Verwaltung, die auf Offenheit und Transparenz setzt – die Grundlagen dafür wurden ja bereits im Informationsfreiheitsgesetz gelegt. Das bedeutet, dass die staatlichen Stellen nicht mehr grundsätzlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind, sondern Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv veröffentlichen müssen, und Bürgerinnen und Bürger auch das Recht haben, betreffend Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen und diese zu erhalten. Das bedeutet: Die Informationserteilung wird zur Regel, die Geheimhaltung zur Ausnahme. 

Das bringt einige Vorteile: einerseits mehr Transparenz, Bürger können sich besser über die Tätigkeiten der Verwaltung informieren und nachvollziehen, wie Entscheidungen getroffen werden. Das stärkt das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Institutionen, und unsere Verwaltung wird dadurch auch moderner. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrät:innen Reisinger [SPÖ/OÖ] und Kittl [Grüne/W].) Ich bin auch davon überzeugt, dass durch die Offenlegung von Informationen das Vertrauen in die Verwaltung gestärkt wird. Und es wird auch die Bürgerbeteiligung gestärkt: Mit mehr Informationen können die Bürger auch besser an politischen Prozessen teilnehmen. 

Mit dem heutigen Beschluss werden insgesamt mehr als 100 Gesetze geändert, die noch auf das Amtsgeheimnis, auf die Amtsverschwiegenheit verweisen, und diese umfassenden Anpassungen stellen unter anderem sicher, dass die Geheimhaltungspflichten nur dort bestehen, wo sie sachlich auch gerechtfertigt sind. Und ganz wichtig: Das Gesetz sorgt auch für klare Regelungen und Leitlinien, die von der Datenschutzbehörde und dem Bundeskanzleramt bereitgestellt werden. Diese Unterstützung stellt eben sicher, dass Beamte und Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter die neuen Anforderungen gut erfüllen können. 

Das Transparenzdatenbankgesetz hat Herr Kollege Gradwohl erwähnt, das brauche ich nicht zu wiederholen. 

Ich betone abschließend, dass das Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz eben ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen und transparenten Verwaltung ist. Es stärkt die Rechte der Bürger, fördert das Vertrauen in unsere Institutionen und trägt somit auch zu einer lebendigen Demokratie bei. 

Ich werbe um Ihre Zustimmung und damit für mehr Offenheit und Transparenz in Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesrät:innen der SPÖ.)

18.44

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat MMag. Elisabeth Kittl. Ich erteile es ihr. 

RN/133

18.44

Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA (Grüne, Wien): Vielen Dank, sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher:innen! Ja, am 1. September tritt das in unserer grün-türkisen Regierungszeit endlich beschlossene Informationsfreiheitsgesetz in Kraft (Zwischenruf des Bundesrates Himmer [ÖVP/W]), und das verfassungsmäßig verankerte Amtsgeheimnis ist damit abgeschafft – als eines der letzten in Europa. Das ist für mich und für uns Grüne ein Riesenmeilenstein und öffnet die Türen zu einer – wir haben es vorhin auch von Herrn Kollegen Ebner gehört, ich gehe da mit ihm mit – bürger:innenfreundlichen, nachvollziehbaren und damit vertrauenfördernden öffentlichen Verwaltung. 

Es ist aber auch ein Riesenmeilenstein für jene Menschen, die sich für Politik interessieren, die in der Oppositionspolitik arbeiten, und für die, die über Politik berichten, sie vermitteln oder kritisieren. Und es ist auch ein Erfolg für die Verwaltung, die danach trachtet, dass sie ihre Entscheidungen besser und auch fundierter erklären kann. 

Das ist ein extrem positiver Handlungsansatz, der in der Umsetzung zu einer bevölkerungsfreundlicheren, gemeinwohlorientierteren Verwaltung führen kann. Und das alles – professionelle Medien und transparente Verwaltung – sind wichtige Bausteine für eine funktionierende demokratische Gesellschaft, in der die Bürger:innen informiert diskutieren und freie Wahlentscheidungen treffen können. Daher noch einmal – weil wir Grüne lange, lange, lange, lange dafür gekämpft haben –: Gerade in Zeiten der Demokratiemüdigkeit ist unter grüner Regierungsbeteiligung mit dem Grundrecht auf Information etwas Großes und Wichtiges gelungen. 

Leider haben Sie aber, sehr geehrte Kolleg:innen von den Regierungsparteien, neben einigen Transparenzlücken eine schwerwiegende Lücke gelassen: Sie haben die Abschaffung des Amtsgeheimnisses im Bundesarchivgesetz vergessen. Durch die Übergabe von Akten an das Staatsarchiv wird es Behörden – und dazu zählen natürlich auch Ministerien und Minister:innen – ermöglicht, das Recht auf Information der Bürger:innen zu umgehen. Werden Akten zum Beispiel durch eine Ministerin an das Staatsarchiv übergeben, können sie bis zu 25 Jahre lang versiegelt werden. Das Bestehenbleiben dieser Möglichkeit konterkariert also das Recht auf Information. 

Ich muss leider sagen: Ich befürchte, dass diese Lücke nicht unabsichtlich offengeblieben ist, und diese Befürchtung nährt die Tatsache, dass die Regierungsparteien unseren Antrag auf Anpassung des Bundesarchivgesetzes im Nationalrat nicht angenommen haben. Dazu haben Sie aber heute und jetzt wieder die Möglichkeit, denn wir, Elisabeth Kittl, Claudia Hauschildt-Buschberger und Simone Jagl, bringen folgenden Entschließungsantrag ein: 

Entschließungsantrag 

der Bundesrät:innen MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Lex Hartinger-Klein‘ – Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen!“

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, unverzüglich eine Anpassung des Bundesarchivgesetzes vorzubereiten, damit die Übergabe von Akten an das Staatsarchiv nicht dem Recht der Bürger:innen auf Informationszugang entgegensteht und die Informationsfreiheit gewährleistet bleibt.“


Ich hoffe sehr, Sie stimmen im Sinne Ihrer euphorischen Reden auch für Transparenz und gegen Verschleierung – mit uns. – Vielen Dank. (Beifall der Bundesrätin Jagl [Grüne/NÖ].)

18.48

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/133.1

TOP19 Unselbständiger Entschließungsantrag: "Lex Hartinger-Klein" - Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen! von MMag. Elisabeth Kittl, BA

Präsident Peter Samt: Der von den Bundesräten MMag. Elisabeth Kittl, BA, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend „‚Lex Hartinger-Klein‘ – Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen!“ ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Bundesrat Dr. Christoph Matznetter. Ich erteile es ihm. 

RN/134

18.48

Bundesrat Dr. Christoph Matznetter (SPÖ, Wien): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und – falls jemand so lange durchgehalten hat – auch Zuseherinnen und Zuseher! Dies ist schon ein bedeutendes Kapitel. 

Ich war ein bisschen erstaunt über die Euphorie meiner Vorrednerin Kollegin Kittl, weil ehrlich gesagt: Das war im Regierungsprogramm 2019, und ich habe in der Durchsetzung der Informationsfreiheit nicht den großen Erfolg gesehen. Sie hätten ja in den fünf Jahren Regierungsbeteiligung viel Gelegenheit gehabt, das inklusive Archivgesetz zu lösen, daher ist es ein bisschen eine komische Mischung, jetzt Kontrarednerin und begeistert zu sein. Es freut mich aber, dass Sie den Grundsatz unterstützen, Frau Kollegin, weil es wirklich ein Paradigmenwechsel ist. 

Wir haben heute in einem anderen Zusammenhang schon über Fürst Metternich und darüber, wie man die Bevölkerung am besten unterdrückt, gehört, und ein Teil der Methode war der Umstand des Amtsgeheimnisses. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Warum wurde der reich, der Metternich?)

Welche Vorteile haben wir? – Ich weiß, die Zeit ist fortgeschritten, ich werde versuchen, es kurzzuhalten. Der eine Teil wurde schon genannt: Transparenz herzustellen, ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, die das mit Steuergeldern zahlen, auch entsprechende Einsicht in das zu bekommen, was hier passiert. 

Es ist eine gute Ergänzung des parlamentarischen Interpellationsrechtes, der Anfragemöglichkeit, und gibt durch die schon im Voraus zu veröffentlichenden Daten die Chance, eine transparentere Struktur zu haben. Es hat aber auch eine Reihe weiterer Vorteile: Es ist auch aktive Korruptionsbekämpfung, denn wenn die Gefahr besteht, dass bekannt wird, wie etwas gelaufen ist, dann gibt es vielleicht auch mehr Zurückhaltung bei den Entscheidungsträgern: Ist das gescheit, wenn wir das so machen? Möglicherweise hilft diese Prävention auch, unser Ranking im Korruptionsindex ein bissel zu verbessern. In diesem Bereich hätten wir nämlich ein bissel Luft nach oben. Daher freue ich mich, an diesem Beschluss heute mitwirken zu können, dass wir die Vielzahl der Gesetze anpassen können.

Ich habe im Ausschuss gefragt, ob möglicherweise eines vergessen wurde, und es wurde gesagt: Ganz sicher ist man nicht, aber der Verfassungsdienst war relativ sicher, dass man es halbwegs erwischt hat. – Schauen wir einmal, wie es läuft, wir können ja jederzeit Anpassungen machen.

Das ist ein wirklicher Meilenstein und ich freue mich sehr, dass die neue Bundesregierung, obwohl sie so kurz im Amt ist und obwohl sie aus drei Parteien besteht, jetzt deutlich schneller in die Gänge kommt als fünf Jahre Schwarz-Grün. Vielen Dank dafür, Herr Staatssekretär! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

18.51

Präsident Peter Samt: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrat Sandra Jäckel. Ich erteile es ihr.

RN/135

18.51

Bundesrätin Sandra Jäckel (FPÖ, Vorarlberg): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen im Bundesrat! Zuseher, Zuhörer sind im Plenarsaal Mangelware – macht nichts, vielleicht sind um diese Uhrzeit noch welche am Livestream! Dieses Sammelsurium an Gesetzesänderungen betrifft ja auch irgendwie die Bundesstelle für Sektenfragen, und genau diese habe ich mir einmal näher angeschaut. 

Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, auch über diesen Bericht ein paar Sätze zu verlieren, denn grundsätzlich gilt ja: Ein Sektenbericht ist grundsätzlich eine sinnvolle Sache. Mit sinnvoll meine ich, neue religiöse Bewegungen zu beobachten, sie sachlich zu analysieren, und ihr Gefährdungspotenzial fachlich richtig einzuschätzen. Das ist die Aufgabe eines Rechtsstaats, der seine Bürger schützt. Es werden da zum Beispiel scheinbar neutrale Freizeitaktivitäten wie etwa die Sommerbetreuung als Deckmantel für missionarische Absichten und ideologisch geprägte Programme angeboten.

Allerdings ist hier schon zu hinterfragen: Wer oder was ist denn ein Problemfall? Denn: Hat man es gewagt, als Coronakritiker anders zu denken, waren die Österreicher mutig genug, den Impfzwang zu hinterfragen, mutig genug, den Maskenzwang und dazu noch den Lockdown zu hinterfragen (Beifall bei der FPÖ), haben die Österreicher es gewagt, sich auf Telegram und Signal zu vernetzen, oder waren die Österreicher sogar mutig genug, bei einer dieser friedlichen Coronademos mitzuwirken (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.]), ja, dann kann man diesen Österreichern gratulieren: Laut Sektenbericht sind sie jetzt offiziell ein Problemfall. Sie sind potenzielle Demokratiefeinde, regelrechte Sektensympathisanten.

Liebe Kollegen, wo sind wir denn da gelandet? (Zwischenruf des Bundesrates Thoma [ÖVP/Vbg.].) Ist derjenige, der kritisch denkt, automatisch ein Feind der Demokratie? Ist der Bürger, der aufsteht und sagt: Ich habe Fragen zum Impfzwang, zur Maskenpflicht, zu Lockdowns!, automatisch ein Gefährder, Herr Kollege Thoma? Das ist in ganz Österreich - - (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: Nein, das ist nur in ... so!) Das ist in ganz Österreich so, weiter als nach Bludenz kommen Sie ja leider nicht.

Wir Freiheitlichen sagen ganz klar Nein. Wer hinterfragt, wer sich nicht alles gefallen lässt, zeigt nicht Radikalität, sondern dieser Mensch zeigt für uns Haltung. (Beifall bei der FPÖ.) Was hier den Österreichern als Sektenbericht verkauft wird, ist in Wahrheit ein ideologisch aufgeladener Denunziantenkatalog, erstellt mit Steuergeld der Österreicher. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Da ist ganz klar das Ziel, nicht Aufklärung zu schaffen, sondern Diffamierung zu schaffen. Und wie schaut es eigentlich mit der Transparenz aus? (Bundesrat Thoma [ÖVP/Vbg.]: ... wiederholen ...?) – Die habe ich nicht gesehen. Quellen gibt es kaum bis gar nicht. Man verweist lieber auf eigene Berichte aus dem Vorjahr, also zitiert sich diese Sektenstelle einfach selbst. – Gratulation diesen Verfassern für diese Höchstleistungen! (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Zur Sache, zur Sache, bitte! Zur Sache, bitte!)

Jetzt kommen wir aber noch einmal ganz schnell zurück zum Inhalt: Wo bleiben in diesem Bericht die wirklichen Gefahren? Warum sucht man nicht intensiver nach dem politischen Islam, nach Linksextremismus, nach verfassungsfeindlichen Strukturen? Stattdessen wird zum Beispiel Homeschooling als queerfeindlich und rassistisch bezeichnet, als wäre jede Form elterlicher Verantwortung ein Sicherheitsrisiko. Liebe Österreicher, bedanken Sie sich bei jener Einheitspartei, die Sie gar nicht gewählt haben, die aber trotzdem über Ihr Leben bestimmt! (Beifall bei der FPÖ.)

Für uns Freiheitliche sind dieses Gesetz und der dazugehörige Bericht ein weiterer Beweis: Diese Einheitsregierung hat den (Zwischenruf bei der ÖVP) Kontakt zur Realität längst verloren. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Ist es jetzt Einheitsregierung oder Einheitspartei?) – Das ist bei euch eigentlich fast schon das Gleiche, ganz wurscht. (Bundesrat Himmer [ÖVP/W]: Na, nur, damit wir uns danach richten können!) Wissen Sie, was ich besonders erbärmlich finde? – Für diesen ideologischen Wahnsinn ist Geld da. Da wird nicht gekürzt. Während bei Familien, Pensionisten, aber auch im Gesundheitssystem der Sparstift angesetzt wird, ist dieser Gesinnungsbericht mit Steuergeld fleißig finanziert worden. (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: Zur Sache!) – Das ist in diesem Sammelsurium drin, Frau Kollegin. (Bundesrätin Kittl [Grüne/W]: ... Bericht ist nicht da drinnen! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die Regierung und die Einheitspartei liefere genau damit den nächsten Beweis, dass sie sich von der Realität der Bevölkerung ganz weit entfernt haben. Anstatt durch die Welt zu jetten und mit seiner Audi-Flotte herumzucruisen, sollte sich Kollege Schellhorn von den NEOS als Staatssekretär für Deregulierung eher einmal mit dem Abbau dieser Institution befassen.

Wir Freiheitliche stehen für eine offene, kritische und demokratische Gesellschaft, in der Fragen erlaubt sind, Meinungen gehört werden (Zwischenruf bei der ÖVP) und Haltung kein Verbrechen ist. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der FPÖ: Bravo!)

18.56

Präsident Peter Samt: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Alexander Pröll. Ich erteile es ihm.

RN/136

18.57

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Besuchergruppe! In der Bundesregierung haben wir uns viel vorgenommen: sanieren, reformieren und wachsen. Heute geht es um einen bedeutenden Reformschritt hin zu mehr Offenheit und Transparenz in der öffentlichen Verwaltung; aus meiner Sicht ein absoluter Paradigmenwechsel.

Am 1. September 2025 wird die Reform zur Informationsfreiheit in Kraft treten. Damit schaffen wir ein modernes Fundament für den Zugang zu staatlichen Informationen und ersetzen ein über Jahrzehnte bestehendes Prinzip durch ein neues Verständnis von Verwaltung und Öffentlichkeit. Konkret heißt das: Das Amtsgeheimnis, das bisher fest in unserer Verfassung verankert war, hat ausgedient. An seine Stelle tritt Artikel 22a B-VG, der eine neue Kultur der Transparenz begründet. Behörden sollen künftig proaktiv und antragsbezogen, verständlich und klar Informationen bereitstellen. Seit vergangenem Jahr bereiten wir diesen Umbruch technisch, organisatorisch und gesetzlich intensiv vor. Ich bin überzeugt, wir sind auf einem sehr guten Weg, damit ab September alles bereit ist.

Ein zentraler Baustein dazu ist die Sammelnovelle, die Ihnen heute vorliegt. Sie umfasst rund 140 Gesetze. Die Stellen, wo bisher von Amtsgeheimnis oder von Verschwiegenheitspflichten die Rede war, wurden sorgfältig überarbeitet, sprachlich angepasst und an die neuen Verfassungsregelungen angepasst.

Wichtig dabei ist: Vertraulichkeit bleibt dort möglich, wo sie wirklich notwendig ist, aber nur wenn sie sachlich begründet und rechtlich klar abgesichert ist. Abweichungen vom Informationsfreiheitsgesetz sind nur dann erlaubt, wenn sie unumgänglich sind. Das ist jetzt eindeutig geregelt. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hat diesen Prozess angestoßen und koordiniert. Alle Ministerien wurden gebeten, ihre Gesetze im eigenen Zuständigkeitsbereich auf die Konformität mit dem neuen Informationsprinzip zu prüfen.

An dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön an alle, die daran mitgewirkt haben. Diese Leistung verdient Respekt. Sie steht für einen funktionierenden Rechtsstaat und hohe Qualität in der Gesetzgebung. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Ergebnisse nach der Begutachtung sind nun Teil der Regierungsvorlage, die Anfang Juli den Nationalrat passierte. Ein zentraler Grundsatz der gesamten Reform war und ist: Die Gemeinden müssen entsprechend unterstützt werden, damit die Umsetzung auch in der Praxis funktionieren kann. Deswegen bin ich froh, dass der Gemeindebund gezielt Schulungen entwickelt und anbietet, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, denn Transparenz darf kein theoretisches Ideal bleiben, sie muss auch vor Ort in den Gemeinden im Alltag ankommen und gelebt werden können. 

Ein letztes Wort noch zum Informationsregister: Es ist ein wichtiger Teil der Umsetzung. Ab 1. September 2025 müssen alle betroffenen Stellen Informationen aktiv veröffentlichen, drei Monate später beginnt dann die verpflichtende Einspeisung ins zentrale Register. Diese Übergangsfrist soll insbesondere Ländern und Gemeinden helfen, die Umstellung in Ruhe und Schritt für Schritt zu vollziehen, zunächst über ihre Webseiten und dann direkt ins Register. 

Meine Damen und Herren, mit dieser Reform setzen wir ein starkes Signal für mehr Transparenz im Staat, für einen Staat, der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt, der verständlich kommuniziert und Vertrauen schafft. Informationsfreiheit ist keine abstrakte Idee, sie ist ein zentraler Baustein für eine moderne Demokratie. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.) 

19.01

Präsident Peter Samt: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert Kober. Ich erteile es ihm.

RN/137

19.01

Bundesrat Herbert Kober (FPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Österreicher! Vorweg: Herr Staatssekretär, wie Sie sich vorstellen können, bin ich da wieder ganz anderer Meinung. 

Viel wurde im Laufe der Debatte über das sogenannte Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz, das eine Vielzahl an Gesetzesanpassungen nach sich zieht und das angeblich den gläsernen Staat schaffen soll, schon gesagt. Ich sage gleich am Anfang und ganz klar und unmissverständlich: Wir Freiheitlichen sind für echte Transparenz (Ruf: Außer bei der ...!) und für echte unbürokratische Information der Bürger. (Beifall bei der FPÖ.) 

Was wir da aber sehen, ist in Wahrheit wieder ein typisch österreichisches Alibigesetz. Was passiert da? – Man streicht zwar formal die Amtsverschwiegenheit aus der Verfassung, schön und gut, aber in der Praxis wird diese durch unzählige Ausnahmen und schwammige Bestimmungen ersetzt, sodass der Bürger am Ende wieder im Dunkeln gelassen wird, wenn es darauf ankommt. Man schafft keine echte Transparenz, sondern ein System, das komplizierter und bürokratischer wird – mit neuen Verfahren, mit neuen Fristen, mit neuen Zuständigkeiten und neuen Möglichkeiten, Auskünfte zu verweigern, wenn sie politisch unangenehm sind. 

Sehr geehrte Damen und Herren, die Bürger wollen wissen, wie Steuergelder ausgegeben werden (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Richtig!), die Bürger wollen wissen, welche Verträge der Staat abschließt, die Bürger wollen wissen, wie Entscheidungen zustande kommen, und schlussendlich, geschätzte Damen und Herren, wollen die Bürger wissen, wer die Verantwortung bei Fehlentwicklungen trägt. Genau diese Fragen werden aber auch in Zukunft nicht beantwortet werden, wenn es der Verwaltung oder der jeweiligen Landesregierung nicht in den Kram passt. Man kann sich nämlich jederzeit auf öffentliche Interessen, wirtschaftliche Interessen und Datenschutz ausreden, um Akteneinsicht und Auskünfte zu verweigern. Das ist keine echte Transparenz, das ist ein Placebo für die Bürger. (Beifall bei der FPÖ.) 

Wir müssen uns ehrlich fragen, wie viel zusätzliche Bürokratie wir eigentlich schaffen. Wir sind leider immer noch mitten in einer Zeit, in der die Menschen unter der Teuerung, unter Migrationsproblemen, unter einem überbordenden Staatsapparat leiden. Wir beschließen hier ein Gesetz, das den Bürgern kaum Mehrwert bringt, aber für die Verwaltung erneut einen riesigen Aufwand bedeutet. Anstatt Verfahren zu vereinfachen, werden neue Verfahren geschaffen, anstatt Verantwortung klar zu regeln, wird sie zwischen Behörden und Gerichten hin- und hergeschoben. 

Werte Abgeordnete, geschätzte Bürger! Wir Freiheitlichen setzen uns konsequent dafür ein, dass es auch in den Ländern und Gemeinden mehr Transparenz gibt, aber nicht in Form von Scheinregelungen, sondern durch echte Auskunftspflichten und klare Fristen ohne Hintertüren. Gerade von kleinen Gemeinden wissen wir, dass es zu parteipolitischen Spielchen kommen kann, wenn es um Auskünfte geht. Da braucht es einfache, klare und verbindliche Regeln, nicht eine Lex Verwaltung, die es wieder ermöglicht, unliebsame Auskünfte zu blockieren. Wir stehen für echte Informationsfreiheit, wir stehen für Einsicht in den Umgang mit Steuergeldern, wir stehen für Vermeidung von Willkür, und wir stehen für Bürokratieabbau statt Bürokratieaufbau. Was wir aber nicht unterstützen, sind Alibimaßnahmen, die Transparenz versprechen, aber die Behörden weiterhin ermächtigen, sich hinter Paragrafen zu verstecken, wenn es ihnen politisch passt.

Abschließend, geschätzte Damen und Herren: Wir Freiheitlichen lehnen dieses Gesetzespaket in dieser Form ab, weil es nicht hält, was es verspricht. Wenn man die Amtsverschwiegenheit streicht, dann muss echte Informationsfreiheit die Konsequenz sein, ohne Gummiausnahmen. (Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Bravo!) Wenn man Transparenz verspricht, muss man den Bürgern auch garantieren, dass Auskünfte rasch, unbürokratisch und vollständig erteilt werden, und wenn wir Verwaltung reformieren wollen, dann müssen wir sie verschlanken, statt sie aufzublasen. 

Dieses Gesetzespaket bringt den Bürgern keine echte Transparenz, sondern dient einzig und allein dazu, der Bevölkerung vorzugaukeln, dass sich etwas ändern würde. Wir Freiheitlichen sagen Nein zu dieser Scheintransparenz und setzen uns weiterhin für echte Freiheit und Information der Bürger ein. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Bravo!)

19.06

Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Kollege Thoma.

RN/138

19.06

Bundesrat Christoph Thoma (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Für 1 Minute reicht meine Stimme heute noch, weil mir bei Frau Kollegin Jäckel eines aufgefallen ist (Bundesrat Spanring [FPÖ/NÖ]: Versprechen gebrochen!): Ich bin so dankbar, dass es hier eine demokratische Mitte – inklusive den Grünen – gibt, und dass nur die rechts immer dagegen sind. Das ist mir bei dieser Rede zuvor wieder klar geworden. 

Dieses Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz ist ein Meilenstein, Kollege Ebner hat vorhin zum Ausdruck gebracht, was unsere Bürgermeister anbelangt, das sind nämlich die Menschen, die am nächsten dran sind. Ich bin so froh, dass wir echte Transparenz, echte Zukunftspolitik machen. Sie haben vorhin auch noch Schellhorn vernichtet, und auch, dass Sie dann wieder Corona thematisieren – ich meine, das ist einfach nur mehr lächerlich. Ich bin so froh, dass da vier Fraktionen zusammenarbeiten, obwohl wir nicht immer einer Meinung sind. 

Noch einmal, liebe FPÖ, nach diesem langen Tag ein letztes Mal eine Einladung von mir: Es geht mich zwar nichts an, aber bringen Sie doch einmal konstruktive Vorschläge, Frau Jäckel, nicht nur Kritik und nicht nur Überschriften, sondern arbeiten Sie mit und bringen Sie sich ein, und alles wird leichter! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Er ist so gscheit! Er ist so ein Gescheiter!)

19.07

Präsident Peter Samt: Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Eine tatsächliche Berichtigung, jawohl. 

Bundesrat Spanring hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet.

RN/139

19.07

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kollege Thoma hat eben behauptet, die Freiheitliche Partei sei immer gegen alle Anträge. 

Ich berichtige tatsächlich: Heute waren 28 Punkte auf der Tagesordnung, bei 14 stimmen wir mit. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrätin Steiner-Wieser [FPÖ/Sbg.]: Der Thoma ist so arg!) 

19.08

Präsident Peter Samt: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. 

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist somit geschlossen.

RN/140

Abstimmung

Präsident Peter Samt: Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Tagesordnungspunkte getrennt erfolgt. 

Auch jetzt sitzen wieder alle.

RN/140.1

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/140.2

Es liegt ein Antrag der Bundesräte MMag. Elisabeth Kittl, Kolleginnen und Kollegen, auf Fassung einer Entschließung betreffend „‚Lex Hartinger-Klein' – Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen!“ vor. 

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist somit abgelehnt.

RN/140.3

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz geändert wird. 

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

RN/140.4

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2025 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.